Ukrainisches Regiment Asow

Anfrage an: Auswärtiges Amt

alle vorliegenden Unterlagen und Kommunikation zum ukranischen Regiment Asow.

Ergebnis der Anfrage

Das Auswärtige Amt will die dort vorliegenen Informationen hauptsächlich nach § 3 Nr. 1 a IFG nicht herausgeben, da die "Zusammenarbeit mit der Republik Ukraine in diesem Bereich Schaden nehmen" könnte. Da stellt sich natürlich sofort die Frage, in welcher Form die Bundesrepublik mit dem Asow-Regiment denn zusammenarbeitet.

Dann kommt noch diese absurde Begründung: "Es bestünde die Gefahr, dass verzerrte Ausschnitte an die Öffentlichkeit gelangen würden, was erhebliche negative Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen zur Ukraine haben könnte." Wenn dem Auswärtigen Amt eine Transparenz wichtig wäre, könnte es ja auch von sich aus die Unterlagen in Gänze veröffentlichen, so dass keine "verzerrte" Darstellung möglich ist.

Vermutlich werden Historiker erst in Jahrzehnten die genauen Details zum Asow-Regiment erfahren, sofern die Unterlagen dann nicht bereits vernichtet sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Februar 2022
  • Frist
    26. März 2022
  • 14 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle vorliegenden…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ukrainisches Regiment Asow [#241858]
Datum
24. Februar 2022 20:33
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle vorliegenden Unterlagen und Kommunikation zum ukranischen Regiment Asow.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241858/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Ukrainisches Regiment Asow; Vg. 087-2022
Datum
25. Februar 2022 18:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Ich weise darauf hin, dass die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage möglicherweise länger dauern könnte. Dafür bitte ich um Verständnis. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukrainisches Regiment Asow“ vom 24.02.2022 (#2…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Ukrainisches Regiment Asow; Vg. 087-2022 [#241858]
Datum
26. März 2022 08:10
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ukrainisches Regiment Asow“ vom 24.02.2022 (#241858) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Berücksichtigung, dass das Auswärtige Amt zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Ukrainisches Regiment Asow; Vg. 087-2022
Datum
28. März 2022 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Berücksichtigung, dass das Auswärtige Amt zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen mit Ukraine-Bezug hat, womit die ohnehin schon sehr stark ausgelasteten Arbeitseinheiten befasst werden. Ich hatte Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt, dass die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage möglicherweise länger dauern könnte. Ich bedauere diese Verzögerung, hoffe aber auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz Ablehnung nach § 3 Nr. 1 a IFG, da die "Zusammenarbeit mit der Republik Ukraine i…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
2. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,9 MB
Ablehnung nach § 3 Nr. 1 a IFG, da die "Zusammenarbeit mit der Republik Ukraine in diesem Bereich Schaden nehmen" könnte. "Es bestünde die Gefahr, dass verzerrte Ausschnitte an die Öffentlichkeit gelangen würden, was erhebliche negative Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen zur Ukraine haben könnte."