Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um die Übersendung des Urteils, des mündlich am 10.03.2021 verhandelten Aktenzeichens: 8 Ca 4817/19.
Bitte informieren Sie mich zusätzlich auch darüber ob das Urteil öffentlich ist oder der öffentliche Zugang ausgeschlossen wurde.

Hinweis zur persönlichen Betroffenheit.
Im Urteil wurde eine Überstunden- und Notfallregelung des IT-Systemhauses der Bundesagentur für Arbeit verhandelt, welche auch für mich gültig ist. Daher benötige ich dieses Urteil informativ zur Prüfung meiner Gehaltsabrechnungen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Hochachtungsvoll

Ergebnis der Anfrage

Der Antrag auf anonyme Veröffentlichung wurde beiden Parteien vorgelegt. Eine Partei verlangte Schwärzungen im Urteil. Begründet werden diese damit, dass sich das Urteil mit einem Tarifvertrag befasst welcher nur bei der Beklagten zur Anwendung kommt. Das Gericht kommt zu der Auffassung, dass mit diesen Schwärzungen der Informationsgehalt des Urteils verloren geht und es daher nicht veröffentlicht werden darf.

Zum Ablehnungsbescheid:
https://fragdenstaat.de/anfrage/ueberse…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Übersendung des Urteils, …
An Arbeitsgericht Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19 [#249100]
Datum
15. Mai 2022 21:29
An
Arbeitsgericht Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Übersendung des Urteils, des mündlich am 10.03.2021 verhandelten Aktenzeichens: 8 Ca 4817/19. Bitte informieren Sie mich zusätzlich auch darüber ob das Urteil öffentlich ist oder der öffentliche Zugang ausgeschlossen wurde. Hinweis zur persönlichen Betroffenheit. Im Urteil wurde eine Überstunden- und Notfallregelung des IT-Systemhauses der Bundesagentur für Arbeit verhandelt, welche auch für mich gültig ist. Daher benötige ich dieses Urteil informativ zur Prüfung meiner Gehaltsabrechnungen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Hochachtungsvoll
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249100/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Arbeitsgericht Nürnberg
Sehr << Antragsteller:in >> es wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer anonymisierten Absch…
Von
Arbeitsgericht Nürnberg
Betreff
Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19
Datum
15. Juni 2022 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> es wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer anonymisierten Abschrift des Urteils möglich ist, wenn rechtlich geschützte Interessen der Prozessbeteiligten nicht entgegen stehen. Den Prozessbeteiligten wurde hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt bis 04.07.2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Gibt es hier schon Neuigkeiten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in…
An Arbeitsgericht Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19 [#249100]
Datum
5. Juli 2022 12:51
An
Arbeitsgericht Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Gibt es hier schon Neuigkeiten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Arbeitsgericht Nürnberg
Sehr << Antragsteller:in >> es dauert leider noch. Die Parteien werden derzeit noch angehört. Eine En…
Von
Arbeitsgericht Nürnberg
Betreff
AW: Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19 [#249100]
Datum
5. Juli 2022 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> es dauert leider noch. Die Parteien werden derzeit noch angehört. Eine Entscheidung dürfte Mitte - Ende Juli fallen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann warte ich natürlich die Entscheidung ab…
An Arbeitsgericht Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19 [#249100]
Datum
5. Juli 2022 20:59
An
Arbeitsgericht Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann warte ich natürlich die Entscheidung ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249100/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es schon Neuigkeiten bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Übersendu…
An Arbeitsgericht Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19 [#249100]
Datum
4. August 2022 21:24
An
Arbeitsgericht Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es schon Neuigkeiten bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19“ vom 15.05.2022 (#249100) ? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Arbeitsgericht Nürnberg
 Der gewünschte Empfänger ist derzeit nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. In dri…
Von
Arbeitsgericht Nürnberg
Betreff
Automatische Antwort: Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19 [#249100]
Datum
4. August 2022 21:24
Status
Warte auf Antwort
 Der gewünschte Empfänger ist derzeit nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden sich sich bitte an <<E-Mail-Adresse>>.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es schon Neuigkeiten bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Übersendu…
An Arbeitsgericht Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19 [#249100]
Datum
15. August 2022 20:44
An
Arbeitsgericht Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es schon Neuigkeiten bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19“ vom 15.05.2022 (#249100) ? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249100/
Arbeitsgericht Nürnberg
Urteilsabschrift 8 Ca 4817/19 Sehr << Antragsteller:in >> die Stellungnahmen der Parteien zu dem Antr…
Von
Arbeitsgericht Nürnberg
Betreff
Urteilsabschrift 8 Ca 4817/19
Datum
16. August 2022 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Stellungnahmen der Parteien zu dem Antrag auf Erteilung einer anonymisierten Abschrift des Endurteils im Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 8 Ca 4817/19 liegen zwischenzeitlich vor. Eine Entscheidung über ihren Antrag wird demnächst ergehen. Bei der Entscheidung über Ihren Antrag handelt es sich um einen Justizverwaltungsakt. Zur Bekanntgabe dieses Verwaltungsaktes wird Ihre Anschrift benötigt. Bitte teilen Sie diese bis 26.08.2022 dem Arbeitsgericht mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Urteilsabschrift 8 Ca 4817/19 [#249100] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Informati…
An Arbeitsgericht Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Urteilsabschrift 8 Ca 4817/19 [#249100]
Datum
16. August 2022 21:54
An
Arbeitsgericht Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Information, meine Anschrift sollte dieser eMail angehängt werden. Falls diese wider Erwarten fehlen sollte, informieren Sie mich bitte kurz per reply. Vielen Dank << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249100/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Arbeitsgericht Nürnberg
Ablehnungsbescheid Aktenzeichen 8 AR 77/22 Der Antrag auf anonyme Veröffentlichung wurde beiden Parteien vorgelegt…
Von
Arbeitsgericht Nürnberg
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid Aktenzeichen 8 AR 77/22
Datum
23. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Antrag auf anonyme Veröffentlichung wurde beiden Parteien vorgelegt. Eine Partei verlangte Schwärzungen im Urteil. Begründet werden diese damit, dass sich das Urteil mit einem Tarifvertrag befasst welcher nur bei der Beklagten zur Anwendung kommt. Das Gericht kommt zu der Auffassung, dass mit diesen Schwärzungen der Informationsgehalt des Urteils verloren geht und es daher nicht veröffentlicht werden darf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verb…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19“ [#249100]
Datum
28. August 2022 20:26
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249100/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich das Gericht auf den Standpunkt zurück zieht, die Beklagte durch Schwärzungen im Urteil schützen zu müssen und eben diese Schwärzungen führen dann zu dem Tatbestand auf dessen Grundlage das Urteil nicht veröffentlicht werden darf. Konkret vertritt die Beklagte die Meinung, dass sie auf Grund ihres individuellen Tarifvertrages mit der Gewerkschaft verdi als Arbeitgeber erkannt werden könnte. Dazu möchte ich folgende Anmerkungen geben: Die Tarifverträge welche verdi mit meinem Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit, geschlossen hat, sind sehr schwierig zu lesen und zu verstehen. Aus diesem Grund besteht meinerseits der Verdacht, dass ich ebenfalls bei einem früheren Einsatz nicht korrekt entlohnt wurde und das kontinuierlich Mitarbeiter bei der Anwendung von Sonderarbeitszeiten keine tarifgerechte Entlohnung bekommen. Die Mitarbeiter können dies aber nur prüfen, wenn Ihnen auch Urteile zu diesen Tarifverträgen bekannt werden. Da sie erst dann in der Lage sind, das geschriebene Wort im Vertrag mit der Interpretation durch die Arbeitsgerichte zu vergleichen. Außerdem sollten die Tarifverträge für mindestens 1000 Mitarbeiter relevant sein, so dass möglicherweise auch ein öffentliches Interesse bestehen könnte. Ich denke auch, dass über die Veröffentlichung der Urteile beiden Seiten - der Belegschaft wie auch dem Arbeitgeber - geholfen werden könnte. Denn subjektiv habe ich den Eindruck gewonnen, dass sich immer weniger Mitarbeiter freiwillig zu Arbeitseinsätzen im Sonderarbeitszeitbereich melden bzw. in rechtlich unklaren Situationen im Sonderarbeitszeitrahmen, den Arbeitsplatz verlassen obgleich noch Arbeiten anstehen würden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 249100.pdf - 2022-08-23_1-ablehnungvomarbeitsgerichtnuernberg.pdf Anfragenr: 249100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249100/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat am 28.08.2022 um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwe…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersendung Urteil 8 Ca 4817/19“ [#249100]
Datum
16. September 2022 20:59
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat am 28.08.2022 um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249100/ Gibt es hierzu schon Neuigkeiten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 249100.pdf - 2022-08-23_1-ablehnungvomarbeitsgerichtnuernberg.pdf Anfragenr: 249100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249100/

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 28. August 2022; Az. DSB/5-194-418 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 28. August 2022; Az. DSB/5-194-418
Datum
20. September 2022 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. August 2022, mit der Sie mich um Vermittlung bei Ihrer FragDenStaat-Anfrage (#249100) an das Arbeitsgericht Nürnberg nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern bitten. Sie haben mit Schreiben vom 15. Mai 2022 über die Plattform "FragDenStaat.de" das Arbeitsgericht Nürnberg um Erteilung einer Abschrift des Urteils im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 Ca 4817/19 gebeten. Mit Bescheid des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 23. August 2022 wurde dieser Antrag abgelehnt. Zunächst bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich nur in dem Umfang tätig werden kann, in dem mich der bayerische Gesetzgeber mit Kompetenzen ausgestattet hat. Meine Aufsichtszuständigkeit bezieht sich gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) auf die Überwachung der Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den bayerischen öffentlichen Stellen. Im Hinblick auf allgemeine Zugangsansprüche als solche habe ich daher grundsätzlich nur beim allgemeinen Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG eine Prüfungskompetenz. Nach Maßgabe von Art. 39 BayDSG hat grundsätzlich jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten bayerischer öffentlicher Stellen. Dieses allgemeine Auskunftsrecht findet nach Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BayDSG jedoch keine Anwendung auf Gerichte. Das Arbeitsgericht Nürnberg ist gemäß § 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) i.V.m. Anlage 1 zu Art. 1 Bayerisches Arbeitsgerichteorganisationsgesetz (ArbGOrgG) ein solches Gericht. Sie haben daher gegenüber dem Arbeitsgericht keinen Anspruch auf Auskunft auf die von Ihnen begehrten Informationen aus Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG. Ein aufsichtsrechtliches Tätigwerden gegenüber dem Arbeitsgericht Nürnberg ist mir daher nicht möglich. Abschließend möchte ich Sie noch auf die Broschüre "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz - Erläuterungen und Materialien" aufmerksam machen, welche die mit Art. 39 BayDSG nahezu identische Vorgängerbestimmung des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz in der bis 24. Mai 2018 geltenden Fassung erläutert. Diese können Sie auf unserer Internetseite https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Auskunftsanspruch" abrufen. Ich hoffe, meine Hinweise konnten zur Klärung der Rechtslage beitragen. Mit freundlichen Grüßen