UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht

Antrag nach dem UIG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Sämtliche Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte für das Jahr 2019, die die Sachgebietsschlüssel zum "Umweltrecht" betreffen.

=> Konkret sind das die Sachgebietsschlüssel mit der Nummer 10. Insbesondere 10 00, 10 10, 10 11, 10 12, 10 13, 10 20, 10 21, 10 22, 10 23, 10 30, 10 40, 10 50, 10 60, 10 70

=> in elektronischer und maschinenlesbarer Form

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es bei Umweltinformationen nicht auf die rechtliche Verfügungsgewalt (im Gegensatz zum IFG) ankommt.
Weiter sind hier Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG angefragt.

Es handelt sich bei Prozessen des Umweltrechts zweifelsohne um Informationen "über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken". Erfasst sind nach der weiten Auslegung des UIG damit auch Informationen "über" diese Maßnahmen und Tätigkeiten.

"Eines unmittelbaren Zusammenhanges der Daten mit der Umwelt bedarf (...) es nicht."
Urteil vom 23.02.2017 - BVerwG 7 C 31.15 Rn. 54+55

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem UIG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Rohdaten de…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207779]
Datum
4. Januar 2021 11:18
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UIG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Rohdaten der Justiz­geschäfts­statistik für die Verwaltungsgerichte für das Jahr 2019, die die Sachgebietsschlüssel zum "Umweltrecht" betreffen. => Konkret sind das die Sachgebietsschlüssel mit der Nummer 10. Insbesondere 10 00, 10 10, 10 11, 10 12, 10 13, 10 20, 10 21, 10 22, 10 23, 10 30, 10 40, 10 50, 10 60, 10 70 => in elektronischer und maschinenlesbarer Form Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es bei Umweltinformationen nicht auf die rechtliche Verfügungsgewalt (im Gegensatz zum IFG) ankommt. Weiter sind hier Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG angefragt. Es handelt sich bei Prozessen des Umweltrechts zweifelsohne um Informationen "über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken". Erfasst sind nach der weiten Auslegung des UIG damit auch Informationen "über" diese Maßnahmen und Tätigkeiten. "Eines unmittelbaren Zusammenhanges der Daten mit der Umwelt bedarf (...) es nicht." Urteil vom 23.02.2017 - BVerwG 7 C 31.15 Rn. 54+55 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207779/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in noch ergänzend zum UIG-Antrag vom 4.1.2021: Sollte der Informationszugang Ihres Era…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207779]
Datum
4. Januar 2021 13:58
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in noch ergänzend zum UIG-Antrag vom 4.1.2021: Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft, da der Aufwand sich unterhalb der Schwelle von 30 Minuten befinden wird und die Rohdaten wie gewünscht bereits elektronisch vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207779/
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wünsche Ihnen einen guten Start in das neue Jahr! Ihrem Antrag nach § 3 UIG NRW …
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207779]
Datum
4. Januar 2021 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wünsche Ihnen einen guten Start in das neue Jahr! Ihrem Antrag nach § 3 UIG NRW auf Überlassung sämtlicher Rohdaten der Justizgeschäftsstatistik für die Verwaltungsgerichte für das Jahr 2019, die die Sachgebietsschlüssel zum "Umweltrecht" betreffen, kann ich aber nicht nachkommen. Zweck des UIG ist die Schaffung eines freien Zugangs zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen. Inwieweit die von Ihnen genannten Justizgeschäftsstatistiken zu Sachgebietsschlüsseln zum "Umweltrecht" überhaupt Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG enthalten, kann dahinstehen. Grundsätzlich erfassen die Justizgeschäftsstatistiken verfahrensbezogene Informationen zu Geschäftsanfall und Geschäftserledigung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Nach § 1 Absatz 2 Ziffer 1) b) UIG NRW gehören die Gerichte, soweit sie nicht Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, jedenfalls nicht zu den informationspflichtigen Stellen. Die von Ihnen erbetenen Daten sind im Rahmen von gerichtlichen Verfahren bei den Gerichten angefallen und unterliegen damit nicht dem öffentlichen Zugang nach § 2 UIG NRW. Würden die Daten bei den jeweiligen Gerichten erfragt, müssten diese die Herausgabe ablehnen. Durch die Übermittlung an IT.NRW, die zweckgebunden zur Erstellung von Geschäftsstatistiken erfolgt, werden keine weitreichenderen Auskunftsverpflichtungen geschaffen, als sie bei den Gerichten bestehen. Aus diesem Grund kann ich Ihnen die gewünschten Daten nicht übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Auch ich wünsche ein frohes neues Jahr! Ich bitte entsprechend § 2 UIG NRW i.V.m. §…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207779]
Datum
4. Januar 2021 17:17
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Auch ich wünsche ein frohes neues Jahr! Ich bitte entsprechend § 2 UIG NRW i.V.m. § 6 UIG Abs. 4 um erneute Prüfung des UIG-Antrags, da Sie als informationspflichtige Stelle "den Antrag nicht vollständig erfüllt haben". Zu den Gründen: 1. IT.NRW ist eine Informationspflichtige Stelle nach § 1 UIG "Informationspflichtige Stellen sind 1. die Behörden und Einrichtungen des Landes" - § 1 UIG NRW IT.NRW eine Landesbehörde ist, die direkt der Fach - und Dienstaufsicht von obersten Landesbehörden untersteht und in die Behördenstruktur des Landes NRW vollständig eingegliedert ist. Die Frage der möglichen Informationspflichtigkeit von Gerichten kann dahinstehen - da die Umweltinformationen IT.NRW zweifelsfrei vorliegen. Eine Bescheidung von Anträgen "an Stelle der Judikative" als Exekutiv-Behörde ist nach dem Grundgesetz nicht möglich. - Art. 20 Abs. 2 GG "Horizontale Gewaltenteilung" Eine Ablehnung eines UIG-Antrags kann für eine informationspflichtige Behörde nur auf Grundlage der UIG-Ablehnungsgründe §§ 8-9 UIG i.V.m. UIG NRW geschehen. Ein Beispiel: Dort sind "laufende Gerichtsverfahren" unter engen Umständen geschützt, um den Schutz der Judikative zu ermöglichen, wenn informationspflichtige Stellen der Exekutive UIG-Anträge bearbeiten. Nach der Logik von IT.NRW wäre dieser Ausnahmetatbestand völlig obsolet, da IT.NRW "an Stelle" der Gerichte gar nicht informationspflichtig für derartige Informationen wäre. 2. Hilfsweise: Rohdaten wurden auf Anordnung des Justizministeriums erhoben - Gerichte sind hier sehr wohl auskunftspflichtig Das Justizministerium hat als oberste Justizbehörde die Erhebung und die Übermittlung der Rohdaten an IT.NRW angeordnet. Die Anordnung ist in Form der Allgemeinen Verfügung "Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik)" gegeben. AV d. MdJ NRW v. 8.11.2017 – 1440 – I. 9 (JMBl. S. 308) Die Gerichte erheben damit die Rohdaten auf Anordnung einer obersten Landesbehörde und werden damit auch selbst in ihrer Funktion als untere Verwaltungsbehörden tätig. Vgl. §§ 1-3 JustG NRW. Sie haben dabei keinen Ermessens- und Entscheidungsspielraum und sind - obwohl Sie Bestandteil der Judikative sind - NICHT frei in ihrer Entscheidung diese Aufgabe zu erfüllen. Insofern erfüllen Gerichte hier zweifelsfrei "Aufgaben der öffentlichen Verwaltung" (§ 1 Abs. 2 b) UIG NRW) Eine Auskunftspflicht bestünde somit auch bei den Gerichten selber. Dies kann jedoch ohnehin dahinstehen, da IT.NRW nicht in der Funktion als Gericht bescheiden kann und darf. 3. Es handelt sich bei den angefragten Informationen um Informationen "ÜBER Maßnahmen oder Tätigkeiten, die den Schutz von Umweltbestandteilen bezwecken" Der Begriff der Umweltinformation ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung weit auszulegen. Erfasst sind auch Informationen über Tätigkeiten zum Schutz der Umwelt. Bei Gerichtsverfahren zum Sachverhalt "Umweltrecht" ist dies zweifelsfrei gegeben. Per Definitionem haben Gerichtsverfahren zum "Umweltrecht" Auswirkungen auf die Umwelt und ihre Bestandteile nach UIG. Erfasst sind nach der weiten Auslegung des UIG damit auch Informationen "über" diese Maßnahmen und Tätigkeiten. So auch Urteil vom 23.02.2017 - BVerwG 7 C 31.15 Rn. 54+55: "Weit ist auch der Begriff der Daten im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG zu verstehen. (...) Da § 2 Abs. 3 UIG alle Daten "über" Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug erfasst, muss sich allein die Maßnahme oder Tätigkeit auf Umweltbestandteile oder Faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken können. Eines unmittelbaren Zusammenhanges der Daten mit der Umwelt bedarf es hingegen nicht." Weiter auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.03.2011 - 8 A 3357/08 "Erfasst werden unmittelbar wie mittelbar den Umweltschutz fördernde Aktivitäten. Erforderlich ist auch hier lediglich eine hinreichend enge Beziehung zwischen der jeweiligen Tätigkeit oder Maßnahme und dem angestrebten Erfolg für die Umwelt." 4. Die Ablehnung des Informationszugangs lässt die "rechtlichen und tatsächlichen Gründe" der Entscheidung nicht nachvollziehbar erkennen. (Begründungserfordernis § 39 VwVfG NRW) Die Ablehnung erfolgte ohne Angabe von Urteilen, Gesetzeskommentierungen oder sonstigen Quellen. Sie stellt sich tatsächlich als nicht nachvollziehbare Sammlung von Behauptungen dar, die sich aus dem Gesetzestext des UIG NRW nicht derart herauslesen lassen. So ist die gesetzliche Grundlage der folgenden Behauptung in keiner Weise nachvollziehbar. Weder wurde im Bescheid eine Quelle zur Behauptung der Zweckgebundenheit der Rohdaten gegeben, die das UIG ausschließen würde. Noch wurde eine gesetzliche Grundlage gegeben, die erklärt, wieso eine informationspflichtige Stelle bei vorliegenden Informationen keine weitreichenderen Informationspflichten besitzen kann als z.B. Gerichte. "Durch die Übermittlung an IT.NRW, die zweckgebunden zur Erstellung von Geschäftsstatistiken erfolgt, werden keine weitreichenderen Auskunftsverpflichtungen geschaffen, als sie bei den Gerichten bestehen." - Bescheid IT.NRW Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207779/
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Sehr geehrte<< Anrede >> Mit Nachricht vom 4.1.2021 bat ich entsprechend § 2 UIG NRW i.V.m. § 6 UIG A…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207779]
Datum
10. Februar 2021 10:23
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Mit Nachricht vom 4.1.2021 bat ich entsprechend § 2 UIG NRW i.V.m. § 6 UIG Abs. 4 um erneute Prüfung des UIG-Antrags, da Sie als informationspflichtige Stelle "den Antrag nicht vollständig erfüllt haben". Ich bitte um Information, was die beantragte Prüfung nunmehr ergeben hat, da die Monatsfrist nun abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207779/
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen erbetenen Daten sind im Rahmen von gerichtlichen Verfahren bei den Geri…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207779]
Datum
10. Februar 2021 10:39
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen erbetenen Daten sind im Rahmen von gerichtlichen Verfahren bei den Gerichten angefallen und unterliegen damit nicht dem öffentlichen Zugang nach § 2 UIG NRW. Ihr Antrag war somit abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich hatte im Antrag auf erneute Prüfung meines UIG-Antrags die rechtlichen G…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207779]
Datum
10. Februar 2021 10:46
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich hatte im Antrag auf erneute Prüfung meines UIG-Antrags die rechtlichen Gründe für die erneute Prüfung ausführlich dargelegt. Ich bitte darum, dass der Bescheid auch darauf eingeht, inwiefern diese Gründe Ihres Erachtens nicht zutreffen. Ihre Ablehnung des Informationszugangs lässt die "rechtlichen und tatsächlichen Gründe" der Entscheidung nicht nachvollziehbar erkennen. (Begründungserfordernis § 39 VwVfG NRW) So wird diese nicht haltbare These ohne Quelle/Begründung/Gesetzesverweis angegeben: "Durch die Übermittlung an IT.NRW, die zweckgebunden zur Erstellung von Geschäftsstatistiken erfolgt, werden keine weitreichenderen Auskunftsverpflichtungen geschaffen, als sie bei den Gerichten bestehen" Desweiteren bitte ich darum, dass Sie meinen Antrag grundsätzlich einmal überhaupt offiziell bescheiden. Um Beachtung der dargelegten Rechtslage sowie der Ausschlussgründe nach UIG wird dabei gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207779/
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in ich beabsichtige, Ihren Antrag weiter abzulehnen. Um Ihnen einen rechtsmittelfähigen Beschei…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207779]
Datum
16. Februar 2021 17:19
Status
Sehr Antragsteller/in ich beabsichtige, Ihren Antrag weiter abzulehnen. Um Ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid zustellen zu können, bitte ich um Mitteilung von Name und Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Adresse wurde in allen Anträgen mitversandt und steht am Ende jeden Antrags. …
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207779]
Datum
16. Februar 2021 17:34
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Adresse wurde in allen Anträgen mitversandt und steht am Ende jeden Antrags. Ich bitte erneut darum, dass die Ablehnung die rechtlichen und tatsächlichen Gründe der Ablehnung begründet darstellt. Ihre bisherigen Ausführungen in dieser Angelegenheit (Siehe auch Nachricht vom 4.1) sind rechtlich enorm zweifelhaft und konnten Ihrerseits bisher auch nicht anhand von Urteilen, Kommentaren oder Gesetzen bzw. deren Begründungen in irgendeiner Form belegt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207779/
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in für die Zustellung eines ablehnenden Bescheids benötige ich Ihre postalische Anschrift. Mi…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207779]
Datum
16. Februar 2021 17:46
Status
Sehr Antragsteller/in für die Zustellung eines ablehnenden Bescheids benötige ich Ihre postalische Anschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> die Postanschrift befindet sich am Ende des Antrags vom 4.1.2021: "Postanschr…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG-Antrag: Rohdaten zum Umweltrecht [#207779]
Datum
16. Februar 2021 18:20
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Postanschrift befindet sich am Ende des Antrags vom 4.1.2021: "Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207779/