Umfang des "besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe" in Berlin
Angaben zum Umfang des Teils der Kirchensteuer, die als sog. "besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe" von Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß §3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KiStG erhoben wurde und deren Verwaltung den Berliner Finanzbehörden übertragen wurde.
Bitte nennen Sie mir folgende Zahlen für die Jahre 2003-2013 (bei Vorliegen gerne auch weiter zurückgehend), jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr und erhebender Körperschaft des öffentlichen Rechts:
- Summe des erhobenen "besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe"
- Durchschnittlicher Teil der Einkommensteuer beider Ehegatten, der auf den kirchenangehörigen Ehegatten entfiel
- Anzahl der Steuerpflichtigen, für die "besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe" erhoben wurde
- Anzahl der Steuerpflichtigen, für die "besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe" erhoben wurde und deren Ehegatten ebenfalls Mitglied einer Körperschaft des öffentlichen Rechts waren
Vielen Dank.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum13. Juni 2015
-
17. Juli 2015
-
Kosten dieser Information:20,00 Euro
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!