Umfang des Kükenschredderns

Der Bundestag hat durch Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, dass männliche Küken von Legehennenrassen nicht mehr getötet werden dürfen.
Im Gesetzesentwurf hierzu (BT-Drucksache 19/27630) werden als Tötungsmethoden das Vergasen und das Zerkleinern ("Schreddern") genannt.
Liegen dem Ministerium Informationen darüber vor, dass das Schreddern von Küken tatsächlich in Deutschland in nennenswertem Umfang Praxis ist oder war?
Wenn ja, in wievielen Fällen, wann und in welchem Umfang hat dies sattgefunden?
Welche Erkenntnisse liegen überhaupt zu diesem Vorgehen in Deutschland vor?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    22. September 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bundestag hat durch Än…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Umfang des Kükenschredderns [#227091]
Datum
19. August 2021 23:08
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bundestag hat durch Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, dass männliche Küken von Legehennenrassen nicht mehr getötet werden dürfen. Im Gesetzesentwurf hierzu (BT-Drucksache 19/27630) werden als Tötungsmethoden das Vergasen und das Zerkleinern ("Schreddern") genannt. Liegen dem Ministerium Informationen darüber vor, dass das Schreddern von Küken tatsächlich in Deutschland in nennenswertem Umfang Praxis ist oder war? Wenn ja, in wievielen Fällen, wann und in welchem Umfang hat dies sattgefunden? Welche Erkenntnisse liegen überhaupt zu diesem Vorgehen in Deutschland vor?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227091/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Sta…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Umfang des Kükenschredderns [#227091]
Datum
23. August 2021 10:06
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
263,3 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 19.08.2021 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
321 - IFG-Antrag - Schreddern von Küken Sehr Antragsteller/in beigefügt übermittle ich Ihnen den Bescheid zu Ihre…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
321 - IFG-Antrag - Schreddern von Küken
Datum
6. September 2021 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügt übermittle ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem o.g. IFG-Antrag vom 19. August 2021. Mit freundlichen Grüßen

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AW: 321 - IFG-Antrag - Schreddern von Küken [#227091] Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die erte…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 321 - IFG-Antrag - Schreddern von Küken [#227091]
Datum
6. September 2021 13:10
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die erteilte Auskunft Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227091/