Übertragung der Kündigungsbevollmächtigung bei Tarifbeschäftigten

Wie ist in Ihrer Behörde die Übertragung der Kündigungsvollmacht bei Kündigungen von Tarifbeschäftigten vom Präsidenten auf den/die Kündigungsberechtigte erfolgt? Per Originalvollmacht? Per Erlass? Per Geschäftsordnung?

Ist Ihre Praxis gegenwärtig rechtssicher?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist in Ihrer …
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übertragung der Kündigungsbevollmächtigung bei Tarifbeschäftigten [#263490]
Datum
17. November 2022 21:04
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist in Ihrer Behörde die Übertragung der Kündigungsvollmacht bei Kündigungen von Tarifbeschäftigten vom Präsidenten auf den/die Kündigungsberechtigte erfolgt? Per Originalvollmacht? Per Erlass? Per Geschäftsordnung? Ist Ihre Praxis gegenwärtig rechtssicher? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263490/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Logistik und Mobilität
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 17.11.2022 und teile Ihnen folge…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.11.2022 – G2/No – 156.0 IFG 08/2022; Aw: Übertragung der Kündigungsbevollmächtigung bei Tarifbeschäftigten [#263490]
Datum
7. Dezember 2022 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 17.11.2022 und teile Ihnen folgendes mit: Grundsätzlich erfolgt die Unterschrift von Kündigungen nur durch den Präsidenten, der das Bundesamt für Güterverkehr leitet und nach außen vertritt. Die Zuordnung der Aufgaben erfolgt durch die Geschäftsordnung und den Geschäftsverteilungsplan. § 174 BGB wird hier beachtet und eingehalten. Das Verfahren ist rechtssicher. Mit freundlichen Grüßen