Übersetzung der Bundeswehr-Internetseite in leichte Sprache

Eine kurze Übersicht darüber wie viel es gekostet hat die Internetseite der Bundeswehr in leichte Sprache übersetzen zu lassen bzw. ob dafür auf internes Personal zurückgegriffen wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine kurze Übersi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersetzung der Bundeswehr-Internetseite in leichte Sprache [#250151]
Datum
29. Mai 2022 22:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine kurze Übersicht darüber wie viel es gekostet hat die Internetseite der Bundeswehr in leichte Sprache übersetzen zu lassen bzw. ob dafür auf internes Personal zurückgegriffen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250151/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V185 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Mai…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Übersetzung der Bundeswehr-Internetseite in leichte Sprache [#250151]
Datum
3. Juni 2022 12:13
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V185 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 29. Mai 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V185 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersetzung der Bundeswehr-Internetseite in le…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Übersetzung der Bundeswehr-Internetseite in leichte Sprache [#250151]
Datum
1. Juli 2022 11:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersetzung der Bundeswehr-Internetseite in leichte Sprache“ vom 29.05.2022 (#250151) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V185 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Mai…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG / Übersetzung der Bundeswehr-Internetseite in leichte Sprache [#250151]
Datum
4. Juli 2022 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V185 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre IFG-Anfrage vom 29. Mai 2022 und teile Ihnen hierzu Folgendes mit: Für die Internetseite bundeswehr.de wurden für die Inhaltsseite als auch für die Navigationsseite ein Unterauftragnehmer mit der Erstellung der "leichten Sprache" beauftragt. Die Kosten für die Erstellung betrugen für die Übersetzung des Textes "Bundeswehr-Inhalt" 53,82€ und für die Übersetzung des Textes "Bundeswehr-Navigation" 84,39€. Mit freundlichen Grüßen