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Umfang des Unternehmens-/Lobby-Einflusses auf das Bundesministerium für Gesundheit

die aktuelle Einschätzung und, sofern vorhanden, konkrete Untersuchungsergebnisse der letzten 5 Jahre zum Einfluss von Lobbyisten und Unternehmen auf Entscheidungsprozesse in Ihrer Behörde, insbesondere zum Umfang der bekannt gewordenen und der vermuteten Fälle von Vorteilsnahme und Bestechung, sowie die anzunehmende Höhe der dadurch in den einzelnen Jahren jeweils enstandenen finanziellen bzw. volkswirtschaftlichen Schäden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2013
  • Frist
    3. April 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuelle Ein…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umfang des Unternehmens-/Lobby-Einflusses auf das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
27. Februar 2013 22:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuelle Einschätzung und, sofern vorhanden, konkrete Untersuchungsergebnisse der letzten 5 Jahre zum Einfluss von Lobbyisten und Unternehmen auf Entscheidungsprozesse in Ihrer Behörde, insbesondere zum Umfang der bekannt gewordenen und der vermuteten Fälle von Vorteilsnahme und Bestechung, sowie die anzunehmende Höhe der dadurch in den einzelnen Jahren jeweils enstandenen finanziellen bzw. volkswirtschaftlichen Schäden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Z 22 - 53/42 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 17. Febru…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. März 2013 15:12
Status
Anfrage erfolgreich
Z 22 - 53/42 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 17. Februar 2013 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, mit dem Sie die Übersendung des Entwurfs einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum geplanten Beruf des Notfallsanitäters erbitten. Der Antrag ging zugleich auch an das Bundesministerium des Innern, das Bundesamt für Justiz und das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Diese Behörden haben den Antrag jeweils an das federführend zuständige Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet. Der Antrag wird abgelehnt, da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen solchen Verordnungsentwurf noch nicht gibt. Das Notfallsanitätergesetz wurde am 28.2.2013 vom Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22.3.2013 damit befassen wird. Der Text ist unter der Drucksachennummer 158/13 über die Homepage des Bundesrates verfügbar. In § 11 enthält der Gesetzentwurf die für den Bereich der Heilberufsgesetze übliche Ermächtigung für das Bundesministerium für Gesundheit zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, in der das Nähere über die Inhalte der Ausbildung, die staatliche Prüfung usw. geregelt werden wird. Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Notfallsanitätergesetz im Bundesrat wird mit der Erarbeitung der Verordnung begonnen werden, die dann das übliche Verordnungsgebungsverfahren durchlaufen wird. Dieses beinhaltet insbesondere die Abstimmung des Entwurfs mit den Ländern und Verbänden. Der vorgesehene Zeitplan stellt sicher, dass die Verordnung zeitgleich mit dem Gesetz am 1.1.2014 in Kraft treten kann. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ein Anspruch auf behördeninterne Vorarbeiten zu einem Gesetzes- oder Verordnungsentwurf zumindest bis zur Fertigstellung des endgültigen Referentenentwurfs ohnehin nicht besteht. Ein Informationszugang in dieser Phase könnte laufende behördliche Beratungen bzw. den Erfolg der bevorstehenden Maßnahmen beeinträchtigen (§ 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG, § 4 Absatz 1 Satz 1 IFG). Sobald der Referentenentwurf einer entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorliegt, ist davon auszugehen, dass er auf der Internetseite des BMG veröffentlicht werden wird. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bonn einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs durch E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Formanforderungen. Dr. Bernhard Osterheld Referent Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 22 Justiziariat, europarechtliche Angelegenheiten Tel. 0228 / 941 - 2107 <<E-Mailadresse>>
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in bitte betrachten Sie diese Mail al…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. März 2013 15:15
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Sie war an den falschen Adressaten geschickt. Ihr IFG-Antrag wird hier ebenfalls bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antw…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. März 2013 15:46
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort, die aber, der Anrede und dem Inhalt Ihres Schreibens nach zu urteilen, gar nicht für mich bestimmt war. Könnten Sie mir bitte auf meine ursprüngliche Anfrage antworten? Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in das war tatsächlich eine Pann…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. März 2013 16:00
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in das war tatsächlich eine Panne. Ich hatte Ihnen allerdings unmittelbar im Anschluss eine weitere Mail geschickt mit der Bitte, diese Mail als gegenstandslos zu betrachten. Ihr IFG-Antrag wird hier ebenfalls bearbeitet. Ich gehe davon aus, dass wir Sie in Kürze bescheiden können. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Z 22- 53/43 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem I…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
8. März 2013 13:31
Status
Anfrage erfolgreich
Z 22- 53/43 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27. Februar 2013 beantworte ich wie folgt: Untersuchungsergebnisse zum Einfluss von Lobbyisten und Unternehmen auf Entscheidungsprozesse im Bundesministerium für Gesundheit einschließlich der letzten fünf Jahre liegen nicht vor. Es gibt lediglich Antworten auf parlamentarische Anfragen zu dieser Thematik, die sich in der Regel auf die gesamte Bundesregierung beziehen. Diese sind jeweils als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht. Fälle von Vorteilsnahme oder Bestechung sind in diesem Zeitraum im Bundesministerium für Gesundheit weder bekannt geworden noch gibt es Anhaltspunkte für Vermutungen in diese Richtung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bonn einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs durch E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Formanforderungen. Dr. Bernhard Osterheld Referent Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 22 Justiziariat, europarechtliche Angelegenheiten Tel. 0228 / 941 - 2107 <<E-Mailadresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.