Umfrage der Handelskammer im Zusammenhang mit der laufenden Wahl

Anfrage an: Handelskammer Hamburg

- Informationen über die Kosten der Umfrage
- Informationen über den Haushaltstitel, aus dem die Umfrage finanziert wurde
- Informationen darüber, wer / welche Gremien die Umfrage beschlossen hat / haben
- Informationen über die Ausschreibung de Auftrages zu der Umfrage
- Information über die Konzeption der Umfrage (wer hat die Fragen ausgearbeitet?)
- Inhalt (Fragenkatalog) der Umfrage
- Ergebnis der Umfrage

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2014
  • Frist
    11. März 2014
  • 2 Follower:innen
Kai Boeddinghaus
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
Kai Boeddinghaus
Betreff
Umfrage der Handelskammer im Zusammenhang mit der laufenden Wahl [#5657]
Datum
6. Februar 2014 14:04
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Informationen über die Kosten der Umfrage - Informationen über den Haushaltstitel, aus dem die Umfrage finanziert wurde - Informationen darüber, wer / welche Gremien die Umfrage beschlossen hat / haben - Informationen über die Ausschreibung de Auftrages zu der Umfrage - Information über die Konzeption der Umfrage (wer hat die Fragen ausgearbeitet?) - Inhalt (Fragenkatalog) der Umfrage - Ergebnis der Umfrage
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Kai Boeddinghaus <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kai Boeddinghaus

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Handelskammer Hamburg
Sehr geehrter Herr Boeddinghaus, wir haben mit Hilfe eines Callcenters rund 50.000 Kammermitglieder auf die Wahl…
Von
Handelskammer Hamburg
Betreff
Umfrage der Handelskammer im Zusammenhang mit der laufenden Wahl [#5657]
Datum
7. März 2014 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Boeddinghaus, wir haben mit Hilfe eines Callcenters rund 50.000 Kammermitglieder auf die Wahl hingewiesen. Diesen Kontakt haben wir auch dazu genutzt, die Mitglieder danach zu fragen, ob sie in den letzten 12 Monaten Kontakt zu uns hatten und ob sie ggfs. damit zufrieden gewesen sind. Diese Fragen haben wir ausgearbeitet. Wir haben auf Beschluss der vom Plenum eingesetzten Kommission zur Vorbereitung der Kammerwahl 2014 wie schon 2011 einen externen Dienstleister beauftragt. Callcenter-Aktionen dieses Volumens können bundesweit nur von wenigen Anbietern seriös durchgeführt werden. Wir haben vier Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, zwei haben angeboten. Wir haben das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis ausgewählt. Die näheren Konditionen dürfen wir nicht öffentlich mitteilen, da das beauftragte Unternehmen im Wettbewerb steht und somit insoweit der Charakter eines Geschäftsgeheimnisses besteht. Der Betrag war in unserem Haushaltsansatz für die Kammerwahl enthalten. Die Angemessenheit der Konditionen wird durch unsere Rechnungsprüfungsstelle und unsere ehrenamtlichen Rechnungsprüfer kontrolliert. Das Ergebnis dieser Umfrage werden wir zusammen mit den Ergebnissen einer anderen Mitgliederumfrage, die wir wie über 30 andere IHKs auch mit einem anerkannten Meinungsforschungsinstitut durchgeführt haben, unserem Plenum voraussichtlich am 8. Mai 2014 vorstellen. Mit freundlichen Grüßen HANDELSKAMMER HAMBURG Christian Graf Geschäftsführer Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 361 38 - 344 Telefax: +49 40 361 38 - 533 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.hk24.de Kai Boeddinghaus <<Name und E-Mail-Adresse>> 07.02.2014 19:55 Bitte antworten an Kai Boeddinghaus <<Name und E-Mail-Adresse>> An <<E-Mail-Adresse>> Kopie Thema Umfrage der Handelskammer im Zusammenhang mit der laufenden Wahl [#5657] Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: - Informationen über die Kosten der Umfrage - Informationen über den Haushaltstitel, aus dem die Umfrage finanziert wurde - Informationen darüber, wer / welche Gremien die Umfrage beschlossen hat / haben - Informationen über die Ausschreibung de Auftrages zu der Umfrage - Information über die Konzeption der Umfrage (wer hat die Fragen ausgearbeitet?) - Inhalt (Fragenkatalog) der Umfrage - Ergebnis der Umfrage Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Kai Boeddinghaus <<E-Mail-Adresse>>