Umbau Personenbahnhof Warnemünde - Freistellungsanträge
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
demnächst startet der Umbau des Personenbahnhofs Warnemünde.
Laut der DB Netz AG werden dabei Flächen der Bahn für die städtebauliche Entwicklung zur Verfügung gestellt. -Dies können Sie hier nachlesen:
https://bauprojekte.deutschebahn.com/media/projects/6953/docs/FL_warnemuende-bahnhof-201907.pdf
In Bezug auf jene Zurverfügungstellung würde ich gerne wissen, ob Anträge auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gestellt worden sind und bitte falls ja, um die Zusendung jener Anträge und deren Bescheide.
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Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühen!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. August 2019
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17. September 2019
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