Umgang mit Beamt*innen mit vefassungsfeindlichem Gedankengut

Sämtliche Dokumente (u. a. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweise und -bestimmungen, Vermerke, Schreiben und E-Mails) seit 2020, die die Ermittlung (z. B. Erstellung von Listen) von Beamt*innen (Verwaltungsbeamt*innen, Polizist*innen, Lehrer*innen, etc.) mit verfassungsfeinlichem Gedankengut (z. B. Rechtsextremismus) und den Umgang mit diesen (z. B. beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Maßnahmen) behandelt.

Ergebnis der Anfrage

Das Bayerische Innenministerium teilt auf die Anfrage mit, welche Maßnahmen es ergriffen hat, um Beamte mit verfassungsfeindlichen Gedankengut zu ermitteln. Es gibt keine offiziellen Statistiken dazu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2021
  • Frist
    3. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokume…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Beamt*innen mit vefassungsfeindlichem Gedankengut [#210250]
Datum
1. Februar 2021 13:10
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente (u. a. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweise und -bestimmungen, Vermerke, Schreiben und E-Mails) seit 2020, die die Ermittlung (z. B. Erstellung von Listen) von Beamt*innen (Verwaltungsbeamt*innen, Polizist*innen, Lehrer*innen, etc.) mit verfassungsfeinlichem Gedankengut (z. B. Rechtsextremismus) und den Umgang mit diesen (z. B. beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Maßnahmen) behandelt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210250/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Beamt*innen mit vefassungsfeindliche…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit Beamt*innen mit vefassungsfeindlichem Gedankengut [#210250]
Datum
3. März 2021 21:01
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Beamt*innen mit vefassungsfeindlichem Gedankengut“ vom 01.02.2021 (#210250) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210250/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Beamt*innen mit vefassungsfeindlich…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit Beamt*innen mit vefassungsfeindlichem Gedankengut [#210250]
Datum
8. November 2021 09:24
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit Beamt*innen mit vefassungsfeindlichem Gedankengut“ vom 01.02.2021 (#210250) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um über 200 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210250/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
AW: Umgang mit Beamt*innen mit verfassungsfeindlichem Gedankengut [#210250] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Umgang mit Beamt*innen mit verfassungsfeindlichem Gedankengut [#210250]
Datum
18. November 2021 09:59
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
5,5 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Februar 2021 sowie die darauf bezogene Rückfrage vom 8. November 2021 (Nr. 210250). Für die verspätete Antwort entschuldigen wir uns zunächst ausdrücklich und können Ihnen im Übrigen folgendes mitteilen: Extremisten im öffentlichen Dienst gefährden die freiheitliche demokratische Grundordnung in besonderem Maße. Ihre Verhaltensweisen sind geeignet, sowohl das Ansehen als auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine gesetzmäßige Verwaltung zu beeinträchtigen. Daher tritt die Staatsregierung Extremisten jeglicher Couleur in besonderem Maße innerhalb des Verwaltungs- und Staatsapparats entschlossen entgegen. Eine Vielzahl von Regelungen und Sicherungsmechanismen stellt sicher, dass zum einen gewährleistet ist, dass keine Extremisten in den Staatsdienst eingestellt werden und darüber hinaus bereits berufene Beamtinnen und Beamten sowie sonstige Mitarbeitende sich während der Dienstausübung und darüber hinaus zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Nach dem Grundgesetz, der Bayerischen Verfassung sowie dem Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung bekennt und für diese eintritt (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz – BeamtStG). Die Grundsätze zur Überprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern im Hinblick auf ihre Verfassungstreue sind in der Bekanntmachung der Staatsregierung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Verfassungstreue-Bekanntmachung – VerftöDBek) geregelt. Nach der VerftöDBek darf eine Bewerberin bzw. ein Bewerber, die/der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelt, nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. Darüber hinaus sind Beamtinnen und Beamte verpflichtet, sich jederzeit durch ihr gesamtes Verhalten aktiv innerhalb und außerhalb des Dienstes für den Erhalt dieser Grundordnung einzusetzen (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG). Für Tarifbeschäftigte und im Arbeitnehmerverhältnis Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten dieselben Grundsätze. Für die übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt dies in gleicher Weise (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L). Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens (etwa mit Extremismusbezug) rechtfertigen, ist der oder die Dienstvorgesetzte oder die Disziplinarbehörde verpflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen (vgl. Art. 19 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Disziplinargesetzes – BayDG) und insbesondere zu prüfen, ob die Entfernung aus dem Dienst (Art. 11 BayDG) bzw. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Abschnitt V TV-L, § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) anzustreben ist. Entsprechende behördeninterne Ermittlungen unterliegen wegen der zugrunde liegenden äußerst sensiblen und höchstpersönlichen personenbezogenen Daten besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen, so dass eine Mitteilung einzelner Vorgänge auf der Grundlage des § 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) nicht erfolgen kann. Sämtliche vorstehend genannten Regelungen sind darüber hinaus veröffentlicht, so dass eine Übermittlung in diesem Rahmen obsolet ist. Abschließend dürfen wir Ihnen jedoch versichern, dass der Freistaat Bayern stets bestrebt ist, Extremismus jeglicher Ausprägung im Verwaltungs- und Staatsapparat zu verhindern und sich die bestehenden Regelungen in der Vergangenheit sowohl auf der präventiven als auch der repressiven Seite bewährt haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Umgang mit Beamt*innen mit verfassungsfeindlichem Gedankengut [#210250] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit Beamt*innen mit verfassungsfeindlichem Gedankengut [#210250]
Datum
19. November 2021 15:33
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort! Sie verweisen darin nur auf seit langem bestehende Regelungen. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass das Innenministerium seit 2020 keine neuen oder zusätzlichen Maßnahmen ergriffen hat, um der Problematik Herr zu werden? Wurden insbesondere keine Maßnahmen ergriffen, um betroffene Beamte zu ermitteln (z. B. Abfragen, Handlungsanweisungen, Handlungsempfehlungen o. ä.)? Gibt es Daten oder Statistiken zu Beamten mit rechtsextremen Gedankengut und über Maßnahmen gegen sie? Bitte antworten Sie konkret auf meine Fragen, ggf. gerne kurz mit ja oder nein! Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210250/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
AW Anfrage zum Umgang mit Beamt*innen mit verfassungsfeindlichem Gedankengut [#210250] Sehr [geschwärzt], vielen …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW Anfrage zum Umgang mit Beamt*innen mit verfassungsfeindlichem Gedankengut [#210250]
Datum
22. Dezember 2021 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 19. November 2021. Zunächst dürfen wir vollumfänglich auf unsere Antwort vom 18. November 2021 verweisen und teilen Ihnen ergänzend gerne Folgendes mit: Die bereits geschilderten Maßnahmen umfassen auch die Ermittlung von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten des öffentlichen Dienstes mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Da es sich bei diesen Maßnahmen jedoch um behördeninterne Vorgänge handelt, welchen höchstpersönliche Daten zugrunde liegen, kann diesbezüglich keine Einzelauskunft erteilt werden. Öffentliche Statistiken hierzu existieren nicht. Da die sicherheitsbehördliche Tätigkeit eine besondere Sensibilität aufweist, unterliegt diese erhöhten Anforderungen. Die Bürger erwarten insbesondere von Polizeivollzugsbeamten - die für Recht und Gesetz stehen - eine untadelige demokratische Gesinnung. Daher werden Bewerber für den Polizeivollzugsdienst einer Verfassungstreueprüfung gemäß den Vorgaben der VerftöDBek sowie einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Seit dem Einstellungstermin im Frühjahr 2021 wird vor Einstellung in die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz mit Einverständnis der Bewerberinnen und Bewerber eine Anfrage beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) veranlasst (Regelabfrage). Dies schafft nun eine zusätzliche Erkenntnisquelle, die für eine ganzheitliche Betrachtung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers hinsichtlich der Eignung für diesen so wichtigen und sensiblen Tätigkeitsbereich unerlässlich ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat darüber hinaus ein Lagebild zu Rechtsextremisten bei den Sicherheitsbehörden erstellt. Dieses gibt uns ein umfassendes Bild zu den eingeleiteten dienst- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen aufgrund des Verdachts von rechtsextremistischen Einstellungen oder Verhaltensweisen. Ein Verdacht auf rechtsextremistische Einstellungen oder Verhaltensweisen im Sinne des Lagebildes liegt vor, wenn diese einen Bezug zu für den Rechtsextremismus typischen Ideologieelementen wie ein die unterschiedliche Wertigkeit von Ethnien implizierender Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus oder die Verherrlichung des historischen Nationalsozialismus und dessen Repräsentanten aufweisen. Dieses Lagebild, zu dem alle Landesbehörden für Verfassungsschutz Erkenntnisse zugeliefert haben, wird derzeit fortgeschrieben und auf den Phänomenbereich der "Reichsbürger und Selbstverwalter" erweitert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt]*[geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]