UIG-Anfrage: Umweltinformationen zu Mord an Michèle Kiesewetter

Eine Übersicht sämtlicher Umweltinformationen, die dem Landesamt zum Mord an Michèle Kiesewetter vorliegen. Dazu zählen beispielsweise ballistische Gutachten und Beobachtungen des Tatorts.

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  • Datum
    28. Januar 2018
  • Frist
    27. Februar 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht…
An Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
UIG-Anfrage: Umweltinformationen zu Mord an Michèle Kiesewetter [#26325]
Datum
28. Januar 2018 21:44
An
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht sämtlicher Umweltinformationen, die dem Landesamt zum Mord an Michèle Kiesewetter vorliegen. Dazu zählen beispielsweise ballistische Gutachten und Beobachtungen des Tatorts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Ihre Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. …
Von
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz
Datum
29. Januar 2018 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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10,7 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz nicht für polizeiliche Ermittlungen bei Straftaten zuständig ist. Insoweit liegen hier keine Informationen im Sinne Ihrer Anfrage vor. Gegebenenfalls kann Ihnen die Pressestelle des Landeskriminalamts<https://lka.polizei-bw.de/unsere-ansprechpartner/> weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen