UH Tiger - hier: Bordkanone & Triebwerke

Die deutsche Version des "Unterstützungshubschrauber Tiger" besitzt, anders als der Tigre HAP der Franzosen sowie vergleichbare Modelle anderer Hersteller, keine schwenkbare Bordkanone.
Gerade diese Waffe hat sich jedoch nachweislich in den Einsätzen in Afghanistan und Irak für unsere Bündnispartner als überaus wertvoll erwiesen - Nach Expertenmeinung ist die Schwenkbare Kanone sogar das Hauptargument für den Einsatz von Kampfhubschraubern in einem asymmetrischen Gefecht.
Nicht nur das größere Kaliber, sondern insbesondere der Schwenkbereich der Waffe erhöht den Kampfwert und den Selbstschutz des Hubschraubers ungemein.

Das Fehlen einer solchen Bordkanone im Bewaffnungskatalog des UHT kann durch einen starren 12,7mm MG-POD nicht kompensiert werden. Abgesehen von der geringeren Reichweite und dem kleinen Kaliber ist der größte nachteil dieser Konfiguration offensichtlich: Der Hubschrauber muss als Ganzes auf ein Ziel gerichtet werden, bevor es bekämpft werden kann.

1: Aus welchen Gründen wurde bei der Beschaffung des UHT auf den Einsatz einer schwenkbaren Bordkanone verzichtet?
Gerade mit Blick auf die RMK30 von Rheinmetall Defence ist ein passendes Modell aus Deutschland verfügbar. Alternativ wäre die französische Konfiguration mit der GIAT AM-30781 denkbar.

2: Plant das BWB die Nachrüstung einiger Hubschrauber (wozu sich die unter Frage Nr. 3 genannten Maschinen offensichtlich eignen würden) mit einer schwenkbaren Bordkanone? Wenn ja, wann soll diese erfolgen?

3: Die Medien berichteten im Jahr 2008, dass die Bundeswehr 16 Maschinen durch die Nachrüstung leistungsgesteigerter MTR-390-E Triebwerke Höhen- und "afghanistantauglich" machen möchte. Ist diese Meldung noch aktuell? Falls ja, wie sieht der Zeitplan für die Umrüstung aus?

Eine thematisch ähnliche Anfrage mit etwas anderem Wortlaut habe ich am 7.8.2011 an das BMVg versendet, die Antwort steht noch aus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. August 2011
  • Frist
    10. September 2011
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung Details
Von
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Betreff
UH Tiger - hier: Bordkanone & Triebwerke
Datum
9. August 2011 16:49
An
Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Die deutsche Version des "Unterstützungshubschrauber Tiger" besitzt, anders als der Tigre HAP der Franzosen sowie vergleichbare Modelle anderer Hersteller, keine schwenkbare Bordkanone. Gerade diese Waffe hat sich jedoch nachweislich in den Einsätzen in Afghanistan und Irak für unsere Bündnispartner als überaus wertvoll erwiesen - Nach Expertenmeinung ist die Schwenkbare Kanone sogar das Hauptargument für den Einsatz von Kampfhubschraubern in einem asymmetrischen Gefecht. Nicht nur das größere Kaliber, sondern insbesondere der Schwenkbereich der Waffe erhöht den Kampfwert und den Selbstschutz des Hubschraubers ungemein. Das Fehlen einer solchen Bordkanone im Bewaffnungskatalog des UHT kann durch einen starren 12,7mm MG-POD nicht kompensiert werden. Abgesehen von der geringeren Reichweite und dem kleinen Kaliber ist der größte nachteil dieser Konfiguration offensichtlich: Der Hubschrauber muss als Ganzes auf ein Ziel gerichtet werden, bevor es bekämpft werden kann. 1: Aus welchen Gründen wurde bei der Beschaffung des UHT auf den Einsatz einer schwenkbaren Bordkanone verzichtet? Gerade mit Blick auf die RMK30 von Rheinmetall Defence ist ein passendes Modell aus Deutschland verfügbar. Alternativ wäre die französische Konfiguration mit der GIAT AM-30781 denkbar. 2: Plant das BWB die Nachrüstung einiger Hubschrauber (wozu sich die unter Frage Nr. 3 genannten Maschinen offensichtlich eignen würden) mit einer schwenkbaren Bordkanone? Wenn ja, wann soll diese erfolgen? 3: Die Medien berichteten im Jahr 2008, dass die Bundeswehr 16 Maschinen durch die Nachrüstung leistungsgesteigerter MTR-390-E Triebwerke Höhen- und "afghanistantauglich" machen möchte. Ist diese Meldung noch aktuell? Falls ja, wie sieht der Zeitplan für die Umrüstung aus? Eine thematisch ähnliche Anfrage mit etwas anderem Wortlaut habe ich am 7.8.2011 an das BMVg versendet, die Antwort steht noch aus.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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