Ukraine- Mariupol, Geheimgefängnis, "Bibliothek", folter

1) Welche Informationen liegen über dieses Foltergefängnis vor, genannt "Bibliothek", Ukraine- Mariupol.
2) Wenn keine vorliegen, warum wird das nicht aufgeklärt.
3) Wenn Sie nicht zuständig sind, bitte an die zuständige Einrichtung weiterleiten.
Sie dürfen meinen Namen ++NICHT++ weitergeben

Ergebnis der Anfrage

Hallo zusammen,

zuerst wurde ich hingehalten und am Schluss wurde mitgeteilt das man mir nichts mitteilen kann.

Ich bin enttäuscht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Welche Informa…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ukraine- Mariupol, Geheimgefängnis, "Bibliothek", folter [#245330]
Datum
2. April 2022 12:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Informationen liegen über dieses Foltergefängnis vor, genannt "Bibliothek", Ukraine- Mariupol. 2) Wenn keine vorliegen, warum wird das nicht aufgeklärt. 3) Wenn Sie nicht zuständig sind, bitte an die zuständige Einrichtung weiterleiten. Sie dürfen meinen Namen ++NICHT++ weitergeben
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245330/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukraine- Mariupol, Geheimgefängnis, "Bibl…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ukraine- Mariupol, Geheimgefängnis, "Bibliothek", folter [#245330]
Datum
18. Mai 2022 13:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukraine- Mariupol, Geheimgefängnis, "Bibliothek", folter“ vom 02.04.2022 (#245330) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V133 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 2. Apr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ukraine- Mariupol, Geheimgefängnis, "Bibliothek", folter [#245330]
Datum
19. Mai 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V133 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 2. April 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 18.05.2022 (s.u.). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V133 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ukraine- Mariupol, Geheimgefängnis, "Bibliothek", folter [#245330]
Datum
13. Juni 2022 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V133 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.04.2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 02.04.2022 (Bezug). Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen gemäß § 2 IFG vorliegen. Daher können Ihnen die gewünschten Informationen leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen