Umbau Personenbahnhof Warnemünde - Freistellungsanträge

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

demnächst startet der Umbau des Personenbahnhofs Warnemünde.
Laut der DB Netz AG werden dabei Flächen der Bahn für die städtebauliche Entwicklung zur Verfügung gestellt. -Dies können Sie hier nachlesen:
https://bauprojekte.deutschebahn.com/media/projects/6953/docs/FL_warnemuende-bahnhof-201907.pdf

In Bezug auf jene Zur­ver­fü­gung­stel­lung würde ich gerne wissen, ob Anträge auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gestellt worden sind und bitte falls ja, um die Zusendung jener Anträge und deren Bescheide.

________________________________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in demnächst startet der Umbau des Personenbahnhofs Warnemünde. La…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umbau Personenbahnhof Warnemünde - Freistellungsanträge [#163785]
Datum
14. August 2019 10:23
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in demnächst startet der Umbau des Personenbahnhofs Warnemünde. Laut der DB Netz AG werden dabei Flächen der Bahn für die städtebauliche Entwicklung zur Verfügung gestellt. -Dies können Sie hier nachlesen: https://bauprojekte.deutschebahn.com/media/projects/6953/docs/FL_warnemuende-bahnhof-201907.pdf In Bezug auf jene Zur­ver­fü­gung­stel­lung würde ich gerne wissen, ob Anträge auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gestellt worden sind und bitte falls ja, um die Zusendung jener Anträge und deren Bescheide. ________________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Eisenbahn-Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG-Antrag Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die erbetene Eingangsbestätigung zu…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Antrag
Datum
27. August 2019 08:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
372,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die erbetene Eingangsbestätigung zu Ihrem mit eMail vom 14.08.2019 gestellten Antrag nach dem IFG. Ein zusätzlicher Postversand erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung IFG-Antrag [#163785] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigun…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung IFG-Antrag [#163785]
Datum
27. August 2019 09:02
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Für eine korrekte Zustellung des Bescheides weise ich darauf hin, dass meine Anschrift fehlerhaft vermerkt wurde. -Der Straßenname wurde falsch geschrieben. ... Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>

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Eisenbahn-Bundesamt
AW: Eingangsbestätigung IFG-Antrag [#163785] Vielen Dank Herr Antragsteller/in, die Adresse wird korrigiert. Ich …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Eingangsbestätigung IFG-Antrag [#163785]
Datum
27. August 2019 09:18
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank Herr Antragsteller/in, die Adresse wird korrigiert. Ich wünsche einen angenehmen Tag Sabine Schulz

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