Übersicht herrenloser Grundstücke in Cottbus

eine Liste aller herrenlosen Flächen bzw. Grundstücke in der Stadt Cottbus (d.h. innerhalb des Stadtgebiets) mit Angabe von Flur und Flurstück.
Sollten auch weitere Informationen, wie bspw. Grundfläche, etwaige Grundschulden oder seit wann Herrenlosigkeit besteht, erfasst sein, bitte ich diese Informationen mit aufzuführen.

Ergebnis der Anfrage

Informationen liegen nicht vor, müssten erst erarbeitet werden. Aufwand kann im Vorfeld nicht abgeschätzt werden, wird jedoch als hoch angegeben.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Oktober 2022
  • Frist
    9. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht herrenloser Grundstücke in Cottbus [#260364]
Datum
6. Oktober 2022 23:18
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller herrenlosen Flächen bzw. Grundstücke in der Stadt Cottbus (d.h. innerhalb des Stadtgebiets) mit Angabe von Flur und Flurstück. Sollten auch weitere Informationen, wie bspw. Grundfläche, etwaige Grundschulden oder seit wann Herrenlosigkeit besteht, erfasst sein, bitte ich diese Informationen mit aufzuführen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260364/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
883,8 KB