Überwachungsmaßnahmen nach § 20c PolG-NRW

Bitte geben Sie mir alle dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegenden Informationen darüber, ob bereits mittels der Befugnisse nach § 20c PolG NRW in informationstechnische Systeme von Personen eingegriffen wurde. Geben Sie bitte darüber hinaus an, wie viele Geräte von wie vielen Personen auf Grundlage des § 20c PolG NRW überwacht werden bzw. wurden, wie lange die Maßnahmen angewendet werden bzw. wurden und ob die betroffenen Personen (d.h. Zielperson und Mitbetroffene) über den Eingriff informiert wurden. Geben Sie bitte bei Anwendungsfällen nach § 20c (1) 2. ebenfalls an, welche Anlasstraftaten nach § 8 (4) bei Anordnung der Maßnahme mutmaßlich innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise von der Zielperson begangen werden könnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
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Kerstin Demuth
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kerstin Demuth
Betreff
Überwachungsmaßnahmen nach § 20c PolG-NRW [#158671]
Datum
16. Juli 2019 14:03
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben Sie mir alle dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegenden Informationen darüber, ob bereits mittels der Befugnisse nach § 20c PolG NRW in informationstechnische Systeme von Personen eingegriffen wurde. Geben Sie bitte darüber hinaus an, wie viele Geräte von wie vielen Personen auf Grundlage des § 20c PolG NRW überwacht werden bzw. wurden, wie lange die Maßnahmen angewendet werden bzw. wurden und ob die betroffenen Personen (d.h. Zielperson und Mitbetroffene) über den Eingriff informiert wurden. Geben Sie bitte bei Anwendungsfällen nach § 20c (1) 2. ebenfalls an, welche Anlasstraftaten nach § 8 (4) bei Anordnung der Maßnahme mutmaßlich innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise von der Zielperson begangen werden könnten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kerstin Demuth <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kerstin Demuth
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 16. Juli 2019 - Az. 432-30.01 Demuth Sehr geehrte Frau Demuth, mit Ihrem Antrag nach dem Informati…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 16. Juli 2019 - Az. 432-30.01 Demuth
Datum
14. August 2019 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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13,1 KB


Sehr geehrte Frau Demuth, mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) begehrten Sie Informationen über Überwachungsmaßnahmen nach § 20c PolG NRW. Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurden bisher keine Maßnahmen durch Eingriffe in informationstechnische Systeme gemäß § 20c Abs. 2 PolG NRW - Quellen-TKÜ - durchgeführt. Freundliche Grüße

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Kerstin Demuth
AW: IFG-Antrag vom 16. Juli 2019 - Az. 432-30.01 Demuth [#158671] Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dan…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kerstin Demuth
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 16. Juli 2019 - Az. 432-30.01 Demuth [#158671]
Datum
26. August 2019 11:46
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Kerstin Demuth Anfragenr: 158671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>