Umbau Dortmund Hbf

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

ich würde gerne Informationen zu dem geplanten Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofs erhalten. Hier möchte ich explizit die Baupläne und die Kosten, aufgestückelt in die verschiedenen Bereiche, sodass die Zusammensetzung der Baukosten nachvollziehbar ist, für das Projekt anfragen. Vielen Dank

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. Januar 2017
  • Frist
    18. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich würde gerne …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umbau Dortmund Hbf [#19930]
Datum
17. Januar 2017 13:36
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich würde gerne Informationen zu dem geplanten Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofs erhalten. Hier möchte ich explizit die Baupläne und die Kosten, aufgestückelt in die verschiedenen Bereiche, sodass die Zusammensetzung der Baukosten nachvollziehbar ist, für das Projekt anfragen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in leider hat mich Ihre Anfrage aus technischen Gründen erst jetzt erreicht. Ich bitte d…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
WG: Umbau Dortmund Hbf [#19930]
Datum
10. April 2017 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider hat mich Ihre Anfrage aus technischen Gründen erst jetzt erreicht. Ich bitte die Verzögerung deshalb zu entschuldigen. Das Datenvolumen der Baupläne ist sehr groß. Daher ist es mir nicht möglich Ihnen die Pläne per E-Mail zu verschicken. Sie können jedoch selbstverständlich die Akte (Baupläne) Vorort in Essen einsehen. Ich bitte daher mir Ihre genauen Kontaktdaten (Adresse, personifizierte E-Mail-adresse und Telefonnummer) zu benennen, damit ich mich zwecks Terminvereinbarung bei Ihnen melden kann. Die Unterlagen beinhalten keine genaue Kostenzusammensetzung. Mir liegt nur die Höhe der anrechenbaren Kosten für die Baumaßnahme vor. Vorsorglich mache ich Sie auch darauf aufmerksam, dass für Auskünfte Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden. Die Gebühren bemessen sich an der Höhe des Aufwandes und können bis zu 500,- € betragen. Die Auslagen für Amtshandlungen nach dem IFG werden zusätzlich zu den Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen