Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über alle Aktenzeichen aus Gerichtsverfahren des Hessischen BfDI, gegen den Hessischen BfDI bzw. unter Beiladung des Hessischen BfDI,
nach Möglichkeit (falls vorhanden) aufgeschlüsselt nach
Jahren (2022, 2021, 2020, 2019, 2018)
und
Gerichten,
zudem, falls ergangen, Informationen zu Eckdaten aus Urteilen, Beschlüssen bzw. Gerichtsentscheiden,
sowie Kosten für das Land Hessen,
und schließlich personenunspezifische Eckdaten zu Beklagten/Klägern/Beigeladenen (Behörden, Unternehmen, Stellung des Hessischen BfDI in den Rechtssachen)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 252234
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/252234/
Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
Die klassische Antwort des HBDI , "Sie keinen Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen"
und dann findet man es als sonst recht leere Präsentation beim Bundesministerium für Justiz https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads…
Das ist also jene Freiheit der Informationen .-) das schafft Vertrauen - in die Aufsichtsbehörde für die Größte private Vorratsdatenspeicherung seit dem damaligen MfS - die Methoden sind ähnlich : mit Ganzköperburka´s getarnte IM " SCHUFA´S wird der Anschein der Berechtigung gegeben . Der HBDI dabei gerne als treuer Gefährte der SCHUFA - vergißt doch glatt seinen Sendungsauftrag und mußte doch sogar schon mit Gerichtsurteil daran erinnert werden auf welcher Seite des Rechtsstaates man dort in Hessen zu stehen hat..
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hess…