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From:
<< Antragsteller:in >>
Sent: 16.01.2023 14:23:32 +01:00
To:
<< Antragsteller:in >>
Subject: Übersterblichkeit [#267873]
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Todesursachen (ICD-CODES) und soweit vorhanden den Impfstatus (ab Beginn der Impfkampagne Ende 2020) der Coronaschutz-Impfung aller in 1.1.2019 - 31.12.2022 bei Ihnen versicherten Verstorbenen im Alter von 0 - 29 (nur weibliche Personen, jeweils mit individueller Angabe des Alters) - die Todesursachen (ICD-CODES) und soweit vorhanden den Impfstatus der Coronaschutz-Impfung (ab Beginn der Impfkampagne Ende 2020) aller im Zeitraum 1.1.2019 - 31.12.2022 der bei Ihnen versicherten Verstorbenen im Alter von 60 - 69 - die Todesursachen (ICD-CODES) und soweit vorhanden den Impfstatus der Coronaschutz-Impfung (ab Beginn der Impfkampagne Ende 2020) aller im Zeitraum 1.1.2019 - 31.12.2022 der bei Ihnen versicherten Verstorbenen im Alter von 70 - 79 Jahre - die Todesursachen (ICD-CODES) und soweit vorhanden den Impfstatus der Coronaschutz-Impfung (ab Beginn der Impfkampagne Ende 2020) aller im Zeitraum 1.1.2019 - 31.12.2022 der bei Ihnen versicherten Verstorbenen im Alter von 80 - 89 Jahre Bitte die Daten nach den genannten Altersgruppen und pro Jahr (2019, 2020, 2021 und 2022) in einer Exeltabelle aufgeschlüsselt ausweisen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen