Umbenennung des BGB-Kurz-Kommentars "Palandt" (O. Palandt war in der NS-Zeit für die Juristenausbildung verantwortlich)
aufgrund Ihrer aktuellen Informationskampagne "Wir sind Rechtsstaat" sowie Ihres Fokusthemas "70 Jahre Grundgesetz", habe ich im Jahr der Erinnerung an die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz/Birkenau folgende Frage:
Was wurde seitens des Bundesjustizministeriums seit 1946 unternommen um den Verlag C.H. Beck oHG, München, davon zu überzeugen, seinen BGB-Kurzkommentar "Palandt" umzubenennen?
Zum Hintergrund (vgl. A. Thier, Art. Palandt, Otto, in: Neue Deutsche Biographie, Bd. 20 (2001) 8-10): Der Jurist Otto Palandt stieg unter dem nationalsozialistischen Justizminister Hanns Kerrl seit 1933 schnell auf und wurde zum Präsidenten des preuß. Justizprüfungsamtes (ab Oktober 1934 Reichsjustizprüfungsamt). Unter seiner Leitung wurde die Juristenausbildung auf die nationalsozialistische Ideologie ausgerichtet.
1939 wurde er zum Herausgeber (1.-10. Auflage) des BGB-Kommentars. Dieses Standardwerk trägt auch heute (79. Auflage, 2020) seinen Namen. Im Vorwort des Kommentars findet sich keinerlei Hinweis auf die Verantwortung, die Palandt während der NS-Zeit beim Wandel vom Rechts- zum Unrechtsstaat trug.
Rechtsstudenten (und vermutlich auch die meisten Anwälte und << Antragsteller:in >>) nutzen diesen Kommentar und zitieren ihn x-fach in ihren Hausarbeiten (bzw. Schriftsätzen und Urteilen) i.d.R. ohne dieses Wissen.
Seitens des Verlages soll am Titel des Kommentars festgehalten werden, damit Geschichte präsent bleibt (vgl. https://rsw.beck.de/buecher/palandt/otto-palandt).
Um eine posthume Anerkennung gänzlich auszuschließen und vor dem Hintergrund, dass der kritische Diskurs zur Person Palandt in der derzeitigen Juristenausbildung praktisch kaum vorkommt, erscheint mir (ich bin selbst Studentin der Rechtswissenschaften) eine Umbenennung geeigneter. Vorschläge hierzu gibt es bereits (vgl. https://palandtumbenennen.de/alternativen/).
Information nicht vorhanden
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Datum9. Februar 2020
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12. März 2020
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