Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten:
1 Eingangsdatum,
2 Datum der Auskunftserteilung bzw.
3 Datum der Ablehnung,
4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)
Anfrage erfolgreich
-
Datum30. März 2020
-
1. Mai 2020
-
Kosten dieser Information:35,00 Euro
-
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183652]
- Datum
- 30. März 2020 12:08
- An
- Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
- Betreff
- AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183652]
- Datum
- 6. April 2020 15:39
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183652]
- Datum
- 9. April 2020 09:11
- An
- Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
- Betreff
- AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183652]
- Datum
- 9. April 2020 14:03
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
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- Betreff
- AW: Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#183652]
- Datum
- 9. April 2020 14:52
- An
- Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 11. Mai 2020
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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