Umgang mit §5 StVO
1. Fanden in den vergangenen 3 Jahren Überholabstand-Kontrollen zu einspurigen Fahrzeugen statt? Falls ja, wo und wann und mit welchem Ergebnis.
2. Welche technische Einrichtungen werden für diese Kontrollen genutzt?
3. Falls bisher keine Kontrollen stattfanden bitte ich um Begründung, warum dies unterblieb.
4. Wann plant die Polizei Kontrollen des Mindest-Überholabstandes von 1,5 m innerorts bzw. 2,0 m außerorts von zu Fuß Gehenden, Rollstuhl Fahrenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Fahrenden durch Kraftfahrzeug Fahrende?
5. Wird es allgemeine oder Schwerpunktkontrollen geben ?
6. Wie viele Anzeigen von Bürgern sind seit Januar 2020 bis jetzt in dieser Sache eingegangen?
7. Wie viele Anzeigen wurden "abgelehnt"?
8. Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
9. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verhängung von Sanktionen gegen Personen welche den Überholabstand unterschritten hatten. Aufgeschlüsselt nach Vergehen nach § 315 c StGB bzw. Ordnungswidrigkeit.
10. Gibt es interne Anweisungen zum Umgang mit entsprechenden Anzeigen von Verkehrsteilnehmern?
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum19. Januar 2021
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23. Februar 2021
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Kosten dieser Information:100,00 Euro
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