Ukrainisches Regiment Asow
alle vorliegenden Unterlagen und Kommunikation zum ukranischen Regiment Asow.
Ergebnis der Anfrage
Das Auswärtige Amt will die dort vorliegenen Informationen hauptsächlich nach § 3 Nr. 1 a IFG nicht herausgeben, da die "Zusammenarbeit mit der Republik Ukraine in diesem Bereich Schaden nehmen" könnte. Da stellt sich natürlich sofort die Frage, in welcher Form die Bundesrepublik mit dem Asow-Regiment denn zusammenarbeitet.
Dann kommt noch diese absurde Begründung: "Es bestünde die Gefahr, dass verzerrte Ausschnitte an die Öffentlichkeit gelangen würden, was erhebliche negative Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen zur Ukraine haben könnte." Wenn dem Auswärtigen Amt eine Transparenz wichtig wäre, könnte es ja auch von sich aus die Unterlagen in Gänze veröffentlichen, so dass keine "verzerrte" Darstellung möglich ist.
Vermutlich werden Historiker erst in Jahrzehnten die genauen Details zum Asow-Regiment erfahren, sofern die Unterlagen dann nicht bereits vernichtet sind.
Anfrage abgelehnt
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Datum24. Februar 2022
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26. März 2022
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