Umbenennung des BGB-Kurz-Kommentars "Palandt" (O. Palandt war in der NS-Zeit für die Juristenausbildung verantwortlich)

aufgrund Ihrer aktuellen Informationskampagne "Wir sind Rechtsstaat" sowie Ihres Fokusthemas "70 Jahre Grundgesetz", habe ich im Jahr der Erinnerung an die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz/Birkenau folgende Frage:

Was wurde seitens des Bundesjustizministeriums seit 1946 unternommen um den Verlag C.H. Beck oHG, München, davon zu überzeugen, seinen BGB-Kurzkommentar "Palandt" umzubenennen?

Zum Hintergrund (vgl. A. Thier, Art. Palandt, Otto, in: Neue Deutsche Biographie, Bd. 20 (2001) 8-10): Der Jurist Otto Palandt stieg unter dem nationalsozialistischen Justizminister Hanns Kerrl seit 1933 schnell auf und wurde zum Präsidenten des preuß. Justizprüfungsamtes (ab Oktober 1934 Reichsjustizprüfungsamt). Unter seiner Leitung wurde die Juristenausbildung auf die nationalsozialistische Ideologie ausgerichtet.

1939 wurde er zum Herausgeber (1.-10. Auflage) des BGB-Kommentars. Dieses Standardwerk trägt auch heute (79. Auflage, 2020) seinen Namen. Im Vorwort des Kommentars findet sich keinerlei Hinweis auf die Verantwortung, die Palandt während der NS-Zeit beim Wandel vom Rechts- zum Unrechtsstaat trug.

Rechtsstudenten (und vermutlich auch die meisten Anwälte und << Antragsteller:in >>) nutzen diesen Kommentar und zitieren ihn x-fach in ihren Hausarbeiten (bzw. Schriftsätzen und Urteilen) i.d.R. ohne dieses Wissen.

Seitens des Verlages soll am Titel des Kommentars festgehalten werden, damit Geschichte präsent bleibt (vgl. https://rsw.beck.de/buecher/palandt/otto-palandt).

Um eine posthume Anerkennung gänzlich auszuschließen und vor dem Hintergrund, dass der kritische Diskurs zur Person Palandt in der derzeitigen Juristenausbildung praktisch kaum vorkommt, erscheint mir (ich bin selbst Studentin der Rechtswissenschaften) eine Umbenennung geeigneter. Vorschläge hierzu gibt es bereits (vgl. https://palandtumbenennen.de/alternativen/).

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  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: aufgrund Ihrer aktu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umbenennung des BGB-Kurz-Kommentars "Palandt" (O. Palandt war in der NS-Zeit für die Juristenausbildung verantwortlich) [#179813]
Datum
9. Februar 2020 15:45
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: aufgrund Ihrer aktuellen Informationskampagne "Wir sind Rechtsstaat" sowie Ihres Fokusthemas "70 Jahre Grundgesetz", habe ich im Jahr der Erinnerung an die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz/Birkenau folgende Frage: Was wurde seitens des Bundesjustizministeriums seit 1946 unternommen um den Verlag C.H. Beck oHG, München, davon zu überzeugen, seinen BGB-Kurzkommentar "Palandt" umzubenennen? Zum Hintergrund (vgl. A. Thier, Art. Palandt, Otto, in: Neue Deutsche Biographie, Bd. 20 (2001) 8-10): Der Jurist Otto Palandt stieg unter dem nationalsozialistischen Justizminister Hanns Kerrl seit 1933 schnell auf und wurde zum Präsidenten des preuß. Justizprüfungsamtes (ab Oktober 1934 Reichsjustizprüfungsamt). Unter seiner Leitung wurde die Juristenausbildung auf die nationalsozialistische Ideologie ausgerichtet. 1939 wurde er zum Herausgeber (1.-10. Auflage) des BGB-Kommentars. Dieses Standardwerk trägt auch heute (79. Auflage, 2020) seinen Namen. Im Vorwort des Kommentars findet sich keinerlei Hinweis auf die Verantwortung, die Palandt während der NS-Zeit beim Wandel vom Rechts- zum Unrechtsstaat trug. Rechtsstudenten (und vermutlich auch die meisten Anwälte und Antragsteller/in) nutzen diesen Kommentar und zitieren ihn x-fach in ihren Hausarbeiten (bzw. Schriftsätzen und Urteilen) i.d.R. ohne dieses Wissen. Seitens des Verlages soll am Titel des Kommentars festgehalten werden, damit Geschichte präsent bleibt (vgl. https://rsw.beck.de/buecher/palandt/otto-palandt). Um eine posthume Anerkennung gänzlich auszuschließen und vor dem Hintergrund, dass der kritische Diskurs zur Person Palandt in der derzeitigen Juristenausbildung praktisch kaum vorkommt, erscheint mir (ich bin selbst Studentin der Rechtswissenschaften) eine Umbenennung geeigneter. Vorschläge hierzu gibt es bereits (vgl. https://palandtumbenennen.de/alternativen/). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179813 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 150/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 9. Februar 2020 - Umbenennung des BGB-Kurz-Kommentars "Palandt" (O. Palandt war in der NS-Zeit für die Juristenausbildung verantwortlich) [#179813]
Datum
3. März 2020 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 150/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit nachstehender E-Mail bitten Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Auskunft zu folgender Frage: "Was wurde seitens des Bundesjustizministeriums seit 1946 unternommen um den Verlag C.H. Beck oHG, München, davon zu überzeugen, seinen BGB-Kurzkommentar "Palandt" umzubenennen?" Zu Ihrer Frage gibt es im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) keine amtlichen Informationen. Mit freundlichen Grüßen