Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Piratenpartei Deutschland beschäftigt sich aktuell mit der in verschiedenen JobCentern angewandten Praxis, Anzeigen gegen Leistungsempfänger in deren Leistungsakte aufzunehmen. Um die Anonymität der Informanten zu gewährleisten, werden diese Einträge den betroffenen Leistungsempfängern nicht zur Kenntnis gebracht.

Vielmehr werden, wenn ein Leistungsempfänger sein Recht auf Akteneinsicht wahrnimmt, die erhobenen Vorwürfe vorab vollständig aus der Leistungsakte entfernt. Die Leistungsempfänger haben somit weder die Möglichkeit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, noch wissen sie überhaupt, dass eine Anzeige vorliegt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dieses Vorgehen vor einiger Zeit bestätigt:

"Der Informant hat Anspruch auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten. […] Daher sollen im Regelfall entsprechende (anonyme) Anzeigen in einem verschlossenen Umschlag in der Leistungsakte aufbewahrt werden. Bei der Gewährung von Akteneinsicht ist diese im Regelfall herauszunehmen."

Wir halten diese Praxis für sehr problematisch und möchten das Thema näher beleuchten. Da wir wissen, dass die einzelnen JobCenter hier unterschiedlich arbeiten, möchten wir zunächst in Erfahrung bringen, welche Regelungen im JobCenter Potsdam diesbezüglich getroffen werden und wurden.

Wir bitten Sie freundlich, uns die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Ist es im JobCenter Potsdam üblich, Anzeigen gegen Leistungsempfänger deren Akte beizulegen oder anderweitig hinzuzufügen?

1b. Wenn ja: werden diese Anzeigen bei Akteneinsicht des Leistungsempfänger aus dessen Akte entfernt oder verbleiben sie in der Akte, ggf. bei Schwärzung des Namens des Informanten?

2. Werden die Leistungsempfänger aktiv und unverzüglich über vorliegende Anzeigen informiert?

3. Wie ist generell der interne Ablauf bei Eingang einer Anzeige gegen einen Leistungsempfänger?

Wir freuen uns auf Ihre Antworten und stehen bei Rückfragen oder auch für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2013
  • Frist
    30. April 2013
  • 0 Follower:innen
Torben Reichert
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Torben Reichert
Betreff
Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger
Datum
27. März 2013 16:22
An
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, die Piratenpartei Deutschland beschäftigt sich aktuell mit der in verschiedenen JobCentern angewandten Praxis, Anzeigen gegen Leistungsempfänger in deren Leistungsakte aufzunehmen. Um die Anonymität der Informanten zu gewährleisten, werden diese Einträge den betroffenen Leistungsempfängern nicht zur Kenntnis gebracht. Vielmehr werden, wenn ein Leistungsempfänger sein Recht auf Akteneinsicht wahrnimmt, die erhobenen Vorwürfe vorab vollständig aus der Leistungsakte entfernt. Die Leistungsempfänger haben somit weder die Möglichkeit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, noch wissen sie überhaupt, dass eine Anzeige vorliegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dieses Vorgehen vor einiger Zeit bestätigt: "Der Informant hat Anspruch auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten. […] Daher sollen im Regelfall entsprechende (anonyme) Anzeigen in einem verschlossenen Umschlag in der Leistungsakte aufbewahrt werden. Bei der Gewährung von Akteneinsicht ist diese im Regelfall herauszunehmen." Wir halten diese Praxis für sehr problematisch und möchten das Thema näher beleuchten. Da wir wissen, dass die einzelnen JobCenter hier unterschiedlich arbeiten, möchten wir zunächst in Erfahrung bringen, welche Regelungen im JobCenter Potsdam diesbezüglich getroffen werden und wurden. Wir bitten Sie freundlich, uns die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist es im JobCenter Potsdam üblich, Anzeigen gegen Leistungsempfänger deren Akte beizulegen oder anderweitig hinzuzufügen? 1b. Wenn ja: werden diese Anzeigen bei Akteneinsicht des Leistungsempfänger aus dessen Akte entfernt oder verbleiben sie in der Akte, ggf. bei Schwärzung des Namens des Informanten? 2. Werden die Leistungsempfänger aktiv und unverzüglich über vorliegende Anzeigen informiert? 3. Wie ist generell der interne Ablauf bei Eingang einer Anzeige gegen einen Leistungsempfänger? Wir freuen uns auf Ihre Antworten und stehen bei Rückfragen oder auch für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert
Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Guten Tag Herr Reichert, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Ich werde Ihr Anliegen prüfen und unaufgefordert darauf…
Von
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
WG: Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger
Datum
3. April 2013 17:53
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Reichert, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Ich werde Ihr Anliegen prüfen und unaufgefordert darauf zurückkommen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie in Ihrer Funktion als Mitglied der Piratenpartei oder als Privatperson anfragen. Ihre Identität ist aus der absendenden Mailadresse nicht erkennbar und eine Signatur war nicht beigefügt. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Patricia Kunigk Büroleiterin 60B.L Telefon:    0331 880-6646 Telefax:    0331 880-6667 E-Mail:     <<E-Mail-Adresse>> Internet:    www.arbeitsagentur.de Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam Horstweg 102-108 14478 Potsdam GEHEIMHALTUNGSPFLICHT: Der Inhalt der erhaltenen E-Mail ist vertraulich zu behandeln und nur für den Adressaten/Vertreter bestimmt. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des E-Mail-Inhaltes ist nur mit der schriftlichen Erlaubnis des Versenders gestattet. Sollten Sie nicht der für diese Nachricht vorgesehene Empfänger sein, bitten wir Sie, sich mit dem Versender dieser E-Mail umgehend in Verbindung zu setzen und anschließend die empfangene Sendung aus Ihrem System zu löschen.
Torben Reichert
Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage in der Sache als Privatperson an, die für Sie ersichtliche Absenderadres…
An Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Torben Reichert
Betreff
AW: WG: Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger
Datum
5. April 2013 09:46
An
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage in der Sache als Privatperson an, die für Sie ersichtliche Absenderadresse (Mail) ergibt sich aus der Nutzung des offenen Portals für Bürgeranfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder (fragdenstaat.de). Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert Postanschrift Torben Reichert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Hallo Herr Reichert, vielen Dank für Ihre Rückmeldung und ich komme dann auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen Pa…
Von
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
AW: WG: Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger
Datum
5. April 2013 10:12
Status
Warte auf Antwort
Hallo Herr Reichert, vielen Dank für Ihre Rückmeldung und ich komme dann auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen Patricia Kunigk Büroleiterin 60B.L Telefon:    0331 880-6646 Telefax:    0331 880-6667 E-Mail:     <<E-Mail-Adresse>> Internet:    www.arbeitsagentur.de Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam Horstweg 102-108 14478 Potsdam GEHEIMHALTUNGSPFLICHT: Der Inhalt der erhaltenen E-Mail ist vertraulich zu behandeln und nur für den Adressaten/Vertreter bestimmt. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des E-Mail-Inhaltes ist nur mit der schriftlichen Erlaubnis des Versenders gestattet. Sollten Sie nicht der für diese Nachricht vorgesehene Empfänger sein, bitten wir Sie, sich mit dem Versender dieser E-Mail umgehend in Verbindung zu setzen und anschließend die empfangene Sendung aus Ihrem System zu löschen.

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Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Guten Tag Herr Reichert, wie angekündigt, möchte ich Ihnen die gestellten Fragen beantworten: 1. Ja, derartige A…
Von
Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
Umgang mit Anzeigen gegen Leistungsempfänger
Datum
12. April 2013 17:03
Status
Anfrage erfolgreich
Guten Tag Herr Reichert, wie angekündigt, möchte ich Ihnen die gestellten Fragen beantworten: 1. Ja, derartige Anzeigen werden zur Akte genommen, da sie Grundlage weiterer Bearbeitungen sind. 1b. Wenn der oder die Anzeigende darum gebeten hat, selbst anonym zu bleiben, werden die persönlichen Daten der Anzeigenden/des Anzeigenden unkenntlich gemacht. Der Vorgang selbst verbleibt in der Akte. 2. Den Anzeigen wird im Rahmen einer Sachverhaltsermittlung und -aufklärung nachgegangen und in diesem Rahmen erfahren auch die Leistungsberechtigten von dem Sachverhalt. 3. Wenn eine Anzeige eingeht, wird deren Inhalt zunächst dahingehend geprüft, ob überhaupt ein Bezug zu den Leistungen nach dem SGB II gegeben ist. Rückfragen bei den Anzeigenden erfolgen im Regelfall nicht, da bereits eine Rückfrage indirekt den Leistungsbezug der angezeigten Personen bestätigen würde. Ist die Anzeige im Aufgabengebiet des Jobcenters relevant, werden die Leistungsberechtigten von uns gebeten, sich zu dem Sachverhalt zu äußern und ggf. Nachweise für oder gegen den "Vorwurf" der Anzeigenden einzureichen. Je nach den sodann ermittelten Umständen erfolgt die weitere Fallbearbeitung. Ich hoffe, Ihrem Anliegen mit der Beantwortung entsprochen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Patricia Kunigk Büroleiterin 60B.L Telefon:    0331 880-6646 Telefax:    0331 880-6667 E-Mail:     <<E-Mail-Adresse>> Internet:    www.arbeitsagentur.de Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam Horstweg 102-108 14478 Potsdam GEHEIMHALTUNGSPFLICHT: Der Inhalt der erhaltenen E-Mail ist vertraulich zu behandeln und nur für den Adressaten/Vertreter bestimmt. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des E-Mail-Inhaltes ist nur mit der schriftlichen Erlaubnis des Versenders gestattet. Sollten Sie nicht der für diese Nachricht vorgesehene Empfänger sein, bitten wir Sie, sich mit dem Versender dieser E-Mail umgehend in Verbindung zu setzen und anschließend die empfangene Sendung aus Ihrem System zu löschen.