Umfrageergebnisse zu den Oberschulessen

die Umfrageergebnisse, die im Rahmen der Neuordnung des Oberschulessens von der Vernetzungsstelle im Auftrag von Herrn Medrow erhoben worden sind.

Dazu gehört die komplette Abfrage aller Oberschulen in Berlin:
- ob eine Mensa vorhanden ist
- welche Größe die Mensa hat
- ob auch Cafeterien und ähnliches vorhanden sind
- wie viele Schüler an der Schule sind
- wie viele Kinder essen / Essen täglich austeilt werden
- der durchschnittliche Preis pro Portion (altern. Min- und Maxpreis)
- die Art der Küche
- die Ausstattung der Küche
- welche Cateringfirma zuständig ist

Die Ergebnisse müssten seit Juli 2016 bekannt und vorhanden sein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2016
  • Frist
    9. Dezember 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umfrageergebnisse zu den Oberschulessen [#18951]
Datum
5. November 2016 00:40
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Umfrageergebnisse, die im Rahmen der Neuordnung des Oberschulessens von der Vernetzungsstelle im Auftrag von Herrn Medrow erhoben worden sind. Dazu gehört die komplette Abfrage aller Oberschulen in Berlin: - ob eine Mensa vorhanden ist - welche Größe die Mensa hat - ob auch Cafeterien und ähnliches vorhanden sind - wie viele Schüler an der Schule sind - wie viele Kinder essen / Essen täglich austeilt werden - der durchschnittliche Preis pro Portion (altern. Min- und Maxpreis) - die Art der Küche - die Ausstattung der Küche - welche Cateringfirma zuständig ist Die Ergebnisse müssten seit Juli 2016 bekannt und vorhanden sein.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein un…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Umfrageergebnisse zu den Oberschulessen [#18951]
Datum
7. November 2016 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein und wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Auskunftserteilung über die Bestandsaufnahme des Mittagessens an weiterführenden Schulen Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Auskunftserteilung über die Bestandsaufnahme des Mittagessens an weiterführenden Schulen
Datum
16. November 2016 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen die Bestandsaufnahme zur Situation des Mittagessens an weiterführenden Schulen als Auskunft bezüglich Ihrer Mail vom 5. November 2016. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass diese Bestandsaufnahme nicht von der Vernetzungsstellen erhoben wurde und es bestand dazu auch keine Beauftragung für die Vernetzungsstelle . Die Bestandsaufnahme ist das Ergebnis einer verwaltungsinternen Abfrage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft an die Bezirke. Bitte beachten Sie, dass die Bestandsaufnahme deshalb aus den einzelnen Zuarbeiten der Bezirke zusammengestellt ist. Darüber hinaus können sich insbesondere Vertragssituationen, z.B. durch Kündigungen, schnell ändern Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftserteilung über die Bestandsaufnahme des Mittagessens an weiterführenden Schulen [#18951] Sehr geehrt&…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftserteilung über die Bestandsaufnahme des Mittagessens an weiterführenden Schulen [#18951]
Datum
16. November 2016 09:01
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die Klarstellung, dass dies eine verwaltungsinterne Abfrage war. Da habe ich wieder etwas dazu gelernt. Aber: Vielen herzlichen Dank, dass sie so unkompliziert mir die Bestandsaufnahme zugesandt haben! Super. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>