Übungsflüge der BW + Defender 2023

die Begründung für Ihre Entscheidung, regelmäßig Ihre (wöchentlichen) Übungsflüge überwiegend über Flächenland (wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern) durchzuführen und nicht zum Beispiel über Berlin. Auch und speziell bei Defender 2023.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    24. März 2023
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Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Begründung für Ihre Entscheidung,…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Übungsflüge der BW + Defender 2023 [#271123]
Datum
22. Februar 2023 14:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Begründung für Ihre Entscheidung, regelmäßig Ihre (wöchentlichen) Übungsflüge überwiegend über Flächenland (wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern) durchzuführen und nicht zum Beispiel über Berlin. Auch und speziell bei Defender 2023.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 271123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271123/
Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V413 Betreff: I…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Übungsflüge der BW + Defender 2023 [#271123]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
1. März 2023 14:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V413 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Februar 2023 (s.u.) Sehr geehrte Frau Schröder, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 22. Februar 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V413 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übungsflüge der BW + Defender 2023“ vom 22.02.2023 (#271123) wurde…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Übungsflüge der BW + Defender 2023 [#271123]; hier: Empfangsbestätigung [#271123]
Datum
24. März 2023 06:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Übungsflüge der BW + Defender 2023“ vom 22.02.2023 (#271123) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V413 Betreff: Informationsfreihe…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Übungsflüge der BW + Defender 2023 [#271123]
Datum
24. März 2023 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V413 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Februar 2023 (s.u.) Sehr geehrte Frau Schröder, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 22. Februar 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Belastung der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb in Deutschland und insbesondere der Gebiete und Regionen unterhalb der Übungslufträume ist allen Verantwortlichen bewusst. Das Ziel, diese Belastung so gering wie möglich zu halten und eine möglichst gleichmäßige Verteilung des Flugbetriebs zu erzielen, hat dabei hohe Priorität. Grundsätzlich wurden die in Deutschland vorhandenen Übungslufträume unter Berücksichtigung der militärischen Erfordernisse, wie kurze Hin- und Rückflugwege zu den militärischen Flugplätzen, eingerichtet. Dabei muss ebenso den Flugparametern von Kampfflugzeugen sowie der engen Luftraumstruktur in Deutschland Rechnung getragen werden. Aufgrund des sehr dichten Netzes von Verkehrsflughäfen und Flugverkehrsstrecken, mit teilweise sehr hohem zivilen Flugverkehrsaufkommen, bleibt der Luftraum eine knappe und begrenzte Ressource, in der Flugverkehr sicher, geordnet, flüssig und wirtschaftlich abgewickelt werden muss. Um diese Erfordernisse und den militärischen Bedarf unter bestmöglicher Berücksichtigung von Ballungsgebieten in Einklang zu bringen, sind in enger Koordination zwischen zivilen und militärischen Stellen die bestehenden militärischen Übungslufträume entstanden. Aufgrund der Besiedlungsdichte Deutschlands ist die vollständige Meidung aller bewohnten Gebiete hierbei nicht möglich. Zugleich ist der militärische Aus- und Weiterbildungsbedarf zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der fliegenden Besatzungen und somit auch zur Aufrechterhaltung der Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung unabdingbar. Die Bestrebungen zur Minimierung der Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs finden grundsätzlich immer dann ihre Grenzen, wenn signifikante negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten sind. Die Streitkräfte müssen die Vorbereitung auf Einsätze zur Krisenbewältigung sicherstellen und gleichzeitig einen angemessenen Anteil zur Verteidigungsvorsorge gewährleisten. Die aufgeführten Gründe gelten analog für die multinationale Hochwertübung AIR DEFENDER 2023. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mein Eindruck ist, dass diese Flüge immer weiter zuge…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Übungsflüge der BW + Defender 2023 [#271123]
Datum
24. März 2023 13:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mein Eindruck ist, dass diese Flüge immer weiter zugenommen haben. Das ist nervig bis beklemmend. An wen kann man sich denn mit der Bitte wenden, diese Flüge einzuschränken? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 271123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271123/

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V413 Betreff: Informationsfreiheitsg…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Übungsflüge der BW + Defender 2023 [#271123]
Datum
30. März 2023 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V413 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Nachricht vom 24. März 2023 (s.u.) Sehr geehrte Frau Schröder, bei Fragen/Angelegenheiten zum militärischen Flugbetrieb können Sie sich an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden. Die Kontaktdaten des Bürgerservices finden Sie hier: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/buergerservice-rund-um-den-militaerischen-flugbetrieb Mit freundlichen Grüßen