Umgang mit Falschparkern durch die Polizeien im Land Baden-Württemberg

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.08. twitterte das Polizeipräsidium Stuttgart folgenden Tweet, der in der Zwischenzeit gelöscht wurde:
"Tatsächlich ist die Stadt Stuttgart ausschließlich für den ruhenden Verkehr zuständig. Die Kolleginnen und Kollegen im Streifendienst sind angehalten keine Abschleppmaßnahmen durchzuführen."

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die schriftliche Dokumente Ihres Ministeriums, die die Polizei Stuttgart und die anderen Polizeipräsidien im Land Baden-Württemberg, im Umgang mit Falschparkern anweisen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2020
  • Frist
    25. September 2020
  • 9 Follower:innen
Thijs Lucas
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 25.08. twitterte das Polizeipräsidium Stuttgart…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Thijs Lucas
Betreff
Umgang mit Falschparkern durch die Polizeien im Land Baden-Württemberg [#196009]
Datum
26. August 2020 13:45
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 25.08. twitterte das Polizeipräsidium Stuttgart folgenden Tweet, der in der Zwischenzeit gelöscht wurde: "Tatsächlich ist die Stadt Stuttgart ausschließlich für den ruhenden Verkehr zuständig. Die Kolleginnen und Kollegen im Streifendienst sind angehalten keine Abschleppmaßnahmen durchzuführen." bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die schriftliche Dokumente Ihres Ministeriums, die die Polizei Stuttgart und die anderen Polizeipräsidien im Land Baden-Württemberg, im Umgang mit Falschparkern anweisen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Thijs Lucas Anfragenr: 196009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196009/ Postanschrift Thijs Lucas << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Thijs, Ihre LIFG-Anfrage vom 26. August 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständi…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Umgang mit Falschparkern durch die Polizeien im Land Baden-Württemberg [#196009]
Datum
28. August 2020 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Thijs, Ihre LIFG-Anfrage vom 26. August 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet.

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Lucas, das angefügte Antwortschreiben auf Ihren Antrag darf ich Ihnen im Auftrag übersenden. …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Umgang mit Falschparkern durch die Polizeien im Land Baden-Württemberg [#196009]
Datum
3. September 2020 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
705,7 KB
Sehr geehrter Herr Lucas, das angefügte Antwortschreiben auf Ihren Antrag darf ich Ihnen im Auftrag übersenden. Mit freundlichen Grüßen