Überwachungsmaßnahmen nach § 20c PolG-NRW
Bitte geben Sie mir alle dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegenden Informationen darüber, ob bereits mittels der Befugnisse nach § 20c PolG NRW in informationstechnische Systeme von Personen eingegriffen wurde. Geben Sie bitte darüber hinaus an, wie viele Geräte von wie vielen Personen auf Grundlage des § 20c PolG NRW überwacht werden bzw. wurden, wie lange die Maßnahmen angewendet werden bzw. wurden und ob die betroffenen Personen (d.h. Zielperson und Mitbetroffene) über den Eingriff informiert wurden. Geben Sie bitte bei Anwendungsfällen nach § 20c (1) 2. ebenfalls an, welche Anlasstraftaten nach § 8 (4) bei Anordnung der Maßnahme mutmaßlich innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise von der Zielperson begangen werden könnten.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Juli 2019
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20. August 2019
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