Umgang mit blockierten Rettungswegen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe in der Nacht vom 11.12 auf den 12.12.2020 festgestellt, dass in der Mainzer Neustadt, in der Leibnizstraße ggü. der Goetheschule die Rettungswege durch geparkte Fahrzeuge blockiert waren. Da die Feuerwehr bereits bei einem Einsatz am 21.11.2020 – ebenfalls durch ein Fahrzeug an genau dieser Stelle behindert wurde – musste ich befürchten, dass dies wieder passieren könnte. Da die sonst dafür zuständige Verkehrsüberwachung der Stadt Mainz zu der Uhrzeit nicht mehr erreichbar war habe ich gegen 00:15 Uhr den Notruf 110 über die Situation informiert. Der Mitarbeiter am Telefon versprach, dass sich darum gekümmert werde.

Umso verwunderter war ich also, als ich am nächsten Tag wieder dort vorbei kam und das betreffende Fahrzeug noch immer dort stand.

Da ich über das Kontaktformular der Polizei Mainz bislang keine Antwort bekommen habe möchte ich Sie auf diesem Wege noch einmal bitten mir folgende Informationen zukommen zu lassen:

1. Das Protokoll des genannten Notrufes.
2. Eine Aufstellung der im Rahmen des genannten Notrufes eingeleiteten Maßnahmen und die dazugehörigen Berichte der beteiligten Beamten.
3. Interne Dienstanweisungen im Zusammenhang mit blockierten Rettungswegen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe in der Nacht vom 11.12 auf den 12.12.2020 fe…
An Polizeidirektion Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit blockierten Rettungswegen [#207526]
Datum
30. Dezember 2020 20:50
An
Polizeidirektion Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe in der Nacht vom 11.12 auf den 12.12.2020 festgestellt, dass in der Mainzer Neustadt, in der Leibnizstraße ggü. der Goetheschule die Rettungswege durch geparkte Fahrzeuge blockiert waren. Da die Feuerwehr bereits bei einem Einsatz am 21.11.2020 – ebenfalls durch ein Fahrzeug an genau dieser Stelle behindert wurde – musste ich befürchten, dass dies wieder passieren könnte. Da die sonst dafür zuständige Verkehrsüberwachung der Stadt Mainz zu der Uhrzeit nicht mehr erreichbar war habe ich gegen 00:15 Uhr den Notruf 110 über die Situation informiert. Der Mitarbeiter am Telefon versprach, dass sich darum gekümmert werde. Umso verwunderter war ich also, als ich am nächsten Tag wieder dort vorbei kam und das betreffende Fahrzeug noch immer dort stand. Da ich über das Kontaktformular der Polizei Mainz bislang keine Antwort bekommen habe möchte ich Sie auf diesem Wege noch einmal bitten mir folgende Informationen zukommen zu lassen: 1. Das Protokoll des genannten Notrufes. 2. Eine Aufstellung der im Rahmen des genannten Notrufes eingeleiteten Maßnahmen und die dazugehörigen Berichte der beteiligten Beamten. 3. Interne Dienstanweisungen im Zusammenhang mit blockierten Rettungswegen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207526/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.12.2020. Wir sind bemüht, den Zugang zu amtlichen…
Von
Polizeidirektion Mainz
Betreff
Umgang mit blockierten Rettungswegen [#207526]
Datum
3. Februar 2021 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.12.2020. Wir sind bemüht, den Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren und damit Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns zu schaffen, soweit keine schutzwürdigen Belange und Interessen der Auskunftserteilung entgegenstehen. Zu den von Ihnen geforderten Informationen möchten wir von einer Veröffentlichung auf dieser Plattform Abstand nehmen. Die Informationen werden Ihnen in Kürze postalisch unter Ihren angegeben Kontaktdaten zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Selbstverständlich dürfen Sie mir die angefragten In…
An Polizeidirektion Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit blockierten Rettungswegen [#207526]
Datum
14. Februar 2021 16:03
An
Polizeidirektion Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Selbstverständlich dürfen Sie mir die angefragten Informationen gerne postalisch zukommen lassen. Danke im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207526/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeidirektion Mainz
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.12.2020 wurde bereits als Beschwerde erfasst. Die zuständige Polizeiinsp…
Von
Polizeidirektion Mainz
Betreff
AW: Umgang mit blockierten Rettungswegen [#207526]
Datum
15. Februar 2021 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.12.2020 wurde bereits als Beschwerde erfasst. Die zuständige Polizeiinspektion Mainz 2 hat Ihnen zu diesem Ereignis mit Mail vom 27.01.2021 hinreichend geantwortet. Weitergehende Informationen liegen mir leider nicht vor, sodass ich Ihre Anfrage als erledigt ansehen darf. Mit freundlichen Grüßen