Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen (einschl. Datenschutz darin) an Ihrem Gericht im Jahr 2021 f.

Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen (einschl. Datenschutz darin) an Ihrem Gericht im Jahr 2021 f.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Dezember 2022
  • Frist
    11. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen (einschl. Datenschutz darin) an Ihrem Gericht im Jahr 2021 f. [#265033]
Datum
9. Dezember 2022 10:03
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen (einschl. Datenschutz darin) an Ihrem Gericht im Jahr 2021 f.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265033/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgericht Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Ma…
Von
Verwaltungsgericht Köln
Betreff
AW: Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen (einschl. Datenschutz darin) an Ihrem Gericht im Jahr 2021 f. [#265033]
Datum
9. Dezember 2022 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Verwaltungsgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Die E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, nach Urteil des OVG NRW dürfen Sie personenbezogene Anschriften nicht anlasslos abfragen. Mit freundl…
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen (einschl. Datenschutz darin) an Ihrem Gericht im Jahr 2021 f. [#265033]
Datum
13. Dezember 2022 12:36
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach Urteil des OVG NRW dürfen Sie personenbezogene Anschriften nicht anlasslos abfragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265033/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen (einschl. Datenschutz darin) an Ihrem Gericht im Jahr 2021 f.“ [#265033]
Datum
16. Dezember 2022 15:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/265033/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil personenbezogene Daten von Informationsfreiheitsantragsstellenden auch durch das Verwaltungsgericht Köln nach Urteil des OVG NRW nicht anlasslos abgefragt werden dürften. Können Sie << Adresse entfernt >> zumindest bis zum Ausgang des Revisionsverfahrens im Verfahren BfDI vs. Bundesministerium des Inneren << Adresse entfernt >> ein vorläufiges allgemeines Verarbeitungsverbot durch (entsprechend befristeten) Bescheid auferlegen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: << Adresse entfernt >> 265033.pdf Anfragenr: 265033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265033/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wie sieht's aus? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragstell…
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen (einschl. Datenschutz darin) an Ihrem Gericht im Jahr 2021 f.“ [#265033]
Datum
21. Dezember 2022 13:26
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie sieht's aus? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265033/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Verwaltungsgericht Köln
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 9. Dezember 2022 Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen Abs…
Von
Verwaltungsgericht Köln
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 9. Dezember 2022 Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen
Datum
5. Januar 2023 13:09
Status
Warte auf Antwort
Absender: Verwaltungsgericht Köln Appellhofplatz 50667 Köln Internet: www.vg-koeln.nrw.de Hinweis: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter www.vg-koeln.nrw.de/kontakt/impressum<http://www.vg-koeln.nrw.de/kontakt/impressum/index.php>.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen (einschl. Datenschutz darin) an Ihrem Gericht im Jahr 2021 f.“ [#265033]
Datum
5. Januar 2023 17:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/265033/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Aktenzeichen von der Verwaltung vergeben, in der gerichtsweit zugänglichen Datenbank geführt und << Adresse entfernt >> unter Vermittlung von exekutiven Mittelbehörden << Adresse entfernt >> verarbeitet werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: << Adresse entfernt >> 265033.pdf << Adresse entfernt >> 2023-01-05_1-2023-01-05-vgk-sch-antwortname.pdf Anfragenr: 265033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265033/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen (einschl. Datenschutz darin) an Ihrem Gericht im Jahr 2021 f.“ [#265033]
Datum
6. Januar 2023 06:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. << Adresse entfernt >>- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>-Ursprüngliche Nachricht-<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >> Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Donnerstag, 5. Januar 2023 17:37 An: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Vermittlung bei Anfrage „Übersicht über Aktenzeichen aus Kinder- und Jugendhilfesachen (einschl. Datenschutz darin) an Ihrem Gericht im Jahr 2021 f.“ [#265033] Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/265033/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Aktenzeichen von der Verwaltung vergeben, in der gerichtsweit zugänglichen Datenbank geführt und << Adresse entfernt >> unter Vermittlung von exekutiven Mittelbehörden << Adresse entfernt >> verarbeitet werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit --- Ihre Anfrage #265033 [#265033] Guten Tag, danke vielmals, insbesondere für diesen Hi…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit --- Ihre Anfrage #265033 [#265033]
Datum
28. Januar 2023 12:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke vielmals, insbesondere für diesen Hinweis: "Aktenzeichen zugleich auch immer ein personenbezogenes Datum" In laufenden Verfahren gegen Ihre Behörde werden ja Beschlüsse auch schon am Widerspruch vorbei in Ihrem Wissen veröffentlicht, samt personenbezoogenen Aktenzeichen. Gibt es zu solchen Datenverarbeitungspraktiken Meldungen nach Art. 33, 34 oder wenigstens ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 5, 26, 30 DSGVO-EU? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265033/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Informationsfreiheit --- Ihre Anfrage #265033 [#265033] Sehr << Antragsteller:in >> aus dem Recht…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationsfreiheit --- Ihre Anfrage #265033 [#265033]
Datum
31. Januar 2023 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt, dass Gerichte - unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen - zu einer Veröffentlichung von Entscheidungen verpflichtet sind, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Eine ausreichende Publizität der Rechtsprechung u.a. mit dem Ziel einer Kritikmöglichkeit und einer öffentlichen Meinungsbildung erfordert dabei eine Zuordnungsmöglichkeit über ein Aktenzeichen des Gerichts (vgl. beispielsweise: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2015 - 1 BvR 857/15 sowie VG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2022 - 1 K 6043/20). Diese verfassungsrechtliche Pflicht besteht indes nur für Gerichte und nicht für die LDI NRW. Aufgrund der unterschiedlichen Pflichten von Gerichten und der LDI NRW vermag ich ein widersprüchliches Vorgehen nicht zu erkennen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit --- Ihre Anfrage #265033 [#265033] Guten Tag, aus dem Unionsrecht folgt, dass Ihre Ausfü…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit --- Ihre Anfrage #265033 [#265033]
Datum
1. Februar 2023 12:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, aus dem Unionsrecht folgt, dass Ihre Ausführungen in der Sache höchstgerichtlich nicht geklärt sind, die von Ihnen zitierte Rechtsprechung des BVerfG aus dem Jahr 2015 und vor der DSGVO-EU in der unionsrechtlichen Frage unerheblich ist. Sie selbst lehnten schon einmal auf fragdenstaat.de die Veröffentlichung von anonymisierten Beschlüssen mit dem Argument personenbezogener Daten ab. Zudem verweise ich darauf, dass Gerichte unionsrechtlich gänzlich an die DSGVO-EU gebunden sind, auch in diesem Land, es keinerlei spezialgesetzliche Veröffentlichungspflicht oder -berechtigung gibt, daher das einzig relevante Unionsrecht der DSGVO-EU greift. Sie kennen sicher auch die Stellungnahme der Generalanwältin Tamara Ćapeta vom 6. Oktober 2022 in der am EuGH anhängigen Rechtssache C 268/21? Weder sind Veröffentlichungen gesetzlich erforderlich noch kann die gesetzliche/gerichtliche Erfordernis allein dem Widerspruchsrecht nach Art. 21, 18 DSGVO-EU standhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265033/