Überprüfungsmöglichkeit des Verfahrens zur Ortsumgehung Oberkotzau "St 2177" wegen Nichteinhalten einschlägiger Urteile und Vorschriften.

für den Europarechtswidrig zustande gekommen Planfestetellungsbeschluss der Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau wird momentan die Detailplanung vorangetrieben ohne das Hydrogeologische Gutachten zu erstellen, welches mindestens vor der Detailplanung anzufertigen aber laut EuGH 28.05.2020 (Rs. C 535/18) bereits bei der Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegen ist.
Das Staatliche Bauamt Bayreuth widerspricht dem Wasserwirtschaftsamt in der Frage des Hydrogeologischen Gutachtens eindeutig und behauptet "sämtliche Umweltinformationen bereits durch die Veröffentlichung des Planfeststelungsbescheids der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden".

In der Stellungnahme des WWA Hof ist zu lesen, dass vermutlich der Oberflächennahe Grundwasserkörper beeinflusst wird, was im Zusammenhang mit der Nähe zu den Trinkwasserbrunnen für die Marktgemeinde und fehlenden Informationen zu den Wassereinzugsgebieten weitere kritische Fragen aufwirft.
Die Regierung Oberfranken sowie das Staatliche Bauamt Bayreuth verweigern jegliche konstruktive Kommunikation und sind seit langen in der Abwehrhaltung was das Grund-/Trinkwasser angeht, was bei der Dürre und dem Klimawandel komplett aus der zeit gefallen ist (wie das Projekt selbst).
Die veränderten Verkehrsströme und stark fallenden Durchfahrten (verlagerungsfähiger Verkehr) tun sein Übriges, was zu einem Ungleichgewicht der Kosten-Nutzen führt und neben den genannten Problemen die Wirtschaftlichkeit zweifelsfrei in frage stellt.

Ich beantrage hiermit eine Überprüfung des Projekts auf "Rechtliche sowie Umwelttechnische Aktualität" um der Stärkung bzw. Sicherung Grund-/Trinkwasser Versorgung zu Rechnung zu tragen und der Versiegelung der Flächen die zur Lebensmittelproduktion verwendet wird entgegenzuwirken.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für den Europa…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überprüfungsmöglichkeit des Verfahrens zur Ortsumgehung Oberkotzau "St 2177" wegen Nichteinhalten einschlägiger Urteile und Vorschriften. [#256321]
Datum
4. August 2022 14:56
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für den Europarechtswidrig zustande gekommen Planfestetellungsbeschluss der Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau wird momentan die Detailplanung vorangetrieben ohne das Hydrogeologische Gutachten zu erstellen, welches mindestens vor der Detailplanung anzufertigen aber laut EuGH 28.05.2020 (Rs. C 535/18) bereits bei der Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegen ist. Das Staatliche Bauamt Bayreuth widerspricht dem Wasserwirtschaftsamt in der Frage des Hydrogeologischen Gutachtens eindeutig und behauptet "sämtliche Umweltinformationen bereits durch die Veröffentlichung des Planfeststelungsbescheids der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden". In der Stellungnahme des WWA Hof ist zu lesen, dass vermutlich der Oberflächennahe Grundwasserkörper beeinflusst wird, was im Zusammenhang mit der Nähe zu den Trinkwasserbrunnen für die Marktgemeinde und fehlenden Informationen zu den Wassereinzugsgebieten weitere kritische Fragen aufwirft. Die Regierung Oberfranken sowie das Staatliche Bauamt Bayreuth verweigern jegliche konstruktive Kommunikation und sind seit langen in der Abwehrhaltung was das Grund-/Trinkwasser angeht, was bei der Dürre und dem Klimawandel komplett aus der zeit gefallen ist (wie das Projekt selbst). Die veränderten Verkehrsströme und stark fallenden Durchfahrten (verlagerungsfähiger Verkehr) tun sein Übriges, was zu einem Ungleichgewicht der Kosten-Nutzen führt und neben den genannten Problemen die Wirtschaftlichkeit zweifelsfrei in frage stellt. Ich beantrage hiermit eine Überprüfung des Projekts auf "Rechtliche sowie Umwelttechnische Aktualität" um der Stärkung bzw. Sicherung Grund-/Trinkwasser Versorgung zu Rechnung zu tragen und der Versiegelung der Flächen die zur Lebensmittelproduktion verwendet wird entgegenzuwirken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256321/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ortsumgehung Oberkotzau. Ihren Antrag a…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Überprüfungsmöglichkeit des Verfahrens zur Ortsumgehung Oberkotzau "St 2177" wegen Nichteinhalten einschlägiger Urteile und Vorschriften. [#256321]
Datum
5. August 2022 14:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ortsumgehung Oberkotzau. Ihren Antrag auf Überprüfung des Projekts müssen wir leider ablehnen, da für das Projekt vollziehbares Baurecht vorliegt. Alle Fragen hinsichtlich der verkehrlichen Notwendigkeit des Projekts sowie seiner Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere das Oberflächen- und Grundwasser, wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt und sachgerecht entschieden. Die gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses hat die Entscheidungen der Planfeststellungsbehörde bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, das Wasserwirtschaftsamt wartet nach wie vor auf das wichtige Gutachten zum Grundw…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überprüfungsmöglichkeit des Verfahrens zur Ortsumgehung Oberkotzau "St 2177" wegen Nichteinhalten einschlägiger Urteile und Vorschriften. [#256321]
Datum
5. August 2022 16:28
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Wasserwirtschaftsamt wartet nach wie vor auf das wichtige Gutachten zum Grundwasser (hydrogeologisches Gutachten) es wurde schlicht bisher nicht angefertigt und Sie schreiben, das trotz zweifelsfrei fehlendem Gutachten Sachgerecht entschieden werden konnte? "...seiner Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere das Oberflächen- und Grundwasser, wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt und sachgerecht entschieden" Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256321/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfungsmöglichkeit des Verfahrens zur Ort…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Überprüfungsmöglichkeit des Verfahrens zur Ortsumgehung Oberkotzau "St 2177" wegen Nichteinhalten einschlägiger Urteile und Vorschriften. [#256321]
Datum
6. September 2022 11:37
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Überprüfungsmöglichkeit des Verfahrens zur Ortsumgehung Oberkotzau "St 2177" wegen Nichteinhalten einschlägiger Urteile und Vorschriften.“ vom 04.08.2022 (#256321) wurde bisher nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen nochmals die Antwort auf Ihre Anfrage vom 4. A…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Überprüfungsmöglichkeit des Verfahrens zur Ortsumgehung Oberkotzau "St 2177" wegen Nichteinhalten einschlägiger Urteile und Vorschriften. [#256321]
Datum
6. September 2022 11:46
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen nochmals die Antwort auf Ihre Anfrage vom 4. August 2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Antwort, welche jedoch nicht auf meine letzte Nachricht ei…
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Betreff
AW: Überprüfungsmöglichkeit des Verfahrens zur Ortsumgehung Oberkotzau "St 2177" wegen Nichteinhalten einschlägiger Urteile und Vorschriften. [#256321]
Datum
17. September 2022 11:02
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Antwort, welche jedoch nicht auf meine letzte Nachricht eingeht. "das Wasserwirtschaftsamt wartet nach wie vor auf das wichtige Gutachten zum Grundwasser (hydrogeologisches Gutachten) es wurde schlicht bisher nicht angefertigt und Sie schreiben, das trotz zweifelsfrei fehlendem Gutachten Sachgerecht entschieden werden konnte? "...seiner Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere das Oberflächen- und Grundwasser, wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt und sachgerecht entschieden"" Zwischenzeitlich ist mir zugetragen worden, dass der bestehende Planfeststellungsbeschluss Ortsumgehung Mistelbach im Zuge der Staatsstraße 2163 auch aufgehoben wurde. Zitat: "Nach mehr als zehn Jahren seien die Beteiligten sich einig gewesen, dass man die Gegebenheiten ein zweites Mal nach neuesten Kriterien untersuchen müsse, sagte Baumgärtel. Als Kriterien nannte er Geologie, Bodenmanagement, Trinkwasserschutz, Ökologie und Anforderungen aus dem Bauablauf." https://www.kurier.de/inhalt.massiver-eingriff-ortsumgehung-mistelbach-ist-geschichte.411e9a5e-9daf-4c8d-83a8-7f392bd1aa07.html Es scheint also kein Problem zu sein einen so "unumstößlichen Planfeststellungsbeschluss" ohne weiteres aufzuheben, wenn rational mit neuesten Kriterien über ein solches Projekt entschieden wird um schaden abzuwenden. Ich möchte die Frage nochmal hervorheben: Ist es möglich, dass trotz zweifelsfrei fehlendem Gutachten Sachgerecht entschieden werden konnte? (das EuGH sieht das eindeutig nicht so) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256321/

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AW: Überprüfungsmöglichkeit des Verfahrens zur Ortsumgehung Oberkotzau "St 2177" wegen Nichteinhalten einschlägiger Urteile und Vorschriften. [#256321]
Datum
19. September 2022 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. September 2022. Es gibt unsererseits keine weitergehenden Informationne seit unserer letzen Antwort, die wir Ihnen mitteilen können. Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute. Mit freundlichen Grüßen