Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

In Ihrem Haus vorhandene Statistiken zu Anfragen nach dem VIG.
Ich erhoffe mir daraus einen Einblick in die Menge der seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde eingegangenen Anträge, deren Bearbeitungsstand und die Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht).

Ergebnis der Anfrage

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine solche Statistik in unserem Hause nicht geführt wird.
Im Bereich der Lebensmittelkontrolle konnten aber Zahlen für 2019/ 2020 erhoben werden:
2019: 86 Anträge, mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 5-6 Wochen
2020: bislang 7 Anträge, mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ebenfalls 5 - 6 Wochen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrem Haus vor…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#187420]
Datum
26. Mai 2020 12:13
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrem Haus vorhandene Statistiken zu Anfragen nach dem VIG. Ich erhoffe mir daraus einen Einblick in die Menge der seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde eingegangenen Anträge, deren Bearbeitungsstand und die Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187420 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, vielen Dank für Ihre E-Mail. Dies ist eine automatische Eingangs…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Betreff
Automatische Antwort: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#187420]
Datum
26. Mai 2020 12:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, vielen Dank für Ihre E-Mail. Dies ist eine automatische Eingangsbestätigung. Wir werden Ihre E-Mail im Rahmen der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 und Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr) zeitnah bearbeiten. In dringenden Fällen im Rahmen der Gefahrenabwehr verweisen wir auf die Erreichbarkeit der Leitstelle des Ordnungsamtes: Montag - Donnerstag: 06:00 - 02:00 Uhr Freitag: 06:00 - 03:00 Uhr Samstag: 08:30 - 03:00 Uhr Sonntag: 09:00 - 02:00 Uhr E-Mail: [geschwärzt] Telefon: 0261 129 4567 Freundliche Grüße Ordnungsamt der Stadt Koblenz [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformat…
An Stadt Koblenz - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#187420]
Datum
6. Juli 2020 08:35
An
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ vom 26.05.2020 (#187420) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187420/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz“ [#187420] [#187420]
Datum
22. Juli 2020 13:46
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/187420/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nach einer Eingangsbestätigung nichts weiter passiert ist. Trotz meiner Nachfrage nach Fristablauf schickte die Behörde keine weitere Nachricht an mich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 187420.pdf Anfragenr: 187420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187420/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit - Übersendung von Unterlagen Der Landesbeauftragte für den Datensc…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit - Übersendung von Unterlagen
Datum
6. August 2020 15:27
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2606 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 06.08.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.089 Ihr Zeichen: fragdenstaat.de #187420 <<E-Mail-Adresse>> Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit - Übersendung von Unterlagen Sehr geehrteAntragsteller/in in dem oben bezeichneten informationsfreiheitsrechtlichen Beschwerdeverfahren übersende ich Ihnen den beigefügten Schriftverkehr zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte die Corona - bedingte versp…
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#187420]
Datum
7. August 2020 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte die Corona - bedingte verspätete Antwort. Leider muss ich Sie nochmals vertrösten, wir prüfen derzeit, ob in unserem Hause solche Statistiken geführt werden. Eine abschließende Antwort erhalten Sie am 14.08.2020. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine solche Statistik in unserem Hause nicht …
Von
Stadt Koblenz - Ordnungsamt
Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#187420]
Datum
17. August 2020 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine solche Statistik in unserem Hause nicht geführt wird. Im Bereich der Lebensmittelkontrolle konnten aber Zahlen für 2019/ 2020 erhoben werden: 2019: 86 Anträge, mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 5-6 Wochen 2020: bislang 7 Anträge, mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ebenfalls 5 - 6 Wochen. Wir hoffen Ihnen hiermit weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit - Übersendung von Unterlagen Der Landesbeauftragte für den Datensc…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit - Übersendung von Unterlagen
Datum
3. September 2020 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 208 [geschwärzt] Telefax: (06131) 208 [geschwärzt] Datum: 03.09.2020 Gesch.Z.: [geschwärzt] Ihr Zeichen: fragdenstaat.de #187420 [geschwärzt] Ihre Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit - Übersendung von Unterlagen Sehr [geschwärzt], in dem oben bezeichneten informationsfreiheitsrechtlichen Beschwerdeverfahren hat mir die Stadtverwaltung Koblenz mitgeteilt, Ihnen zwischenzeitlich eine abschließende Antwort gegeben zu haben. Ich sehe den Vorgang daher hiermit als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]