Umgang der Kriminalämter mit personenbezogenen Daten
Wenn ein Landes- oder das Bundeskriminalamt zuvor gespeicherte Datensätze zu bestimmten Personen löscht- wie geschieht das konkret? Wie jetzt in den Medien berichtet wurde sind zahlreiche Datensätze zu Journalisten, aufgrund derer ihnen beim G20-Gipfel kurzfristig die Akkreditierung entzogen wurde, vom LKA gelöscht worden.
Auf welcher Art Datenträger werden solche Daten gespeichert, gibt es Kopien davon und auf welche Weise werden die Daten "gelöscht"? Ist gewährleistet, dass diese Daten und sämtliche Kopien nicht wiederherstellbar gelöscht wurden?
Gibt es eine klar definierte und gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise für den Umgang mit solchen Daten? Bitte senden Sie mir diese zu.
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Behörde benötigt
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Datum3. Oktober 2017
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