Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten:

1 Eingangsdatum,
2 Datum der Auskunftserteilung bzw.
3 Datum der Ablehnung,
4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    35,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183652]
Datum
30. März 2020 12:08
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten: 1 Eingangsdatum, 2 Datum der Auskunftserteilung bzw. 3 Datum der Ablehnung, 4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 183652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183652 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 30.03.2020. Zu den von Ihne…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183652]
Datum
6. April 2020 15:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 30.03.2020. Zu den von Ihnen beantragten Informationen teile ich Ihnen folgendes mit: zu 1) Eingangsdatum: Bezüglich der Eingangsdaten der Anträge nach dem VIG verweise ich auf § 5 Abs. 4 IFG NRW, wonach der Antrag abgelehnt werden kann, wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Sämtliche Anträge auf Informationserteilung nach dem VIG die seit dem 01.01.2019 beim hiesigen Amt für Verbraucherschutz gestellt worden sind, erfolgten über die Online-Plattform "TopfSecret". Es ist Ihnen daher möglich und zumutbar, die entsprechenden Auskünfte über die Online-Plattform "Topf-Secret" zu beziehen. zu 2) und 3) Datum der Auskunftserteilung bzw. der Ablehnung: Die entsprechenden Auskünfte müssten aus den einzelnen Vorgängen zusammengetragen werden. Bei einer Gesamtanzahl von 274 Anträgen auf Informationserteilung nach dem VIG seit dem 01.01.2019 stellt dies einen Verwaltungsaufwand dar, der nicht unerheblich und somit gebührenpflichtig wäre. Gemäß 1.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW kann die Gebühr zwischen 10 und 500 Euro betragen. Im vorliegenden Fall wird eine Gebühr von 35,00 Euro für angemessen betrachtet. zu 4) Art der Informationsgewährung: Diese Information kann Ihnen gebührenfrei erteilt werden. Bitte teilen Sie mir spätestens bis zum 20.04.2020 schriftlich mit, ob Sie Ihren Antrag nach dem IFG NRW vom 30.03.2020 auch unter Hinweis auf die Ihnen entstehende Gebühr von 35,00 Euro aufrecht erhalten wollen. Lassen Sie die Frist unbeantwortet verstreichen, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter aufrecht erhalten wollen und lehne diesen folglich ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für ihre zeitnahe und fristgerechte Antwort. Ihren Ausführung wider…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183652]
Datum
9. April 2020 09:11
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für ihre zeitnahe und fristgerechte Antwort. Ihren Ausführung widerspreche ich. Die von mir angeforderten Daten sind in Zusammenhang zu sehen, eine Ablehnung eines einzelnen Datensatzes wäre somit einer Ablehnung des gesamten Antrages gleichzusetzen. Ihre Ausführungen zu 1) und die Anwendung von § 5 Abs. 4 IFG NRW ist nur anwendbar, sofern ich nur diese Daten angefragt hätte. Da diese Daten aber in unmittelbarem Zusammenhang mit den anderen Daten zu sehen sind, wäre eine Anwendung von § 5 Abs. 4 IFG NRW nur auf den kompletten Datensatz möglich. Bitte beachten Sie, dass ich keine Referenznummern/Vorgangsnummern oder ähnliche eindeutige Zuordnungen angefragt habe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 183652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183652
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in basierend auf unserem heutigen Telefonat und Ihren darin getroffenen Ausführungen wi…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183652]
Datum
9. April 2020 14:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in basierend auf unserem heutigen Telefonat und Ihren darin getroffenen Ausführungen wird bezüglich Punkt 1) Ihrer Anfrage vom 30.03.2020 nicht weiter auf § 5 Abs. 4 IFG NRW verwiesen. Die Eingangsdaten der betreffenden Anträge nach dem VIG können grundsätzlich beschafft und aufbereitet werden. Dies ist allerdings mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, wodurch die dafür zu erhebende Verwaltungsgebühr mit insgesamt 52,50 Euro zu bemessen wäre. Alternativ könnte Sie anstelle der Eingangsdaten auch die Daten der jeweiligen Empfangsbestätigung erhalten. Da diese zentral abgelegt werden, entsteht bei der Aufbereitung ein geringerer Verwaltungsaufwand, wodurch an der ursprünglichen Verwaltungsgebühr von insgesamt 35,00 Euro festgehalten werden könnte. Wie Sie es bereits aus Ihren eigenen Anträgen nach dem VIG kennen, erfolgt die Empfangsbestätigung in der Regel kurz nach Eingang des Antrags nach dem VIG. Bei Anträgen nach dem VIG, welche an Wochenenden oder Feiertagen gestellt werden, erfolgt die Empfangsbestätigung in der Regel am darauffolgenden Werktag. Allerdings ist auch nicht auszuschließen, dass gerade in Zeiten, in denen viele Anfragen nach dem VIG innerhalb kurzer Zeit eingehen (beispielsweise als die Plattform "TopfSecret" ins Lebens gerufen wurde), manche Empfangsbestätigungen auch erst mehrere Tage nach Eingang des Antrags versendet werden können. Bitte teilen Sie mir bis spätestens zum 16.04.2020 schriftlich mit, ob Sie an Ihrem ursprünglichen Antrag festhalten und u. a. die Eingangsdaten beantragen (was mit einer Verwaltungsgebühr von insgesamt 52,50 Euro verbunden wäre), oder ob Sie anstelle der Eingangsdaten die Daten der Empfangsbestätigungen beantragen (was mit einer Verwaltungsgebühr von insgesamt 35,00 Euro verbunden wäre). Sollte ich bis zu diesem Datum keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie nicht weiter an Ihrem Antrag vom 30.03.2020 festhalten wollen und lehne diesen ab. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort, ich würde gerne meine Anfrage so anpassen, dass ihnen der ge…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183652]
Datum
9. April 2020 14:52
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort, ich würde gerne meine Anfrage so anpassen, dass ihnen der geringere Verwaltungsaufwand entsteht und somit nur 35€ anfallen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 183652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183652 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
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Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen