Ukrainische Identitätsnachweise

alle Unterlagen (z.B. Rundschreiben, Bewertungen, Kommunikation) im Zusammenhang mit dem Einsatz von ukrainischen Identitätsnachweisen (Reisepässe, Personalausweise etc.) zur Identifizierung von Personen für Finanzdienstleistungen (z.B. Kontoeröffnung).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen (…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ukrainische Identitätsnachweise [#244178]
Datum
22. März 2022 13:22
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (z.B. Rundschreiben, Bewertungen, Kommunikation) im Zusammenhang mit dem Einsatz von ukrainischen Identitätsnachweisen (Reisepässe, Personalausweise etc.) zur Identifizierung von Personen für Finanzdienstleistungen (z.B. Kontoeröffnung).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244178/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 22.03.2022 auf Akteneinsicht und Informationserteilung…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Ukrainische Identitätsnachweise [#244178]
Datum
23. März 2022 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 22.03.2022 auf Akteneinsicht und Informationserteilung nach dem IFG. Sie haben beantragt alle Unterlagen (z.B. Rundschreiben, Bewertungen, Kommunikation) im Zusammenhang mit dem Einsatz von ukrainischen Identitätsnachweisen (Reisepässe, Personalausweise etc.) zur Identifizierung von Personen für Finanzdienstleistungen (z.B. Kontoeröffnung) zu erhalten. Das Verwaltungsverfahren zu Ihrem Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Abs. 1 IFG führe ich unter folgendem Aktenzeichen GW 11-FR 6180-2022/0001. Ich bitte Sie, dieses Aktenzeichen im zukünftigen Schriftverkehr mit mir anzugeben. Ich möchte Sie auch auf die veröffentlichte Aufsichtsmitteilung der BaFin (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroe...) sowie die veröffentlichte Allgemeinverfügung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger<https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/...>) hinweisen, die sich auf die geldwäscherechtliche Identifizierung ukrainischer Personen anhand einer ukrainischen Identity Card beziehen. Bitte teilen Sie mir mit, ob ihrem Informationsbegehren damit bereits genüge getan ist. Ich teile Ihnen mit, dass für eine weitergehende Information eventuell eine Gebühr nach § 10 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (im Folgenden: IFGGebV) und der Anlage zum IFGGebV erhoben werden kann. Ob Gebühren anfallen werden und auch zur Höhe der Gebühren kann ich zu diesem Verfahrensstand noch nicht abschließend bewerten. Ich werde vor dem Erlass eines Bescheids bezüglich der Gebührenhöhe erneut mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter https://www.bafin.de/dok/11142484. Recht, den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen Gemäß § 12 IFG haben Sie das Recht, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihre Rechte nach dem IFG als verletzt ansehen sollten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, diese öffentliche Mitteilung ist mir bereits bekannt. Mein IFG-Antrag zielt aber a…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ukrainische Identitätsnachweise [#244178]
Datum
23. März 2022 15:05
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese öffentliche Mitteilung ist mir bereits bekannt. Mein IFG-Antrag zielt aber auf die internen Dokumente, u.a. Risikoanalysen und Bewertungen zu diesem Sachverhalt. Daher bitte ich um weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244178/

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG vom 22.03.2022; Anfragenr: 244178 Sehr Antragsteller/in hiermit üb…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG vom 22.03.2022; Anfragenr: 244178
Datum
22. April 2022 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen die im Anhang befindliche Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.03.2022. In Ihrer Nachricht vom 22.03.2022 baten Sie ausdrücklich um eine Übersendung per E-Mail. Zusätzlich habe ich eine Übersendung des Bescheids in Papierform an die von Ihnen angegebene Adresse veranlasst. Mit freundlichen Grüßen