Ukraine Sanktionen gegen Oligarchen in Deutschland

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Warum werden die Sanktionsmaßnahmen gegen den Besitz der Oligarchen in Deutschland nicht zügig umgesetzt (zB Baden-Baden, Yachten, etc)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum werden die …
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Ukraine Sanktionen gegen Oligarchen in Deutschland [#243722]
Datum
18. März 2022 10:03
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum werden die Sanktionsmaßnahmen gegen den Besitz der Oligarchen in Deutschland nicht zügig umgesetzt (zB Baden-Baden, Yachten, etc)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243722/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukraine Sanktionen gegen Oligarchen in Deutsch…
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Betreff
AW: Ukraine Sanktionen gegen Oligarchen in Deutschland [#243722]
Datum
20. April 2022 08:41
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukraine Sanktionen gegen Oligarchen in Deutschland“ vom 18.03.2022 (#243722) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukraine Sanktionen gegen Oligarchen in Deutsch…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Ukraine Sanktionen gegen Oligarchen in Deutschland [#243722]
Datum
20. April 2022 08:41
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukraine Sanktionen gegen Oligarchen in Deutschland“ vom 18.03.2022 (#243722) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundeskanzleramt
K-400 825/22/0002 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre beiden E-Mails vom …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
K-400 825/22/0002 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
20. April 2022 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre beiden E-Mails vom 18. März 2022 und vom 20. April 2022. § 1 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. In Ihrer E-Mail vom 18. März 2022 äußern Sie Ihre Meinung zu dem Thema "Warum werden die Sanktionsmaßnahmen gegen den Besitz der Oligarchen in Deutschland nicht zügig umgesetzt (z.B. Baden-Baden, Yachten, etc.)" ohne ein Begehren nach einer konkreten Übermittlung von Informationen, die im Bundeskanzleramt tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. Die Bewertung eines Vorgangs oder Sachverhaltes ist nach dem IFG jedoch nicht geschuldet. Die Beantwortung Ihrer Anfrage kann daher nicht als Anfrage nach dem IFG erfolgen. Ihr ursprüngliche Anfrage vom 18. März 2022 befindet sich hier als Bürgerbrief (und nicht als Anfrage nach dem IFG) noch in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen