Umgang mit §5 StVO

Anfrage an: Polizei Berlin

1. Fanden in den vergangenen 3 Jahren Überholabstand-Kontrollen zu einspurigen Fahrzeugen statt? Falls ja, wo und wann und mit welchem Ergebnis.
2. Welche technische Einrichtungen werden für diese Kontrollen genutzt?
3. Falls bisher keine Kontrollen stattfanden bitte ich um Begründung, warum dies unterblieb.
4. Wann plant die Polizei Kontrollen des Mindest-Überholabstandes von 1,5 m innerorts bzw. 2,0 m außerorts von zu Fuß Gehenden, Rollstuhl Fahrenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Fahrenden durch Kraftfahrzeug Fahrende?
5. Wird es allgemeine oder Schwerpunktkontrollen geben ?
6. Wie viele Anzeigen von Bürgern sind seit Januar 2020 bis jetzt in dieser Sache eingegangen?
7. Wie viele Anzeigen wurden "abgelehnt"?
8. Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
9. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verhängung von Sanktionen gegen Personen welche den Überholabstand unterschritten hatten. Aufgeschlüsselt nach Vergehen nach § 315 c StGB bzw. Ordnungswidrigkeit.
10. Gibt es interne Anweisungen zum Umgang mit entsprechenden Anzeigen von Verkehrsteilnehmern?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit §5 StVO [#209134]
Datum
19. Januar 2021 20:19
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Fanden in den vergangenen 3 Jahren Überholabstand-Kontrollen zu einspurigen Fahrzeugen statt? Falls ja, wo und wann und mit welchem Ergebnis. 2. Welche technische Einrichtungen werden für diese Kontrollen genutzt? 3. Falls bisher keine Kontrollen stattfanden bitte ich um Begründung, warum dies unterblieb. 4. Wann plant die Polizei Kontrollen des Mindest-Überholabstandes von 1,5 m innerorts bzw. 2,0 m außerorts von zu Fuß Gehenden, Rollstuhl Fahrenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Fahrenden durch Kraftfahrzeug Fahrende? 5. Wird es allgemeine oder Schwerpunktkontrollen geben ? 6. Wie viele Anzeigen von Bürgern sind seit Januar 2020 bis jetzt in dieser Sache eingegangen? 7. Wie viele Anzeigen wurden "abgelehnt"? 8. Wie viele Verfahren wurden eingestellt? 9. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verhängung von Sanktionen gegen Personen welche den Überholabstand unterschritten hatten. Aufgeschlüsselt nach Vergehen nach § 315 c StGB bzw. Ordnungswidrigkeit. 10. Gibt es interne Anweisungen zum Umgang mit entsprechenden Anzeigen von Verkehrsteilnehmern?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209134/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit §5 StVO“ vom 19.01.2021 (#209134) wu…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit §5 StVO [#209134]
Datum
13. März 2021 18:17
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit §5 StVO“ vom 19.01.2021 (#209134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209134/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit §5 StVO“ vom 19.01.2021 (#209134) wu…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit §5 StVO [#209134]
Datum
25. Juni 2021 11:18
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit §5 StVO“ vom 19.01.2021 (#209134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 123 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209134/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit §5 StVO“ [#209134]
Datum
25. Juni 2021 11:18
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/209134/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil wiederholt keine Rückmeldung der Behörde erfolgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 209134.pdf Anfragenr: 209134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209134/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Juli 2021 14:51
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. August 2021 17:22
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 25. Juni 2021, meine E-Mail an Sie vom 7. Juli 2021 (Az. 525.807) [#209134] Sehr << Anre…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 25. Juni 2021, meine E-Mail an Sie vom 7. Juli 2021 (Az. 525.807) [#209134]
Datum
17. August 2021 17:36
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit §5 StVO“ vom 19.01.2021 (#209134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 176 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da auch keine Antwort auf die Nachfragen der Landesdatenschutzbeauftragten erfolgte, setze ich Ihnen eine Frist auf Auskunft des aktuellen Sachstandes meiner Anfrage zum 25.08.2021. Sollte bis dahin keine Antwort eingegangen sein, halte ich mir den Rechtsweg offen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209134/
Polizei Berlin
Just 4 IFG 21.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.1.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. A…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Umgang mit §5 StVO [#209134]
Datum
21. Oktober 2021 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 21.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.1.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen hier vor. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachdienststelle handelt es sich hierbei um eine umfangreiche schriftliche Auskunft. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) in Verbindung mit § 5 Verwaltungsgebührenordnung Berlin (VGebO) sowie der Anlage zur VGebO (Gebührenverzeichnis), Tarifstelle 1004 a) Nr. 3 betragen die Kosten für eine umfangreiche schriftliche Auskunft, 100,- bis 250,- Euro. Ich bitte um Mitteilung - gern auch per E-Mail -, ob Sie Ihren Antrag weiterverfolgen wollen. In diesem Falle geht Ihnen eine entsprechende Anhörung unter Angabe der konkreten zu erwartenden Kosten vorab zu, in denen Ihnen gesondert die Möglichkeit gegeben wird, dazu Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich meine IFG Anfrage hiermit zurück. Den…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit §5 StVO [#209134]
Datum
21. Oktober 2021 08:35
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich meine IFG Anfrage hiermit zurück. Dennoch erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass eine Bearbeitungszeit von mehr als 9 Monaten unzulässig ist und nicht erklärbar ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209134/