Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW

Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW,
nach Möglichkeit (falls vorhanden) aufgeschlüsselt nach
Jahren (2022, 2021, 2020, 2019, 2018)
und
Gerichten,
zudem, falls ergangen, Informationen zu Eckdaten aus Urteilen, Beschlüssen bzw. Gerichtsentscheiden,
sowie Kosten für das Land NRW,
und schließlich personenunspezifische Eckdaten zu Beklagten/Klägern/Beigeladenen (Behörden, Unternehmen)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW [#250900]
Datum
9. Juni 2022 08:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW, nach Möglichkeit (falls vorhanden) aufgeschlüsselt nach Jahren (2022, 2021, 2020, 2019, 2018) und Gerichten, zudem, falls ergangen, Informationen zu Eckdaten aus Urteilen, Beschlüssen bzw. Gerichtsentscheiden, sowie Kosten für das Land NRW, und schließlich personenunspezifische Eckdaten zu Beklagten/Klägern/Beigeladenen (Behörden, Unternehmen)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250900/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW [#250900]
Datum
9. Juni 2022 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 09.06.2022 Mein Aktenzeichen: 01.03.0…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW [#250900]
Datum
17. Juni 2022 14:20
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 09.06.2022 Mein Aktenzeichen: 01.03.00-4168/22 (bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> für Ihren o.g. IFG-Antrag danke ich Ihnen. Darin bitten Sie um Übersendung einer Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW, nach Möglichkeit (falls vorhanden) aufgeschlüsselt nach Jahren (2022, 2021, 2020, 2019, 2018) und Gerichten, zudem, falls ergangen, Informationen zu Eckdaten aus Urteilen, Beschlüssen bzw. Gerichtsentscheiden, sowie Kosten für das Land NRW, und schließlich personenunspezifische Eckdaten zu Beklagten/Klägern/Beigeladenen (Behörden, Unternehmen) Ihre Anfrage betrifft Informationen, die bei der LDI nicht im informationsfreiheitsrechtlichen Sinne vorhanden sind. Um Ihre Anfrage beantworten zu können, müssten neue Informationen hergestellt werden, nämlich die Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren sowie die Informationen zu Eckdaten aus Urteilen u.a. Der Anspruch nach dem IFG NRW ist aber kein Informationsbeschaffungsanspruch. Das bedeutet, dass der Antragsteller keinen Anspruch darauf hat, dass Informationen zur Befriedigung seines Informationsbegehrens erstmalig hergestellt werden. Die von Ihnen erbetenen Informationen sind nicht vorhanden, so dass ich Ihrem Wunsch nach Übersendung nicht nachkommen kann. Ich bedauere, Ihnen diesbezüglich keine günstigere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sind Sie sicher, dass die Informationen nicht vorhanden seien? Noch vor wenigen Ja…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW [#250900]
Datum
21. Juni 2022 13:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sind Sie sicher, dass die Informationen nicht vorhanden seien? Noch vor wenigen Jahren argumentierten Sie auf fragdenstaat.de, dass Sie Informationen zu Klagen gegen Sie (damals 1 Untätigkeitsklage) als Informationen vorhalten. Hat sich Ihre Informationsvorhaltungspolitik geändert? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250900/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW [#250900]
Datum
21. Juni 2022 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 09.06.2022 sowie Ihre Rückfrage vom 2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW [#250900]
Datum
8. August 2022 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 09.06.2022 sowie Ihre Rückfrage vom 21.06.2022 Mein Aktenzeichen: 01.03.00-4168/22 (bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 21.06.2022. Sie teilen mit, dass auf fragdenstaat.de vor wenigen Jahren eine Antwort zu einer solchen Anfrage erteilt wurde. Vor wenigen Jahren, also entweder vor oder kurz nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung konnte ein solcher Antrag sicherlich nur durch einfache Nachfrage im Haus beantwortet werden. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der insgesamt gestiegenen Eingaben bei der LDI NRW nun nicht mehr möglich. Ich verweise daher auf meine Antwort vom 17.06.2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vor wenigen Jahren (NACH der Einführung der DSGVO) hatten Sie die Information erte…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW [#250900]
Datum
18. August 2022 10:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor wenigen Jahren (NACH der Einführung der DSGVO) hatten Sie die Information erteilt, jetzt lehnen Sie diese aber mit Hinweis auf gestiegene Eingabezahlen ab, obwohl es nicht um Eingaben als solche geht, sondern um Gerichtsverfahren. Haben Sie etwas zu verheimlichen, wie die hessische Aufsichtsbehörde, die sich im Gegensatz zur hamburgischen Aufsichtsbehörde auf Ausschlusskriterien nach Landesrecht beruft? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250900/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren der LDI NRW und gegen die LDI NRW [#250900]
Datum
18. August 2022 15:01
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.