Sehr geehrter Herr Boeddinghaus,
wir haben mit Hilfe eines Callcenters rund 50.000 Kammermitglieder auf die
Wahl hingewiesen. Diesen Kontakt haben wir auch dazu genutzt, die
Mitglieder danach zu fragen, ob sie in den letzten 12 Monaten Kontakt zu
uns hatten und ob sie ggfs. damit zufrieden gewesen sind. Diese Fragen
haben wir ausgearbeitet. Wir haben auf Beschluss der vom Plenum
eingesetzten Kommission zur Vorbereitung der Kammerwahl 2014 wie schon
2011 einen externen Dienstleister beauftragt. Callcenter-Aktionen dieses
Volumens können bundesweit nur von wenigen Anbietern seriös durchgeführt
werden. Wir haben vier Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, zwei
haben angeboten. Wir haben das Angebot mit dem besten
Preis-Leistungsverhältnis ausgewählt. Die näheren Konditionen dürfen wir
nicht öffentlich mitteilen, da das beauftragte Unternehmen im Wettbewerb
steht und somit insoweit der Charakter eines Geschäftsgeheimnisses
besteht. Der Betrag war in unserem Haushaltsansatz für die Kammerwahl
enthalten. Die Angemessenheit der Konditionen wird durch unsere
Rechnungsprüfungsstelle und unsere ehrenamtlichen Rechnungsprüfer
kontrolliert. Das Ergebnis dieser Umfrage werden wir zusammen mit den
Ergebnissen einer anderen Mitgliederumfrage, die wir wie über 30 andere
IHKs auch mit einem anerkannten Meinungsforschungsinstitut durchgeführt
haben, unserem Plenum voraussichtlich am 8. Mai 2014 vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
HANDELSKAMMER HAMBURG
Christian Graf
Geschäftsführer
Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 38 - 344
Telefax: +49 40 361 38 - 533
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
http://www.hk24.de
Kai Boeddinghaus <
<Name und E-Mail-Adresse>>
07.02.2014 19:55
Bitte antworten an
Kai Boeddinghaus <
<Name und E-Mail-Adresse>>
An
<<E-Mail-Adresse>>
Kopie
Thema
Umfrage der Handelskammer im Zusammenhang mit der laufenden Wahl [#5657]
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Informationen über die Kosten der Umfrage
- Informationen über den Haushaltstitel, aus dem die Umfrage finanziert
wurde
- Informationen darüber, wer / welche Gremien die Umfrage beschlossen hat
/ haben
- Informationen über die Ausschreibung de Auftrages zu der Umfrage
- Information über die Konzeption der Umfrage (wer hat die Fragen
ausgearbeitet?)
- Inhalt (Fragenkatalog) der Umfrage
- Ergebnis der Umfrage
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches
Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch
Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten
Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem
Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens
in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab
mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder
auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Boeddinghaus
<<E-Mail-Adresse>>