Umbenennung in Gewerbegebiet Kapelle

Anfrage an: Stadt Tanna

eine Kopie der Rechnung und sonstiger Belege, für die Umbenennung des Industriegebiet Kapelle in Gewerbegebiet Kapelle. Insbesondere für die neue Beschilderung und die damit verbundenen Bauarbeiten.
Bitte geben Sie mir auch Auskunft ob es eine Förderung gab, wenn ja von wem, wenn nein, von welchen Geldern dies bezahlt wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Kopie …
An Stadt Tanna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umbenennung in Gewerbegebiet Kapelle [#166725]
Datum
16. September 2019 15:05
An
Stadt Tanna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Kopie der Rechnung und sonstiger Belege, für die Umbenennung des Industriegebiet Kapelle in Gewerbegebiet Kapelle. Insbesondere für die neue Beschilderung und die damit verbundenen Bauarbeiten. Bitte geben Sie mir auch Auskunft ob es eine Förderung gab, wenn ja von wem, wenn nein, von welchen Geldern dies bezahlt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umbenennung in Gewerbegebiet Kapelle“ vom 16.09.…
An Stadt Tanna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umbenennung in Gewerbegebiet Kapelle [#166725]
Datum
18. Oktober 2019 06:59
An
Stadt Tanna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umbenennung in Gewerbegebiet Kapelle“ vom 16.09.2019 (#166725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Tanna
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bereits am 26.09. beantwortet, der Server gab aber jederzeit Fehl…
Von
Stadt Tanna
Betreff
Umbenennung in Gewerbegebiet Kapelle [#166725]
Datum
18. Oktober 2019 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bereits am 26.09. beantwortet, der Server gab aber jederzeit Fehler bezüglich der Mailadresse zurück. Nachfolgend unsere Antwort auf Ihre Anfrage: Sehr geehrteAntragsteller/in mangels notwendiger Identifikation gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 ThürIFG wird Ihr Antrag nach § 7 Abs. 3 lit. 1 ThürIFG abgelehnt. Ein Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz kann erst nach vollständiger Identifikation des Antragsstellers, vorzugsweise persönlich, bearbeitet werden. ________________________________ Mit freundlichen Grüßen