Übersicht Autobahn Streckenkilometer je Geschwindigkeitslimit

Eine aktuelle Übersicht der verschieden Geschwindigkeitsbegrenzungen (inklusive unbeschränkter Geschwindigkeit) auf Autobahnen in Baden-Württemberg und einer Zuordnung der gesamt Streckenlänge (in km) auf der das jeweilige Geschwindigkeitslimit gilt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2022
  • Frist
    31. August 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine aktuelle …
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht Autobahn Streckenkilometer je Geschwindigkeitslimit [#255920]
Datum
29. Juli 2022 20:17
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine aktuelle Übersicht der verschieden Geschwindigkeitsbegrenzungen (inklusive unbeschränkter Geschwindigkeit) auf Autobahnen in Baden-Württemberg und einer Zuordnung der gesamt Streckenlänge (in km) auf der das jeweilige Geschwindigkeitslimit gilt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255920/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 29.07.2022 haben Sie über die Internetplattform „fragdenst…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Übersicht Autobahn Streckenkilometer je Geschwindigkeitslimit [#255920]
Datum
9. August 2022 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 29.07.2022 haben Sie über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ um „eine aktuelle Übersicht der verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen (inklusive unbeschränkter Geschwindigkeit) auf Autobahnen in Baden-Württemberg und einer Zuordnung der gesamt Streckenlänge (in km) auf der das jeweilige Geschwindigkeitslimit gilt“ gebeten. Gerne leite ich Ihnen hiermit die Antwort des Fachreferates zu Ihrem Antrag weiter: "Sie stützen Ihr Auskunftsersuchen hierbei auf § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg kann Ihrem Antrag mangels Zuständigkeit und mangels Vorhandensein entsprechender aktueller Informationen (§ 3 Nr.3 LIFG) leider nicht entsprechen. Einer Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte hatten Sie ausdrücklich widersprochen. Wir möchten Sie deshalb über Folgendes informieren: Seit dem 1. Januar 2021 ist das Fernstraßen-Bundesamt als sachlich zuständige Behörde für verkehrsrechtliche Anordnungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf den Autobahnen in der Baulast des Bundes verankert. Das Fernstraßen-Bundesamt hat von seiner Befugnis Gebrauch gemacht und die straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben weitgehend der auf Grund des § 6 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) beliehenen Autobahn GmbH des Bundes übertragen. Richtiger Ansprechpartner für Ihren Antrag wäre demnach die Autobahn GmbH des Bundes." Mit freundlichen Grüßen