Umbau Wiesendamm

bei der geplanten verkehrssicheren Umgestaltung des Wiesendamms zwischen Goldbekufer und Saarlandstraße sind auch drei Querungshilfen (Fußgängerinseln oder Zebrastreifen) vorgesehen.

Bitte stellen Sie mir die für die Einrichtung solcher Querungshilfen gültige Richtlinie zur Verfügung.

Für die Einrichtung solcher Querungshilfen sind bestimmt Querungsbedarfe erforderlich.

Wann und wie wurden diese Bedarfe ermittelt? Bitte stellen Sie mir die Dokumente mit den einzelnen Ergebnissen dieser Bedarfsanaylsen zur Verfügung.

Der zur Drucksache - 20-0892 in der Anlage gehördende Erläuterungsbericht gibt eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge von ca. 10.600 Kfz/24 h an. Wann und wie wurde diese Verkehrsmenge ermittelt? Bitte stellen Sie mir die Dokumente mit den einzelnen Ergebnissen dieser Analyse zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2015
  • Frist
    8. April 2015
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Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Umbau Wiesendamm [#8788]
Datum
4. März 2015 15:56
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
bei der geplanten verkehrssicheren Umgestaltung des Wiesendamms zwischen Goldbekufer und Saarlandstraße sind auch drei Querungshilfen (Fußgängerinseln oder Zebrastreifen) vorgesehen. Bitte stellen Sie mir die für die Einrichtung solcher Querungshilfen gültige Richtlinie zur Verfügung. Für die Einrichtung solcher Querungshilfen sind bestimmt Querungsbedarfe erforderlich. Wann und wie wurden diese Bedarfe ermittelt? Bitte stellen Sie mir die Dokumente mit den einzelnen Ergebnissen dieser Bedarfsanaylsen zur Verfügung. Der zur Drucksache - 20-0892 in der Anlage gehördende Erläuterungsbericht gibt eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge von ca. 10.600 Kfz/24 h an. Wann und wie wurde diese Verkehrsmenge ermittelt? Bitte stellen Sie mir die Dokumente mit den einzelnen Ergebnissen dieser Analyse zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, bei dem Neu-, Um-, Ausbau und der Grundinstandsetzung von Verkehrswegen zur Förderung d…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: Umbau Wiesendamm [#8788]
Datum
6. März 2015 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, bei dem Neu-, Um-, Ausbau und der Grundinstandsetzung von Verkehrswegen zur Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs im Bereich der Straße Wiesendamm von Goldbekufer bis Saarlandstraße handelt es sich um Planungen im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Nach dem von Ihnen erwähnten Erläuterungsbericht sowie den Lagepläne (Anlagen zur Drs. 20-0892 der Bezirksversammlung Hamburg-Nord -Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude- https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002324 ) sind bauliche Querungshilfen vorgesehen. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind nach diesen Planungen nicht vorgesehen. Da es sich um Planungen und bauliche Aspekte handelt, fällt die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Ich habe Ihre Anfrage daher an das Bezirksamt Hamburg-Nord Tiefbau -Planen und Bauen- N/MR 22 20249 Hamburg Kümmellstraße 6 zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail und für die Weiterleitung meiner Anfrage an die zus…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: WG: Umbau Wiesendamm [#8788]
Datum
16. März 2015 09:58
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail und für die Weiterleitung meiner Anfrage an die zuständigen Stellen. Soweit ich weis, werden Verkehrszählung und Ermittlung von Querungsbedarfen aber von den zuständigen Stellen der Behörde für Inneres und Sport durchgefürt. Die Zuständigkeit liegt hier bei den jeweiligen PK's. Daher bitte ich Sie, mir die gewünschten Dokumente dort abzufragen und mir zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 8788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, wie ich Ihnen bereits in meinem Antwortschreiben (Email) vom 06.03.2015 mitgeteilt habe…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: WG: Umbau Wiesendamm [#8788]
Datum
16. März 2015 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, wie ich Ihnen bereits in meinem Antwortschreiben (Email) vom 06.03.2015 mitgeteilt habe, sind bei den Planungen des Bezirksamtes Hamburg-Nord im Zusammenhang mit dem Umbau der Straße Wiesendamm bauliche Querungshilfen vorgesehen. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind nach den Planungen nicht vorgesehen. Für die Einrichtung von baulichen Querungshilfen werden seitens der Behörde für Inneres und Sport/Polizei als örtliche Straßenverkehrsbehörde keine "Verkehrszählungen oder Ermittlung von Querungsbedarfen" durchgeführt. Hier liegt die Zuständigkeit bei der Planungsdienststelle, in diesem Fall dem Bezirksamt Hamburg-Nord. Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden am Polizeikommissariat ermitteln dagegen Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrsstärken im Zusammenhang mit den verkehrlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifens) nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Da - wie bereits ausgeführt - im Zusammenhang mit dem Umbau der Straße Wiesendamm bauliche Querungshilfen vorgesehen sind und Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) für eine weitere Prüfung nicht in Frage kommen, wurde Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 04.03.2015 an das Bezirksamt Hamburg-Nord weitergeleitet. Insofern kann die Behörde für Inneres und Sport Ihnen keine Daten zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihre Mail. Herr Horwege hat Ihre Anfrage über die Baumaßnahme Wiesendam…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: WG: Umbau Wiesendamm [#8788]
Datum
18. März 2015 11:31
Status
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihre Mail. Herr Horwege hat Ihre Anfrage über die Baumaßnahme Wiesendamm zuständigkeitshalber an uns weiter geleitet. Wir werden den Sachverhalt überprüfen und Sie über die Kosten für die Abgabe von Informationen und sonstige Unterlagen informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, zu Ihrer Anfrage vom 4. März 2015 (Ihre Mail an Herrn Horwege) teilen wir Ihnen wie fol…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Umbau Wiesendamm [#8788]
Datum
20. März 2015 13:51
Status
Sehr geehrter Herr Kahnt, zu Ihrer Anfrage vom 4. März 2015 (Ihre Mail an Herrn Horwege) teilen wir Ihnen wie folgt mit: 1) Die Querungshilfen sind gemäß z. Zt. gültige Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg (PLAST-Hmb.); Teil 10- Barrierefreie Verkehrsanlage geplant. Diese Planungshinweise finden Sie im Internet unter dem folgenden Link und können Sie kostenlos ausdrucken: http://www.hamburg.de/contentblob/25105… 2) Für die Einrichtung von Querungshilfen wurden seitens des Bezirksamtes Hamburg-Nord keine Verkehrszählungen oder Ermittelung von Querungsbedarfen durchgeführt. Die Beschaffung von Querungshilfen für die Schulkinder ist vom Elternrat der Stadtteilschule Winterhude beantragt. Da es sich bei dieser Baumaßnahme um Schulwegsicherung handelt, sind zwei Querungshilfen vor der Schule vorgesehen. 3) Die Verkehrszählungen werden in Hamburg durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt für Verkehr- und Infrastrukturdaten durchgeführt. Die Zahl der durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von ca. 10.600 Kfz/24 h wurde aus der Verkehrszählung vom 27.03.2007 des Amtes für Verkehr- und Infrastrukturdaten übernommen. Eine Auskunft über die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge für die Stadtstraßen in Hamburg können Sie telefonisch beim Amt für Verkehr- und Infrastrukturdaten, Herrn Brünagel (Tel.: 428 41 - 3556) bekommen. Ich hoffe damit Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen