Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden
Sehr << Antragsteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit E-Mail über das Online-Portal des Einwohnermeldeamtes gab ich ein eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Halter/Fahrer des Kfz mit Kenn-Zchn. N-XX XXXX zu Protokoll. Diese wurde auch als Empfang unter der Eingangs-Nr. 808689 bestätigt. Stein des Anstoßes war die widerrechtliche Verwendung von Dienstsignien, Logos und dergl. sowie der Versuch sich als Städtischer Mitarbeiter Vergünstigungen bzgl. der Anwohnerparkregelung zu erschleichen bzw. sich noch dazu mit Ansage über geltende Städtische Verordnungen hinwegzusetzten.
Leider musste ich am nächsten Tag feststellen das sich wohl aus falsch verstandener Solidarität weitere 6 MA mit der gleichen Anmaßung widerrechtlich der städtischen Verordnung widersetzt haben und den zahlenden Anwohnern damit den Stinkefinger zeigen. Zumindest drängt sich hier der Verdacht auf das die MA des Einwohnermeldeamtes, es wohl zum einen nicht so genau mit der Datenschutzverordnung nehmen und zum anderen der Meinung sind über den Dingen zu stehen. In diesem Zusammenhang habe ich nun zwei Fragen. Kann ich überhaupt mit einer Bearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde rechnen und können im Stadtgebiet auch Bundesangestellte von einer großzügigen Auslegung der Parkregelungen bzw. Sonderbehandlung ausgehen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. April 2020
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23. Mai 2020
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