Übersicht über Informationen zum Umgang Ihrer Behörde mit (Monate nach Auskunftsheranziehungsbescheid unter 521.15738) an Betroffenen getätigten Urkunden- u Datenvernichtungserzählungen des Berufsverb. dt. PsychologInnen e. V.

Übersicht über Informationen zum Umgang Ihrer Behörde (nach DSGVO etc.) mit (Monate nach Ihrem Auskunftsheranziehungsbescheid unter 521.15738, https://fragdenstaat.de/a/251843) an Betroffenen getätigten datenverarbeitenden Urkunden- und Datenvernichtungserzählungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen auskunftspflichtigen Stelle im Zusammenhang mit zugestellten Auskunftsersuchen (z. B. am 13.12.21 mit PZU) an den Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V., ferner mit grob unionsrechtsfristignorant davor unterlassenen fristgerechten Auskünften gem. Art. 13, Art. 13 Abs. 3, Art. 14 Abs. 3 DSGVO-EU.

Was wollen Sie unter https://fragdenstaat.de/a/251843 bis zum 28.9.22 verheimlichen. Ansonsten fragen wir den voll auskunftspflichtigen Petitionsausschuss der EU, um von dort binnen 15 Werktagen eine Antwort zu Ihren Geheimhaltungsbedürfnissen zu erhalten.

Zudem alle Ihnen bekannten Aktenzeichen zu Eingaben betr. Ihre datenverarbeitende Aufsichtsbehörde und die auskunftspflichtige Stelle an den Petitionsausschuss der EU zu Ihrer Unterstützung und Entlastung, bzw. zu allen Klagen gegen Ihre Behörde in dem Zusammenhang.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht über Informationen zum Umgang Ihrer Behörde mit (Monate nach Auskunftsheranziehungsbescheid unter 521.15738) an Betroffenen getätigten Urkunden- u Datenvernichtungserzählungen des Berufsverb. dt. PsychologInnen e. V. [#253502]
Datum
18. Juli 2022 11:51
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über Informationen zum Umgang Ihrer Behörde (nach DSGVO etc.) mit (Monate nach Ihrem Auskunftsheranziehungsbescheid unter 521.15738, https://fragdenstaat.de/a/251843) an Betroffenen getätigten datenverarbeitenden Urkunden- und Datenvernichtungserzählungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen auskunftspflichtigen Stelle im Zusammenhang mit zugestellten Auskunftsersuchen (z. B. am 13.12.21 mit PZU) an den Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V., ferner mit grob unionsrechtsfristignorant davor unterlassenen fristgerechten Auskünften gem. Art. 13, Art. 13 Abs. 3, Art. 14 Abs. 3 DSGVO-EU. Was wollen Sie unter https://fragdenstaat.de/a/251843 bis zum 28.9.22 verheimlichen. Ansonsten fragen wir den voll auskunftspflichtigen Petitionsausschuss der EU, um von dort binnen 15 Werktagen eine Antwort zu Ihren Geheimhaltungsbedürfnissen zu erhalten. Zudem alle Ihnen bekannten Aktenzeichen zu Eingaben betr. Ihre datenverarbeitende Aufsichtsbehörde und die auskunftspflichtige Stelle an den Petitionsausschuss der EU zu Ihrer Unterstützung und Entlastung, bzw. zu allen Klagen gegen Ihre Behörde in dem Zusammenhang.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253502/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mails vom 4. und 18. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren weitere Informationen,…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mails vom 4. und 18. Juli 2022
Datum
22. Juli 2022 16:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehren weitere Informationen, nun offenbar auch Inhalte des Schriftwechsels aus unserem Vorgang mit dem Geschäftszeichen 521.15738. Der Vorgang wurde anlässlich einer Bürgerbeschwerde angelegt, die von uns noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Während dieses laufenden Überprüfungsverfahrens erhält grundsätzlich nur der Beschwerdeführer selbst - als Verfahrensbeteiligter - Informationen aus "seiner" Akte (u. U. durch Übersendung von Kopien). Ihre bisherigen E-Mails an uns, mit denen Sie Detailkenntnisse aus dem Vorgang offenbart haben (insbesondere aber auch Ihre letzte E-Mail, die ebenfalls zu 1391.216 veraktet ist) lassen vermuten, dass Sie womöglich zugunsten des Ihnen bekannten Beschwerdeführers Informationen aus "seinem" o. g. Beschwerdevorgang wünschen. Wenn dem so ist, übersenden Sie uns bitte eine entsprechende von ihm unterschriebene Vollmacht. Alternativ kann er selbstverständlich selbst die Akteneinsicht zu "seinem" Beschwerdevorgang beantragen, was wir dann wie üblich wohlwollend prüfen werden. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mails vom 4. und 18. Juli 2022 [#253502] Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre ausweichende Antwort …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 4. und 18. Juli 2022 [#253502]
Datum
23. Juli 2022 22:13
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre ausweichende Antwort danke ich. Auch dem Beschwerdeführer wurde im Rahmen der Akteneinsicht, wie Ihnen im Auftrag bekannt sein dürfte, der Auskunftsheranziehungsbescheid bisher nicht beauskunftet, auch nicht im Rahmen der verspäteten Auskunft nach DSGVO-EU durch Ihre Behörde. Haben Sie viel zu verheimlichen? Nach dem Gesetz muss ich Ihnen keine Vollmacht übersenden, auch wenn ich könnte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253502/