Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
- Dienstanweisungen, in denen der Umgang mit Parkverstößen auf Geh- und Radwegen behandelt wird, insbesondere Regelungen darüber, wann solche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen sind und wann eine Umsetzung ("Abschleppen") angeordnet werden soll.
- Aufzeichnungen über den im folgenden Tweet des Social-Media-Teams:
https://twitter.com/Polizei_nrw_ms/status/1126788214486896640 erwähnten Vorfall, insbesondere, soweit sich daraus ergibt, ob eine Ordnungswidrigkeit angezeigt wurde, ob eine Umsetzung angeordnet wurde und/oder erfolgt ist, und wenn nein, warum von den genannten Maßnahmen abgesehen wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller
<<E-Mail-Adresse>>