Überblick über Informationssammlungen (einschl. Fotografieablichtungen, Beschwerden) zu dem großen Kreuz Christi im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

Überblick über Informationssammlungen (einschl. Fotografieablichtungen und Maße, zudem über bezügliche Beschwerden, auch an Petitionsausschuss des EU-Parlaments) zu dem großen Kreuz Christi im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

Zu dem Ihnen (als übergeordneter Stelle über der Düsseldorfer Verwaltungsgerichtsverwaltung) bekannten Hintergrund sei auf diesen Artikel vom Richter am Amtsgericht a. D. Dr. Ralf Feldmann verwiesen: https://hpd.de/artikel/10-jahre-verfassungsbruch-im-verwaltungsgericht-duesseldorf-18806.

Ihre Antwort ist vom öffentlichen Interesse und soll ggf. u. a. auch in EU-Organen zitiert werden, auch zur Würdigung von Gerichtspersonen des besagten Gerichts, welche auch schon gegenüber Betroffenen und Prozessbeteiligten entsprechende Bedenken angesichts von unsäkularen Symbolen der Justiz als "Rechtsmissbrauch" schriftlich in altehrwürdiger christlich-obrigkeitlicher Tradition zuschreiben (s. zum Konzept der manchmal bis heute sog., auf der Höhe des wissenschaftlichen Forschungsstandes nicht persönlich zuschreibbaren Querulanz - Synonym von Rechtsmissbrauch - als "Ensemble von Relationen" hingegen die wissenschaftliche Habilitationsschrift von Prof. Gaderer zum "Querullieren. Kulturtechniken, Medien und Literaturen, 1700-2000")

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  • Datum
    1. Dezember 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Überblick über Informationssammlungen (einschl. Fotografieablichtungen, Beschwerden) zu dem großen Kreuz Christi im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Düsseldorf [#264475]
Datum
1. Dezember 2022 01:14
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überblick über Informationssammlungen (einschl. Fotografieablichtungen und Maße, zudem über bezügliche Beschwerden, auch an Petitionsausschuss des EU-Parlaments) zu dem großen Kreuz Christi im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Zu dem Ihnen (als übergeordneter Stelle über der Düsseldorfer Verwaltungsgerichtsverwaltung) bekannten Hintergrund sei auf diesen Artikel vom Richter am Amtsgericht a. D. Dr. Ralf Feldmann verwiesen: https://hpd.de/artikel/10-jahre-verfassungsbruch-im-verwaltungsgericht-duesseldorf-18806. Ihre Antwort ist vom öffentlichen Interesse und soll ggf. u. a. auch in EU-Organen zitiert werden, auch zur Würdigung von Gerichtspersonen des besagten Gerichts, welche auch schon gegenüber Betroffenen und Prozessbeteiligten entsprechende Bedenken angesichts von unsäkularen Symbolen der Justiz als "Rechtsmissbrauch" schriftlich in altehrwürdiger christlich-obrigkeitlicher Tradition zuschreiben (s. zum Konzept der manchmal bis heute sog., auf der Höhe des wissenschaftlichen Forschungsstandes nicht persönlich zuschreibbaren Querulanz << Adresse entfernt >> Synonym von Rechtsmissbrauch << Adresse entfernt >> als "Ensemble von Relationen" hingegen die wissenschaftliche Habilitationsschrift von Prof. Gaderer zum "Querullieren. Kulturtechniken, Medien und Literaturen, 1700-2000") Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG NRW 1451 E << Adresse entfernt >> Z. 45/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG NRW
Datum
6. Dezember 2022 10:23
Status
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1451 E << Adresse entfernt >> Z. 45/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG NRW [#264475] Sehr geehrte Damen und Herren, nach Beschluss des OVG NRW dürfen Sie keine personenbezogene…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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AW: IFG NRW [#264475]
Datum
6. Dezember 2022 10:29
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach Beschluss des OVG NRW dürfen Sie keine personenbezogenen Anschriften anlasslos erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Überblick über Informationssammlungen (einschl. Fotografieablichtungen, Beschwerden) zu dem großen Kreuz Christi im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Düsseldorf“ [#264475]
Datum
6. Dezember 2022 10:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264475/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium sich gegen den Beschluss des OVG NRW positioniert und vorschnell personenbezogene Anschriften zu erheben vorhat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: << Adresse entfernt >> 264475.pdf << Adresse entfernt >> 2022-12-06_1-2020-01-01merkblattdsgvo.pdf << Adresse entfernt >> 2022-12-06_1-2022-12-05rsname-ifgnrw.docx Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Überblick über Informationssammlungen (einschl. Fotografieablichtungen, Beschwerden) zu dem großen Kreuz Christi im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Düsseldorf“ [#264475]
Datum
6. Dezember 2022 12:04
Status
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Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. << Adresse entfernt >>- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>>          Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>-Ursprüngliche Nachricht-<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >> Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Dienstag, 6. Dezember 2022 10:31 An: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Vermittlung bei Anfrage „Überblick über Informationssammlungen (einschl. Fotografieablichtungen, Beschwerden) zu dem großen Kreuz Christi im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Düsseldorf“ [#264475] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264475/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium sich gegen den Beschluss des OVG NRW positioniert und vorschnell personenbezogene Anschriften zu erheben vorhat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheit: Ihre Anfrage "Überblick über Informationssammlungen zu dem großen Kreuz Christi im Eing…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Informationsfreiheit: Ihre Anfrage "Überblick über Informationssammlungen zu dem großen Kreuz Christi im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Düsseldorf"
Datum
8. Dezember 2022 14:40
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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.12.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15-8576/22 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage, in welcher Sie um Vermittlung in dem o.g. Fall (https://fragdenstaat.de/anfrage/ueberblick-ueber-informationssammlungen-einschl-fotografieablichtungen-beschwerden-zu-dem-grossen-kreuz-christi-im-eingangsbereich-des-verwaltungsgerichts-duesseldorf/) bitten. Ich teile Ihre Ansicht, dass eine auskunftspflichtige Stelle nicht anlasslos eine Anschrift und damit personenbezogene Daten verlangen kann. So sieht es auch das OVG NRW in seinem << Adresse entfernt >> nicht rechtskräftigen << Adresse entfernt >> Urteil vom 15.6.2022<https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2022/16_A_857_21_Urteil_20220615.html>. Im vorliegenden Fall jedoch hat das Justizministerium u.a. mitgeteilt, dass der Informationszugang mit Amtshandlungen verbunden sein wird, die gebührenrelevant nach § 11 IFG NRW i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW sind. Insofern ist ein Abweichen vom Standardfall, nämlich ein Anlass für die Benennung einer Postanschrift gegeben. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn ich zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht vermittelnd tätig werde. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Informationsfreiheit: Ihre Anfrage "Überblick über Informationssammlungen zu dem großen Kreuz Christi im …
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AW: Informationsfreiheit: Ihre Anfrage "Überblick über Informationssammlungen zu dem großen Kreuz Christi im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Düsseldorf" [#264475]
Datum
8. Dezember 2022 16:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie evtl. die fraglichen Informationen zur Verfügung stellen? Ihre Behörden ist ja als Beklagte regelmäßig im Verwaltungsgericht Düsseldorf und hat zudem im Falle einiger Betroffener nach Art. 77, 58 DSGVO-EU im Falle des Justizministeriums jahrelang nichts unternommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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AW: Informationsfreiheit: Ihre Anfrage "Überblick über Informationssammlungen zu dem großen Kreuz Christi im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Düsseldorf" [#264475]
Datum
8. Dezember 2022 16:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, behaupten kann natürlich die informationsfreiheitsauskunftspflichtige Stelle vieles. In diesem Ministerium verschwinden ja auch Faxschreiben von Betroffenen spurlos. Auch Ihre Kolleg:innen in informationsvorhaltenden Aufsichtsbehörden in anderen Bundesländern wollen gelegentlich erst einmal eine Gebühr (z. B. ca. 26 € nach Vorabkalkulation) und im nächsten Schritt geht es doch unkompliziert kostenfrei binnen weniger Klicks. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
13. Dezember 2022 10:34
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Mit freundlichen Grüßen
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475] Guten Tag, Her…
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475]
Datum
13. Dezember 2022 11:27
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, Herr Schoob, was Ihre Behörde << Adresse entfernt >> die bitte die nicht von der Sachakte trennbare Akteneinsicht in die Prüfakte zur Verfügung zu stellen hat << Adresse entfernt >> "begründet", ist schon angesichts der hier von Betroffenen gesammelten schriftlichen Behauptungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Behörde zweitrangig, da jedenfalls nach schriftlich gesicherten Behauptungen Ihrer Behörde der für die Verarbeitung allein Verantwortliche Ihrer Behörde sogar Beschwerden mit Stichworten wie u. a. Antisemitismus als Faxschreiben mit Sendeberichten spurlos nicht auffinden könne, auch Faxprotokolle nicht lückenlos habe. Vielleicht lässt der für die Verarbeitung allein Verantwortliche Ihrer Behörde auch die Email spurlos reorganisieren, zudem personenbezogene Anschrift. Wer kann das schon bei Ihrer Behörde nach schriftlich gesicherten Behauptungen an Betroffene (über spurlose Nichtauffindbarkeit von Faxschreiben) ausschließen. Wie viele Arbeitsminuten veranschlagen Sie überhaupt für die Bearbeitung der einfachen Anfrage? Zwecks Beschleunigung fragen wir dann ggf. vorab im Petitionsausschuss des EU-Parlaments nach, auch, was Kruzifixe in weltlichen Gerichten zu suchen haben. Sind Sie mit der Vorgehensweise einverstanden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475] Guten Tag, kö…
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475]
Datum
13. Dezember 2022 11:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag, könnten Sie bitte die Ablehnungsbegründung noch einmal auf informationsfreiheitsrechtliche wie datenschutzgrundverordnungsrechtliche Relevanz überprüfen? Meine Bedenken hinter dem Link. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475] Guten Tag, es…
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475]
Datum
13. Dezember 2022 11:44
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, es sollte natürlich korrekt lauten: "auch Faxprotokolle lückenlos habe" (jedenfalls nach den von Betroffenen gesicherten schriftlichen Begründungen aus Ihrer Behörde). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475] Guten Tag, Ve…
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Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475]
Datum
13. Dezember 2022 12:34
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, Verzeihung weiterer Tippfehler. Ihre Behörde behauptet bekanntlich gegenüber Betroffenen nach spurloser Nichtauffindbarkeit von Faxschreiben (mit Sendenberichten) auch keine lückenlosen Faxprotokolle zu haben, so unzuverlässig verarbeite der für die Verarbeitung Verantwortliche in Ihrem Ministerium die Daten nach schriftlichen Erzählungen aus dem Ministerium. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475]
Datum
15. Dezember 2022 11:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, wie merkwürdig, dass die Gerichtsverwaltung des OVG NRW schnell und kompliziert die ihr verfügbaren (Teil-)Informationen via fragdenstaat.de geliefert hat, kostenfrei. Hat das ohne Anlass datenausforschungsinteressierte Ministerium für Justiz, in welchem sogar sicher übermittelte Faxschreiben spurlos verschwinden würden, anscheinend viel zu verheimlichen?!? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E << Adresse entf…
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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
22. Dezember 2022 11:41
Status
Warte auf Antwort
1451 E << Adresse entfernt >> Z. 45/22 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475] Guten Tag, kö…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475]
Datum
22. Dezember 2022 22:27
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, können Sie sich mit der Oberverwaltungsgerichtsverwaltung in Ihrer Hierarchie und anderen Ministerien nach dem allg. Gleichbehandlungsgebot und sonst abstimmen, damit Ihr Ministerium (wo bekanntlich sogar Faxschreiben mit sensiblen personenbezogenen Daten und einwandfreien Sendeberichten nach Eingang nicht auffindbar seien) zumindest nicht konträre Rechtsauffassungen zu anderen Behörden in Ihrer Hierarchie vertritt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475] Guten Tag, kö…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#264475]
Datum
22. Dezember 2022 22:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, können Sie die Datenerhebungsneugierde und Informationsvorenthaltungsinteressen des Ministeriums durch ein engagiertes Verarbeitungsverbot beenden oder darauf hinwirken, dass das Ministerium mit der Oberverwaltungsgerichtsverwaltung in seiner Hierarchie und anderen Ministerien nach dem allg. Gleichbehandlungsgebot und sonst eine Abstimmung über Rechtsauffassungen und (Un-)Gleichbehandlungsgebote vornimmt, damit das Ministerium (wo sogar Faxschreiben mit sensiblen personenbezogenen Daten und einwandfreien Sendeberichten nach Eingang nicht auffindbar seien) zumindest nicht konträre Rechtsauffassungen zu anderen Behörden in seiner Hierarchie vertritt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264475/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/