Umbenennung in TU Hamburg

- Schriftverkehr bezüglich der Umbennenung von Technische Universität Hamburg-Harburg in Technische Universität Hamburg zwischen Universität und Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung,
- E-Mails bezüglich der Umbennenung von Technische Universität Hamburg-Harburg in Technische Universität Hamburg an die Studierenden oder MitarbeiterInnen der Universität.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. März 2017
  • Frist
    11. April 2017
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Technische Universität Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umbenennung in TU Hamburg [#20641]
Datum
10. März 2017 09:40
An
Technische Universität Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Schriftverkehr bezüglich der Umbennenung von Technische Universität Hamburg-Harburg in Technische Universität Hamburg zwischen Universität und Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, - E-Mails bezüglich der Umbennenung von Technische Universität Hamburg-Harburg in Technische Universität Hamburg an die Studierenden oder MitarbeiterInnen der Universität.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ist meine Anfrage bei Ihnen eingegangen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in…
An Technische Universität Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umbenennung in TU Hamburg [#20641]
Datum
5. April 2017 11:23
An
Technische Universität Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ist meine Anfrage bei Ihnen eingegangen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umbenennung in TU Hamburg“ vom 10.03.2017 (#20…
An Technische Universität Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Umbenennung in TU Hamburg [#20641]
Datum
11. April 2017 11:44
An
Technische Universität Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umbenennung in TU Hamburg“ vom 10.03.2017 (#20641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umbenennung in TU Hamburg“ vom 10.03.2017 (#20…
An Technische Universität Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Umbenennung in TU Hamburg [#20641]
Datum
24. April 2017 10:57
An
Technische Universität Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umbenennung in TU Hamburg“ vom 10.03.2017 (#20641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umbenennung in TU Hamburg“ [#20641]
Datum
26. April 2017 13:45
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20641 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die TUHH gar nicht reagierte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in, wir haben Ihre Beschwerde bekommen. Anfragen an die TU Hamburg über F…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umbenennung in TU Hamburg“ [#20641] (D3/2017/34-IFG)
Datum
27. April 2017 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in, wir haben Ihre Beschwerde bekommen. Anfragen an die TU Hamburg über FragdenStaat.de gehen an die Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Dies macht den Eindruck einer funktionierenden Adresse. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an eine Mailadresse von der Sie mit Sicherheit wissen, dass diese funktioniert und Ihr Anliegen die TU Hamburg überhaupt erreicht. Woher die Adresse bei FragdenStaat.de kommt, kann ich Ihnen nicht sagen. Jedenfalls sind auskunftspflichtige Stellen nicht verpflichtet, bei FragdenStaat.de hinterlegte Adressen zu kontrollieren. Mit freundlichen Grüßen