Überweisung 320 Mio. Euro Lehman Brothers

Anfrage an: KfW-Entwicklungsbank

- Unterlagen zur Überweisung von 320 Euro an Lehman Brothers, die am 15.09.2008 um 8.37 Uhr getätigt wurde

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/skandal-ueberweisung-wie-die-kfw-deutschlands-duemmste-bank-wurde/3259066.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlage…
An KfW-Entwicklungsbank Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Überweisung 320 Mio. Euro Lehman Brothers [#170812]
Datum
21. November 2019 23:49
An
KfW-Entwicklungsbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zur Überweisung von 320 Euro an Lehman Brothers, die am 15.09.2008 um 8.37 Uhr getätigt wurde https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/skandal-ueberweisung-wie-die-kfw-deutschlands-duemmste-bank-wurde/3259066.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 170812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170812 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überweisung 320 Mio. Euro Lehman Brother…
An KfW-Entwicklungsbank Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Überweisung 320 Mio. Euro Lehman Brothers [#170812]
Datum
16. Januar 2020 19:32
An
KfW-Entwicklungsbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Überweisung 320 Mio. Euro Lehman Brothers“ vom 21.11.2019 (#170812) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 170812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170812
KfW-Entwicklungsbank
Ihre Anfrage vom 21. November 2019; Antrag nach dem IFG/UIG/VIG (kfwcode3) Sehr geehrter Herr Filter, die KfW si…
Von
KfW-Entwicklungsbank
Betreff
Ihre Anfrage vom 21. November 2019; Antrag nach dem IFG/UIG/VIG (kfwcode3)
Datum
20. Januar 2020 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, die KfW sieht sich nicht als Behörde im Sinne des §1 Abs.1 Satz IFG. Sie übt den größten Teil ihrer Aufgaben ausschließlich privatrechtlich, und gerade nicht als öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe aus. Für die Anwendbarkeit des IFG genügt es nach Auffassung der KfW nicht, dass die KfW eine Anstalt und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Maßgeblich für den Begriff der "Behörde" im Sinne des IFG ist ausschließlich der funktionale Behördenbegriff. Behörden sind demnach Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausüben. Dies ist sowohl von der obergerichtlichen Rechtsprechung als auch der allgemeinen Ansicht in der Literatur anerkannt. Die KfW übt als Bank ihre Aufgaben grundsätzlich privatrechtlich aus. Sie kann deshalb nicht als Behörde in dem oben genannten Sinne eingeordnet werden. Die KfW sieht sich demnach nur als "sonstige Bundeseinrichtung" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG unter diesem Gesetz als auskunftsverpflichtet an. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum IFG ist diese Einordnung in Bezug auf die "Kreditinstitute des Bundes" vom Gesetzgeber genau so gewollt (siehe BT-Drs. 15/4493, S. 8). Für sonstige Bundeseinrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG gilt das IFG jedoch nur, soweit sie in ihrer Tätigkeit auch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. In dem von Ihnen angesprochenen Zusammenhang (Überweisung im Zusammenhang mit Devisenswapgeschäften) übt die KfW ihre Aufgaben ausschließlich privatrechtlich, und gerade nicht öffentlich-rechtlich, aus. Zwar hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 20.11.2019 ein anderslautendes Urteil (Az. 11 K 5067/17.F) erlassen, dieses ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die KfW hält daher an ihrer bisherigen Rechtsauffassung, wie dargestellt, fest. Vor diesem Hintergrund kann die KfW Ihrem Wunsch auf Herausgabe von "Unterlagen zur Überweisung von 320 Euro an Lehman Brothers, die am 15.09.2008 um 8.37 Uhr getätigt wurde", nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Filter
AW: Ihre Anfrage vom 21. November 2019; Antrag nach dem IFG/UIG/VIG (kfwcode3) [#170812] Sehr geehrte<< Anre…
An KfW-Entwicklungsbank Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21. November 2019; Antrag nach dem IFG/UIG/VIG (kfwcode3) [#170812]
Datum
20. Januar 2020 12:11
An
KfW-Entwicklungsbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich werde die Anfrage nochmals stellen, wenn Ihre Behörde [sic] rechtskräftig verurteilt ist. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 170812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170812