Ufer Baugememigung

unsere Grundstück hat Zugang zum Freigewässer (ein Kanal in Allermöhe).

Wir möchten dort eine Terrasse bauen.

Die Frage ist:

- wieviel Meter sollte man zum Wasserspiegel frei lassen ?
- ist die Baugenehmigung dafür benötigt?

Danke für die kurze Infos.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: unsere Grundstück h…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ufer Baugememigung [#182892]
Datum
18. März 2020 14:59
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
unsere Grundstück hat Zugang zum Freigewässer (ein Kanal in Allermöhe). Wir möchten dort eine Terrasse bauen. Die Frage ist: - wieviel Meter sollte man zum Wasserspiegel frei lassen ? - ist die Baugenehmigung dafür benötigt? Danke für die kurze Infos.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182892 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund der fehlenden örtlichen Zuständigkeit im Stad…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Betreff
AW: Ufer Baugememigung [#182892]
Datum
19. März 2020 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund der fehlenden örtlichen Zuständigkeit im Stadtbereich Hamburg, unserer Revier beginnt an der Hamburger Stadtgrenze und endet kurz vor St. Margarethen, möchte ich Sie an die zuständigen Hamburger Behörden verweisen. Mit freundlichen Grüßen