Umbau Damerower Weg im Einmündungsbereich Biestower Damm

Der Damerower Weg wurde im August 2020 nach einer Umbauphase im Einmündungsbereich Biestower Damm wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Jetzt präsentiert sich der Weg, der Jahrhunderte von allen Menschen in seiner ganzen Breite und Länge benutzt werden durfte, separiert in eine Fahrbahn und einen Gehweg. Zudem wurde in der Zeitung angedeutet, dass im weiteren Verlauf des Weges auf dem Straßenbegleitgrün Schotter aufgebracht werden soll und Fußgänger, Kinderwagenschieber, Rollator- und Rollstuhlfahrer, mechanisch betriebene Roller und Dreiräder, Skater und einspurige Fahrzeugführer diesen als „Gehweg“ nutzen müssen. Mit der Benutzungsplicht geht ein umfassendes Fahrbahnbenutzungsverbot einher. Damit wurde und wird ein Teil des Weges dauerhaft dem Gemeingebrauch entzogen.

Hinzu wurde eine gefährliche, nicht barrierefreie Aufpflasterung mit Stolperkante und bei Nässe sehr glatter Oberflächenbeschaffenheit, ca. 100 m von der Einmündung Biestower Damm entfernt, mitten auf der Straße errichtet. Die geplante Schotterung des Straßenbegleitgrüns als Gehweg entspricht nicht dem Stand der Technik und kann nicht als barrierefrei gelten.

Ich bitte um Auskunft/ Akteneinsicht in den:
1. Gemeindebeschlusses zum Umbau und Umwidmung des Geh- und Radwegs in eine Auto-Fahrbahn und einen Gehweg
2. Anordnung einer Gehwegbenutzungspflicht
3. Begründung zu einer nicht barrierefreien Gestaltung der Straße.
Sollte kein Gemeindebeschluss vorliegen, so bitte ich um Akteneinsicht des ursprünglichen und geänderten Bebauungsplanes/ Planfeststellungsbeschlusses.

Ich erwäge, gegen die Anordnung der per Bordsteinerhöhung errichteten Gehweg-Benutzungspflicht für Fußgänger als auch für Radfahrer Rechtsmittel einzulegen. Daher habe ich ein berechtigtes Interesse am Zugang zu den genannten Informationen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand.

Als negativ betroffener Verkehrsteilnehmer bin ich Adressat dieses Verwaltungsaktes und habe demzufolge ein berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht, da die Kenntnis von Gründen, Ermessenserwägungen etc. notwendig ist, um Rechtsschutzaussichten zu prüfen und ggf. Rechtsschutz geltend zu machen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.

Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Gabriele Köpke
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
Umbau Damerower Weg im Einmündungsbereich Biestower Damm [#196273]
Datum
29. August 2020 21:19
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Damerower Weg wurde im August 2020 nach einer Umbauphase im Einmündungsbereich Biestower Damm wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Jetzt präsentiert sich der Weg, der Jahrhunderte von allen Menschen in seiner ganzen Breite und Länge benutzt werden durfte, separiert in eine Fahrbahn und einen Gehweg. Zudem wurde in der Zeitung angedeutet, dass im weiteren Verlauf des Weges auf dem Straßenbegleitgrün Schotter aufgebracht werden soll und Fußgänger, Kinderwagenschieber, Rollator- und Rollstuhlfahrer, mechanisch betriebene Roller und Dreiräder, Skater und einspurige Fahrzeugführer diesen als „Gehweg“ nutzen müssen. Mit der Benutzungsplicht geht ein umfassendes Fahrbahnbenutzungsverbot einher. Damit wurde und wird ein Teil des Weges dauerhaft dem Gemeingebrauch entzogen. Hinzu wurde eine gefährliche, nicht barrierefreie Aufpflasterung mit Stolperkante und bei Nässe sehr glatter Oberflächenbeschaffenheit, ca. 100 m von der Einmündung Biestower Damm entfernt, mitten auf der Straße errichtet. Die geplante Schotterung des Straßenbegleitgrüns als Gehweg entspricht nicht dem Stand der Technik und kann nicht als barrierefrei gelten. Ich bitte um Auskunft/ Akteneinsicht in den: 1. Gemeindebeschlusses zum Umbau und Umwidmung des Geh- und Radwegs in eine Auto-Fahrbahn und einen Gehweg 2. Anordnung einer Gehwegbenutzungspflicht 3. Begründung zu einer nicht barrierefreien Gestaltung der Straße. Sollte kein Gemeindebeschluss vorliegen, so bitte ich um Akteneinsicht des ursprünglichen und geänderten Bebauungsplanes/ Planfeststellungsbeschlusses. Ich erwäge, gegen die Anordnung der per Bordsteinerhöhung errichteten Gehweg-Benutzungspflicht für Fußgänger als auch für Radfahrer Rechtsmittel einzulegen. Daher habe ich ein berechtigtes Interesse am Zugang zu den genannten Informationen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Als negativ betroffener Verkehrsteilnehmer bin ich Adressat dieses Verwaltungsaktes und habe demzufolge ein berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht, da die Kenntnis von Gründen, Ermessenserwägungen etc. notwendig ist, um Rechtsschutzaussichten zu prüfen und ggf. Rechtsschutz geltend zu machen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 196273 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Köpke
Gabriele Köpke
Umbau Damerower Weg im Einmündungsbereich Biestower Damm [#196273]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Via
Fax
Betreff
Umbau Damerower Weg im Einmündungsbereich Biestower Damm [#196273]
Datum
29. August 2020 21:20
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
45,9 KB

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Ihre Anfrage vom 29.08.2020 - Umbau Damerower Weg im Einmündungsbereich Sehr geehrte Frau [geschwärzt], zu Ihrer …
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.08.2020 - Umbau Damerower Weg im Einmündungsbereich
Datum
18. September 2020 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], zu Ihrer Anfrage (anliegend) teile ich Ihnen folgendes mit. Der Umbau des Einmündungsbereiches ist im B-Plan 09.SO.156.1 festgesetzt. Dort gibt es die Trennung in Fahrbahn und Gehweg. Hinter dem ausgebauten Einmündungsbereich beginnt dann eine Mischverkehrsfläche, die als verkehrsberuhigter Bereich im B-Plan dargestellt ist. Der angesprochene Streifen stellt jedoch keinen "offiziellen" Gehweg dar, sondern soll eher dem Ausweichen im Begegnungsfall dienen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht fehlt die Beschilderung VZ 325.1-40 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs doppelseitig. Diese Beschilderung wird dann an der Einmündung zum Biestower Dammes aufgestellt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Hanse- und Universitätsstadt Rostock Der Oberbürgermeister Amt für Mobilität FB verkehrsbehördliche Aufgaben Charles-Darwin-Ring 6 18059 Rostock [geschwärzt] [geschwärzt] Internet: rathaus.rostock.de [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]