Umfang und Anzahl der Testlizenzen im ehemaligen DECT-Guard-Band

Anfrage an: Bundesnetzagentur

mit der gerade abgeschlossenen Frequenzauktion wurde erstmals das sog. DECT-Guardband, d.h. der obere Frequenzbereich des DCS-1800 Bandes an Netzbetreiber vergeben. Zur genaueren Definition: Es geht um den Frequenzbereich von 1870.6-1785 MHz gepaart mit 1875.6-1880 MHz.

Dieser Bereich stand bislang der Vergabe von Versuchslizenzen zur Nutzung zu Test- und Entwicklungszwecken im Mobilfunkbereich offen, eine Moeglichkeit von der eine vielzahl an Forschungseinrichtungen, aber auch Vereinen (z.B. Chaos Computer Club) Firmen und Entwicklern v.a. in den letzten Jahren genutzt hatten.

Ich haette gerne die folgenden Auskuenfte zu Test- und Versuchslizenzen in den oben genannten Frequenzbereichen:
* Zahl der vergebenen Lizenzen pro Kalenderjahr
* Zahl der Lizenznehmer pro Kalenderjahr
* Summe der lizenzierten Kanaele pro Kalenderjahr (in 200kHz GSM-Kanaelen = ARFCN)

Zeitraum: Mindestens 2008-2014 bevorzugt auch fuer fruehere Jahre (sofern vorhanden).

Sofern aus dem genannten Frequenzbereich auch Lizenzen fuer den Veranstaltungsfunk vergeben wurden ,bitte ich getrennt auch um die Aufstellung der gleichen Zahlen fuer den Veranstaltungsfunk.

Hintergrund der Anfrage ist die Beurteilung Dokumentation des Interessess und an dieser nun zukuenftig nicht mehr moeglichen Nutzungsart.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
Harald Welte
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit der gerade a…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Harald Welte
Betreff
Umfang und Anzahl der Testlizenzen im ehemaligen DECT-Guard-Band [#10214]
Datum
20. Juni 2015 14:40
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit der gerade abgeschlossenen Frequenzauktion wurde erstmals das sog. DECT-Guardband, d.h. der obere Frequenzbereich des DCS-1800 Bandes an Netzbetreiber vergeben. Zur genaueren Definition: Es geht um den Frequenzbereich von 1870.6-1785 MHz gepaart mit 1875.6-1880 MHz. Dieser Bereich stand bislang der Vergabe von Versuchslizenzen zur Nutzung zu Test- und Entwicklungszwecken im Mobilfunkbereich offen, eine Moeglichkeit von der eine vielzahl an Forschungseinrichtungen, aber auch Vereinen (z.B. Chaos Computer Club) Firmen und Entwicklern v.a. in den letzten Jahren genutzt hatten. Ich haette gerne die folgenden Auskuenfte zu Test- und Versuchslizenzen in den oben genannten Frequenzbereichen: * Zahl der vergebenen Lizenzen pro Kalenderjahr * Zahl der Lizenznehmer pro Kalenderjahr * Summe der lizenzierten Kanaele pro Kalenderjahr (in 200kHz GSM-Kanaelen = ARFCN) Zeitraum: Mindestens 2008-2014 bevorzugt auch fuer fruehere Jahre (sofern vorhanden). Sofern aus dem genannten Frequenzbereich auch Lizenzen fuer den Veranstaltungsfunk vergeben wurden ,bitte ich getrennt auch um die Aufstellung der gleichen Zahlen fuer den Veranstaltungsfunk. Hintergrund der Anfrage ist die Beurteilung Dokumentation des Interessess und an dieser nun zukuenftig nicht mehr moeglichen Nutzungsart.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Harald Welte <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Harald Welte << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Harald Welte

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Welte, ich wurde mit der Beantwortung Ihrer Fragen vom 20. Juni 2015 beauftragt. Ich bitte zu…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Umfang und Anzahl der Testlizenzen im ehemaligen DECT-Guard-Band [#10214]
Datum
16. September 2015 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Welte, ich wurde mit der Beantwortung Ihrer Fragen vom 20. Juni 2015 beauftragt. Ich bitte zunächst die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Nun zu Ihren Fragen: Alle Fragen lassen sich zusammen beantworten. In diesem Band wurden und werden zeitlich und örtlich befristete Frequenzzuteilungen an Versuchsfunkstellen (§ 58 Telekommunikationsgesetz) erteilt. Die Frequenzzuteilungen haben eine Laufzeit von wenigen Tagen bis zu einem Jahr. Die Frequenzen wurden und werden an Hochschulen und in der Industrie zu Ausbildungs- und Forschungszwecken genutzt. Es besteht die Möglichkeit diese Frequenzzuteilungen zu verlängern. Die Anzahl der Frequenzzuteilungen liegt seit 2008 zwischen 42 und 48 Frequenzzuteilungen jährlich. Im Rahmen von Veranstaltungen wurden Frequenzen aus diesen Bereich nur vom Chaos Computer Club, und im Rahmen von Systemtests durch einen weiteren Zuteilungsinhaber genutzt. Der neue Rechteinhaber Vodafone ist grundsätzlich bereit auch weiterhin Frequenznutzungen durch Versuchsfunkstellen in diesen Band zuzustimmen und hat dies auch schon in einer Reihe von Fällen getan. Diese Zustimmung ist natürlich von einer Einzelfallprüfung abhängig. Diese Praxis der Mitnutzung gibt es auch in anderen Frequenzbändern für den öffentlichen Mobilfunk. Ich hoffe damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehe für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen