Umfrage Häuser und Wohnungen in Horb und Umgebung

Sind zur Zeit Umfragen Eigentum Haus Wohnung im Räume Horb - altheim in Auftrag geben. Hatte Besuch und diese wurde im Auftrag des stat. Bundesamt in den nächsten Tagen vorbei komme um den Fragebogen auszufüllen bekomme aber noch schriftlich den genauen Tag und Zeit mitgeteilt. Stimmt das habe da meine Zweifel

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind zur Zeit Umfra…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Umfrage Häuser und Wohnungen in Horb und Umgebung [#174471]
Datum
19. Januar 2020 09:00
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind zur Zeit Umfragen Eigentum Haus Wohnung im Räume Horb - altheim in Auftrag geben. Hatte Besuch und diese wurde im Auftrag des stat. Bundesamt in den nächsten Tagen vorbei komme um den Fragebogen auszufüllen bekomme aber noch schriftlich den genauen Tag und Zeit mitgeteilt. Stimmt das habe da meine Zweifel
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174471 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG-Antrag: Befragung Häuser und Wohnungen in Horb u.U. (Az.: A-IR/11100100-IF30322) Sehr geeh…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Antrag: Befragung Häuser und Wohnungen in Horb u.U. (Az.: A-IR/11100100-IF30322)
Datum
21. Januar 2020 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19. Januar 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30322 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Befragung Häuser/Wohnungen in Horb u.U. (Az.: A-IR/11100100-IF30322) Sehr geehrteAntragsteller/in S…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Befragung Häuser/Wohnungen in Horb u.U. (Az.: A-IR/11100100-IF30322)
Datum
22. Januar 2020 10:19
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 19. Januar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30322) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser erkundigen Sie sich nach dem folgenden Sachverhalt: Sind zur Zeit Umfragen zum Thema "Eigentum, Haus, Wohnung" im Raum Horb - Altheim in Auftrag gegeben, die durch das Statistische Bundesamt durchgeführt werden? Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Das Statistische Bundesamt führt keine Befragungen im Raum Horb durch. Um Ihnen dennoch weiterhelfen zu können, haben wir uns jedoch erkundigt und teilen Ihnen das Folgende mit: Es handelt sich um Befragungen, die im Rahmen des Mikrozensus vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt werden. Siehe hierzu die Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 07.01.2020 zum Start des Mikrozensus 2020 in Baden-Württemberg: Pressemitteilung 3/2020 Stuttgart, 7. Januar 2020 Mikrozensus 2020 – Start in Baden-Württemberg Präsidentin Dr. Carmina Brenner bittet alle der ausgewählten rund 55 000 Haushalte im Land um Unterstützung https://www.statistik-bw.de/Presse/Pres… Wenn Sie weitere Fragen zur Durchführung der von Ihnen genannten Befragung haben, wenden Sie sich bitte an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg, dessen Kontaktdaten in der Pressemeldung genannt sind. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen