Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn?

Anfrage an: Bundesarchiv

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein LinkedIn-Profil wurde von einer Mitarbeiterin Ihrer Behörde aufgerufen. Den Screenshot finden Sie unter https://d.sebbo.net/Bildschirmfoto-2022-03-14-um-15.36.02-fnFSF861HkZhF0VuVvIKeXOgK7CVvCsWlFYjipMYZjGlCSF4BXg11w4ZmZsHwK2BAfvH2wQ1MSW6aLGStKZ2F27L2ngFzAWDahSX.jpeg

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen (diese im Sinne einer Bürgeranfrage):

1. Nutzen das Bundesarchiv bzw. die Mitarbeiter:innen des Bundesarchivs LinkedIn aus dienstlichen Gründen?
2. Wenn ja: Wozu nutzt das Bundesarchiv LinkedIn?
3. Ist es Mitarbeiter:innen gestattet, während der Arbeitszeit dienstlich oder privat LinkedIn zu nutzen?
4. Protokolliert das Bundesarchiv die Zugriffe auf LinkedIn?

Im Rahmen des IFG senden Sie mir bitte die Datenverarbeitungsvereinbarung des Bundesarchivs mit LinkedIn.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    22. Oktober 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mein LinkedIn-Profil wurde von einer Mitarbeiterin Ih…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn? [#243280]
Datum
14. März 2022 19:34
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mein LinkedIn-Profil wurde von einer Mitarbeiterin Ihrer Behörde aufgerufen. Den Screenshot finden Sie unter [geschwärzt] Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen (diese im Sinne einer Bürgeranfrage): 1. Nutzen das Bundesarchiv bzw. die Mitarbeiter:innen des Bundesarchivs LinkedIn aus dienstlichen Gründen? 2. Wenn ja: Wozu nutzt das Bundesarchiv LinkedIn? 3. Ist es Mitarbeiter:innen gestattet, während der Arbeitszeit dienstlich oder privat LinkedIn zu nutzen? 4. Protokolliert das Bundesarchiv die Zugriffe auf LinkedIn? Im Rahmen des IFG senden Sie mir bitte die Datenverarbeitungsvereinbarung des Bundesarchivs mit LinkedIn. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 243280 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesarchiv
Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn [#243280] Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf I…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn [#243280]
Datum
5. April 2022 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 14.03.2022 und beantworte Ihre Fragen wie folgt: 1. "Das Bundesarchiv" nutzt LinkedIn nicht. 3. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es durch Dienstvereinbarung gestattet, während der Arbeitszeit das Internet auch privat zu nutzen. Dies umfasst die Möglichkeit, LinkedIn zu nutzen. 4. Zugriffe auf LinkedIn werden nicht protokolliert. Da das Bundesarchiv keine Datenverarbeitungsvereinbarung mit LinkedIn geschlossen hat, kann Ihnen diese auch nicht vorgelegt werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn [#243280] Sehr geehrte Damen und Herren, ich dank…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn [#243280]
Datum
5. April 2022 14:01
An
Bundesarchiv
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Antwort. Bitte teilen Sie mir noch mit, aus welchen Gründen (privates Interesse, dienstliche Notwendigkeit?) Ihre Mitarbeiterin [geschwärzt] die LinkedIn-Profile von IFG-Antragstellern besucht. Laut Ihrer Auskunft nutzt das Bundesarchiv LinkedIn nicht dienstlich, weshalb ich vermute, dass die Recherche durch Ihre Mitarbeiterin wohl privat erfolgte. Trifft das zu? Außerdem möchte ich gern wissen, welche Konsequenzen Sie aus diesem Fall ziehen und wie Sie die Mitarbeiterin auf Ihr Fehlverhalten aufmerksam machen werden (keine Konsequenzen, Belehrung, Lehrgang zum Datenschutzrecht?). Unabhängig von Ihrer Rückmeldung, die ich bis zum 19. April 2022 erwarte, werde ich den BfDI informieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 243280 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesarchiv
Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn [#243280] Sehr Antragsteller/in die von Ihnen gewünsc…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn [#243280]
Datum
19. April 2022 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen zum Umgang des Bundesarchivs mit der Online-Plattform LinkedIn wurden Ihnen mit Mail vom 05.04.2022 erteilt. Dem Bundesarchiv ist nicht bekannt, ob und welche Mitarbeitenden in welcher Form die v. g. Online-Plattform benutzen. Ein dienstliches Fehlverhalten ist nicht erkennbar. Mangels Vorliegen von weiteren amtlichen Informationen in diesem Zusammenhang sehe ich Ihre IFG-Anfrage als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn?“ [#243280]
Datum
23. April 2022 17:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/243280/ Die Anfrage ist eine Bürgeranfrage gewesen. Den Hintergrund lesen Sie weiter oben. Das Verhalten des Bundesarchivs ist besorgniserregend und ich möchte Ihnen den Vorfall kurz erläutern. Ich habe einige wenige Anfragen an den ehemaligen Stasiunterlagenbeauftragten (heute Bundesarchiv) und das Bundesarchiv selbst gestellt. Die Anfragen wurden bisher freundlich beantwortet. Anfang März 2022 hat mir ein Bekannter, der ebenfalls eine Anfrage an den BStU gestellt hat, erzählt, dass er auf der Plattform LinkedIn "Besuch" von einer Mitarbeiterin des Bundesarchivs hatte. Als ich in meinem Profil nachschaute, hat die besagte Mitarbeiterin auch mein LinkedIn-Profil besucht. Daraufhin ist die Anfrage an das Bundesarchiv entstanden. Problematisch ist das in meinen Augen aus zwei Gründen: Offensichtlich hat die Mitarbeiterin, die ehemals im Leitungsbereich des BStU gearbeitet hat, aus privaten Gründen mein Profil besucht. Sie hat also dienstlich gewonnene Informationen genutzt, um über ihr privates Profil mein privates Profil auszuspähen. Das ist eine fürchterliche Grenzüberschreitung. Zudem ist das Vorgehen ein Versuch der Einschüchterung, der leider auch gewirkt hat. Der andere Antragsteller möchte nun keine Anfragen an das Bundesarchiv mehr stellen, da er Angst vor negativen Konsequenzen hat. Das kann sicherlich nicht das Ziel sein! Laut IFG und Ihrem Bericht zur Informationsfreiheit dürfen Anfragen auch anonym an Behörden gestellt werden. Ich habe dem Bundesarchiv sämtliche notwendige Daten (also auch Adresse) von mir preisgegeben, im Vertrauen, dass die Daten nicht missbräuchlich genutzt werden und einfach nur mein Antrag bearbeitet und beschieden wird. Ich kann mir nun aber nicht mehr sicher sein, was mit meinen Daten im Bundesarchiv passiert und weiß auch nicht, wieso die Dame aus dem ehemaligen Leitungsbereich des BStU mein Profil besucht hat. Sie ist bisher nicht als Bearbeiterin meiner Anträge in Erscheinung getreten. Ich finde das alles sehr bedenklich und wünsche mir von Ihnen eine Einschätzung zu diesem Vorfall. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 243280.pdf Anfragenr: 243280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243280/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 16-524 II#0125 Sehr Antragsteller/in
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Anfrage „Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn?“ [#243280]
Datum
27. April 2022 13:48
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 16-524 II#0125 Sehr Antragsteller/in für Ihre E-Mail vom 23. April 2022 danke ich Ihnen. Der Vorgang wird nicht als Vermittlungsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sondern vom datenschutzrechtlichen Fachreferat bearbeitet. Ich habe das Bundesarchiv um Stellungnahme gebeten. Sobald mir diese vorliegt und datenschutzrechtlich ausgewertet ist, komme ich erneut auf Sie zu. Hierfür bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei die gewünschte Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen << Antragstelle…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn?“ [#243280]
Datum
27. April 2022 15:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei die gewünschte Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243280/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Mai 2022 11:44
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
635,8 KB
signature.asc
207 Bytes


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es zu meiner Anfrage einen neuen Sachstand? Mit freundlichen Grüßen <<…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Umgang des Bundesarchives mit der Online-Plattform LinkedIn?“ [#243280] # IFG-734/005 II#0066 [#243280]
Datum
17. August 2022 12:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es zu meiner Anfrage einen neuen Sachstand? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutzrechtliche Untersuchung dauert noch an
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. August 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
628,9 KB
Datenschutzrechtliche Untersuchung dauert noch an
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren
Datum
13. September 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
719,3 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren [#243280] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe.…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren [#243280]
Datum
12. Oktober 2022 08:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe. Ich nehme Ihre Anregung gern auf, die Berliner Datenschutzbehörde zu kontaktieren, wenngleich ich mir die Zuständigkeit der Berliner Datenschutzbehörde für die Aufsicht über eine Bundesbehörde nicht ganz erklären kann. Eine förmliche Datenschutzbeschwerde gegen das Bundesarchiv möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einreichen, bitte Sie aber freundlich, mir den zwischen Ihnen und dem Bundesarchiv entstandenen Schriftverkehr digital zugänglich zu machen. Zugleich bitte ich um Übermittlung der in Ihrem Schreiben vom 13.09.2022 unter III. genannten Aufforderung zur Sensibilisierung. Nochmals danke für die Bearbeitung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243280/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. November 2022 09:39
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz; Ihr Antrag auf Übersendung des Schriftverkehrs zwischen BfDI und Bundesarchiv im …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz; Ihr Antrag auf Übersendung des Schriftverkehrs zwischen BfDI und Bundesarchiv im Vorgang 16-524 II#0125 [#243280]
Datum
3. November 2022 11:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Mail. Sie können personenbezogene Daten Dritter schwärzen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. November 2022 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
8,1 MB

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