Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten:
1 Eingangsdatum,
2 Datum der Auskunftserteilung bzw.
3 Datum der Ablehnung,
4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. April 2020
  • Frist
    11. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    159,00 Euro
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung a…
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#184385]
Datum
11. April 2020 12:17
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten: 1 Eingangsdatum, 2 Datum der Auskunftserteilung bzw. 3 Datum der Ablehnung, 4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184385 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Sie haben hier am 11.04.2020 über das Portal „FragdenStaat“ einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Lan…
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
647,6 KB
Sie haben hier am 11.04.2020 über das Portal „FragdenStaat“ einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes(UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, gestellt. Vergleichbare Anfragen auf dem Portal „FragdenStaat“ werden als Anträge nach dem LIFG betrachtet und entsprechend bearbeitet. Hierzu ist zunächst mitzuteilen, dass Auskünfte nach dem LIFG gebührenpflichtig sind. Es handelt sich hierbei nicht um eine einfache Auskunft mit geringfügigem Aufwand. Vielmehr ist für das Zusammenstellen der von Ihnen angefragten Auflistung ein zeitlicher Aufwand von ca. 2,5 Stunden anzunehmen. Gem. Ziffer 1.4.4 des Verwaltungsgebührenverzeichnisses der Stadt Heidelberg beträgt die Gebühr für Auskünfte nach dem LIFG 15,90 €/angefangene Viertelstunde. Außerdem haben Sie der Datenweitergabe an Dritte widersprochen. Wir nehmenan, dass es sich hierbei um einen Widerspruch gem. Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung handelt. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Diese Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Wir bitten Sie, die Begründung für den Widerspruch der Datenweitergabe nachzureichen. Die Frist zur Antragsbearbeitung kann erst bei Vorliegen aller Voraussetzungen beginnen. Dazu gehört auch ihre Rückmeldung, wie Sie mit Ihrem Antrag weiterverfahren möchten. Aus Datenschutzgründen erfolgt die Korrespondenz nur postalisch.

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben mit dem Az. 15.42 vom 06.05.2020 hat mich erreicht. Bei meiner Antrags…
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 15.42 - Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#184385]
Datum
8. Mai 2020 13:06
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben mit dem Az. 15.42 vom 06.05.2020 hat mich erreicht. Bei meiner Antragstellung ging ich davon aus, dass die angefragten Informationen in Ihrem Haus zu internen Zwecken ohnehin vorliegen. Einen besonderen Aufwand möchte ich nicht verursachen. Daher nehme ich meinen Antrag hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184385 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>