Überwachungskameras Potsdam

1. Wie viele Überwachungskameras, die von öffentlichen Stellen und Privaten, die eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, betrieben werden, überwachen in der Stadt Potsdam den öffentlich zugänglichen Raum? (Die vorstehende Frage bitte im datenschutzrechtlichen Kontext beantworten. Die vorstehende Frage schließt die Kameras auf Bahnhöfen und Bushaltestellen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln mit ein.)

2. Wie viele Überwachungskameras, die durch Private betrieben werden, überwachen in der Stadt Potsdam den öffentlich zugänglichen Raum? (die vorstehende Frage bitte im datenschutzrechtlichen Kontext beantworten.)

3. Gibt es in der Stadt Potsdam eine oder mehrere öffentliche Stelle/n, die sämtliche oder nur bestimmte Kameras erfasst/en, die in der Stadt Potsdam den öffentlich zugänglichen
Raum überwacht/en? (Die vorstehende Frage bezieht sich auf die unter 1. und 2. genannten Überwachungskameras.)
a) Wenn ja, welche Stelle/n ist/sind das?
b) Wenn ja, welche Informationen werden jeweils über die einzelnen Kameras erfasst? (z.B. Standort der Kamera, Umstände der Aufnahme, Speicherungsdauer, Betreiber usw.)
c) Wenn nein, warum gibt es in Potsdam keine öffentliche/ Stelle/n die alle Kameras erfasst/en?
d) Wenn es keine öffentliche/n Stelle/n gibt, die alle Überwachungskameras erfasst/en, die den öffentlich zugänglichen Raum überwacht/en, wie kann dann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen insbesondere die des Datenschutzes
eingehalten werden?
e) Wenn es keine öffentliche/n Stelle/n gibt, die alle Überwachungskameras erfasst/en, die den öffentlich zugänglichen Raum überwacht/en, wie kann dann eine effektive Kontrolle stattfinden, ob die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen insbesondere die
des Datenschutzes eingehalten werden?
f) Wenn es keine öffentliche/n Stelle/n gibt, die alle Überwachungskameras erfasst/en, die in der Stadt Potsdam den öffentlich zugänglichen Raum überwachen, was spricht dagegen, ein zentrales, für jedermann einsehbares Register einzurichten, das bei einer öffentlichen Stelle geführt wird und mindestens folgende Angaben enthält:
- Standort der Kamera
- räumlicher Radius, der von der Kamera erfasst wird
- Bildauflösung
- durch wen und/oder in wessen Auftrag gefilmt wird
- ob eine Echtzeitbeobachtung vorliegt
- Angaben, ob die gewonnenen Daten gespeichert werden und wenn ja, wie lange diese gespeichert werden
- Angaben, wer für die Löschung dieser Daten verantwortlich ist bzw. wer die Löschung der Daten kontrolliert?

4. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) unter Open-Data-Gesichtspunkten öffentlich zugänglich zu machen und zu aktuell zu halten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2012
  • Frist
    28. Februar 2013
  • 0 Follower:innen
Torben Reichert
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
Torben Reichert
Betreff
Überwachungskameras Potsdam
Datum
28. Dezember 2012 16:52
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Wie viele Überwachungskameras, die von öffentlichen Stellen und Privaten, die eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, betrieben werden, überwachen in der Stadt Potsdam den öffentlich zugänglichen Raum? (Die vorstehende Frage bitte im datenschutzrechtlichen Kontext beantworten. Die vorstehende Frage schließt die Kameras auf Bahnhöfen und Bushaltestellen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln mit ein.) 2. Wie viele Überwachungskameras, die durch Private betrieben werden, überwachen in der Stadt Potsdam den öffentlich zugänglichen Raum? (die vorstehende Frage bitte im datenschutzrechtlichen Kontext beantworten.) 3. Gibt es in der Stadt Potsdam eine oder mehrere öffentliche Stelle/n, die sämtliche oder nur bestimmte Kameras erfasst/en, die in der Stadt Potsdam den öffentlich zugänglichen Raum überwacht/en? (Die vorstehende Frage bezieht sich auf die unter 1. und 2. genannten Überwachungskameras.) a) Wenn ja, welche Stelle/n ist/sind das? b) Wenn ja, welche Informationen werden jeweils über die einzelnen Kameras erfasst? (z.B. Standort der Kamera, Umstände der Aufnahme, Speicherungsdauer, Betreiber usw.) c) Wenn nein, warum gibt es in Potsdam keine öffentliche/ Stelle/n die alle Kameras erfasst/en? d) Wenn es keine öffentliche/n Stelle/n gibt, die alle Überwachungskameras erfasst/en, die den öffentlich zugänglichen Raum überwacht/en, wie kann dann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen insbesondere die des Datenschutzes eingehalten werden? e) Wenn es keine öffentliche/n Stelle/n gibt, die alle Überwachungskameras erfasst/en, die den öffentlich zugänglichen Raum überwacht/en, wie kann dann eine effektive Kontrolle stattfinden, ob die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen insbesondere die des Datenschutzes eingehalten werden? f) Wenn es keine öffentliche/n Stelle/n gibt, die alle Überwachungskameras erfasst/en, die in der Stadt Potsdam den öffentlich zugänglichen Raum überwachen, was spricht dagegen, ein zentrales, für jedermann einsehbares Register einzurichten, das bei einer öffentlichen Stelle geführt wird und mindestens folgende Angaben enthält: - Standort der Kamera - räumlicher Radius, der von der Kamera erfasst wird - Bildauflösung - durch wen und/oder in wessen Auftrag gefilmt wird - ob eine Echtzeitbeobachtung vorliegt - Angaben, ob die gewonnenen Daten gespeichert werden und wenn ja, wie lange diese gespeichert werden - Angaben, wer für die Löschung dieser Daten verantwortlich ist bzw. wer die Löschung der Daten kontrolliert? 4. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) unter Open-Data-Gesichtspunkten öffentlich zugänglich zu machen und zu aktuell zu halten?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert
Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sie haben uns geschrieben - vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schn…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Überwachungskameras Potsdam
Datum
28. Dezember 2012 17:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sie haben uns geschrieben - vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Poststelle der Landeshauptstadt Potsdam
Stadtverwaltung Potsdam
Fristverlängerung Ihres Antrags nach Akteneinsicht und Informationszugang zur Thematik Überwachungskameras in Pots…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Fristverlängerung Ihres Antrags nach Akteneinsicht und Informationszugang zur Thematik Überwachungskameras in Potsdam
Datum
23. Januar 2013 16:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reichert, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.12.2012. Eine abschließende Beantwortung ist noch nicht möglich. Wir bitten deshalb um eine Fristverlängerung Ihres Antrags nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AlG), UlG, VIG zur Thematik Überwachungskameras in Potsdam bis zum 28. Februar 2013. Mit freundlichen Grüßen gez. Schulz --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landeshauptstadt Potsdam Bereich Personal und Organisation Behördlicher Datenschutzbeauftragter Jörg Schulz Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Stadthaus, Zimmer 3.121a 14469 Potsdam Telefon: (0331) 289 1115 bzw. 1201 (Sekretariat des Bereichs) Fax: (0331) 289 841115 E-Mail: <<E-Mailadresse>> bzw. <<E-Mailadresse>> (Sekretariat)
Stadtverwaltung Potsdam
Fristverlängerung Ihres Antrags nach Akteneinsicht und Informationszugang zur Thematik Überwachungskameras in Pots…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Fristverlängerung Ihres Antrags nach Akteneinsicht und Informationszugang zur Thematik Überwachungskameras in Potsdam
Datum
23. Januar 2013 16:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reichert, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.12.2012. Eine abschließende Beantwortung ist noch nicht möglich. Wir bitten deshalb um eine Fristverlängerung Ihres Antrags nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AlG), UlG, VIG zur Thematik Überwachungskameras in Potsdam bis zum 28. Februar 2013. Mit freundlichen Grüßen gez. Schulz --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landeshauptstadt Potsdam Bereich Personal und Organisation Behördlicher Datenschutzbeauftragter Jörg Schulz Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Stadthaus, Zimmer 3.121a 14469 Potsdam Telefon: (0331) 289 1115 bzw. 1201 (Sekretariat des Bereichs) Fax: (0331) 289 841115 E-Mail: <<E-Mailadresse>> bzw. <<E-Mailadresse>> (Sekretariat)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Potsdam
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) zur Thematik Überwachungskameras in Potsda…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) zur Thematik Überwachungskameras in Potsdam
Datum
15. Februar 2013 16:50
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
geschwärzt
156,0 KB
Sehr geehrter Herr Reichert, hiermit antworten wir Ihnen gern auf Ihren am 28.12.2012 gestellten Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) zur Thematik Überwachungskameras in Potsdam. Die Landeshauptstadt Potsdam hat keine öffentliche Stelle, welche sämtliche Kameras erfasst, die in der Stadt Potsdam öffentlich zugängliche Räume überwachen. Hierzu erkundigte ich mich bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (Telefon 033203 356-23) - auch in dem Kontext, ob die LHP verpflichtet wäre, ein solches zentrales, für jedermann einsehbares Register einzurichten; dies wurde verneint und man bot an, der von Ihnen mit Ihrer E-Mail vom 28. Dezember 2012 gewünschten Weiterleitung an die zuständige Behörde partiell zu entsprechen bzw. die Anfrage von Ihnen auf Landesebene zu bearbeiten, wozu Ihre Anfrage nebst unserer Antwort an <<E-Mailadresse>> hiermit als CC gesendet werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Schulz --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landeshauptstadt Potsdam Bereich Personal und Organisation Behördlicher Datenschutzbeauftragter Jörg Schulz Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Stadthaus, Zimmer 3.121a 14469 Potsdam Telefon: (0331) 289 1115 bzw. 1201 (Sekretariat des Bereichs) Fax: (0331) 289 841115 E-Mail: <<E-Mailadresse>> bzw. <<E-Mailadresse>> (Sekretariat)